Aktivrente – im Alter steuerfrei hinzuverdienen

Die Aktivrente ist von der Koalition beschlossen: Sie soll 2026 kommen und Menschen länger im Job halten. Dies ist zumindest das erklärte Ziel der Bundesregierung, denn die Alterspyramide hat sich längst umgedreht: Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Menschen in Rente finanzieren.

Der Hinzuverdienst für Rentner muss also attraktiver gemacht werden. So sieht die Aktivrente z. B. steuerliche Anreize für diejenigen vor, die weiterarbeiten wollen.

Aber nicht nur finanzielle Aspekte spielen eine Rolle für ein verlängertes Berufsleben: Spaß an der Arbeit und soziale Kontakte sind ebenfalls wichtige Faktoren.

So mancher Rentner fühlt sich noch zu jung für das berufliche Abstellgleis. Doch kommt die Aktivrente für jeden in Frage? Dies und mehr klären wir in unserem Ratgeber.
 

Inhalt

Aktivrente in Deutschland: Was ist das eigentlich?

Wer sich etwas zusätzlich zu seiner Rente dazuverdienen möchte, muss aktuell hohe Steuern zahlen. Das macht die bezahlte Arbeit im Ruhestand unattraktiv. Derzeit zahlen erwerbstätige Rentner nämlich nur dann (fast) keine Steuern, wenn sie einen Minijob mit maximal 556 Euro Hinzuverdienst ausüben.

Gut zu wissen: Ein gewerblicher Minijob mit Verdienstgrenze wird in der Praxis meist pauschal besteuert. Die Pauschsteuer hat eine Höhe von 2 Prozent.
 

Wie funktioniert die Aktivrente konkret?

Zum Jahreswechsel 2026 soll die Aktivrente eingeführt werden. Wer dann als Rentner länger arbeitet, profitiert steuerlich in größerem Maße: Man darf nämlich zur regulären Altersrente steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat hinzuverdienen.

Für diejenigen, die sich im Rentenalter befinden, gibt es außerdem einen neuen Freibetrag, der zum bestehenden Grundfreibetrag hinzukommt.   

Wichtig: Der Zuverdienst wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Zudem ist die Aktivrente nicht sozialversicherungsfrei: Man zahlt weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
 

Warum wird die Aktivrente eingeführt?

Alterspyramide umgekehrt

Der Anteil der Menschen im Alter von 65+ steigt in Deutschland. Diese Entwicklung ist Teil des demografischen Wandels – also eine niedrige Geburtenrate und steigende Lebenserwartung – der weitreichende Folgen für Renten und Sozialsysteme hat. So wächst die Zahl der Altersrentner stärker als die der Beitragszahler. Aktuell kommen auf einen Rentner in etwa 2 Beitragszahler; in den 1960er Jahren waren es noch 6.

Und in Zukunft wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern weiter abnehmen. Ein Grund dafür sind u. a. die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen.
 

In welchem Alter gehen die Deutschen in Rente?

Für die Jahrgänge 1947-1963 steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze fest bei 67 Jahren.

Allerdings war das durchschnittliche Renteneintrittsalter historisch gesehen meist niedriger als die Regelaltersgrenze. Die Tendenz geht in den letzten Jahren zwar zu einem immer späteren Renteneintritt, aber durch die ebenfalls (und zwar stärker) steigende Regelaltersgrenze vergrößert sich zurzeit der Gap.
 

Gründe für die Einführung der Aktivrente

Mit der Aktivrente versucht die Regierungskoalition, Menschen auch im Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten. Das Ziel (vor allem von der CDU) ist eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit: So soll längeres Arbeiten für Rentner attraktiver werden. Und die Aktivrente hat weitere Gründe:

  • Bekämpfung des Fachkräftemangels: Der generelle Fachkräftemangel belastet die Wirtschaft. Denn die jüngeren Altersgruppen werden die älteren, die in den Ruhestand gehen, zahlenmäßig nicht ersetzen können. Durch die Förderung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen im Rahmen der Aktivrente sollen erfahrene Arbeitskräfte länger im Berufsleben bleiben.
  • Steigerung der finanziellen Eigenständigkeit im Alter: Rentner sollen durch steuerfreie Zuverdienste ihre Rente aufbessern können und einer ggf. drohenden Altersarmut vorbeugen.
  • Entlastung der Sozialkassen: Erwerbstätige Rentner zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Das bedeutet zusätzliche Einnahmen für die Sozialkassen.
     

Für wen gilt die Aktivrente?

Die Voraussetzungen für die Aktivrente:

  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter (aktuell je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren) ist erreicht.
  • Der Arbeitnehmer ist nach Erreichen des Rentenalters weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Ausgeschlossen sind von der Aktivrente hingegen Selbstständige, Personen, die vorzeitig in Rente gegangen sind sowie Empfänger von Grundsicherung im Alter.
 


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Vorteile der Aktivrente

Mit der Aktivrente können Rentner ihr Einkommen deutlich steigern, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dabei profitieren sie auch von mehr Flexibilität: Die Regelung bietet verschiedene Optionen weiterzuarbeiten: sei es in Vollzeit, Teilzeit  oder im Rahmen eines Minijobs.

So können Unternehmen von der Erfahrung älterer Fachkräfte profitieren und die Sozialsysteme werden entlastet.
 

Kritik an der Aktivrente

Es gibt neben den Vorteilen allerdings auch kritische Stimmen zur Aktivrente. So ist es z. B. unklar, wie viele neue Jobs entstehen werden. 

Man befürchtet auch sogenannte Mitnahmeeffekte, sprich Steuerausfälle (z. B. gemäß einer Publikation des DIW Berlin) ohne zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Laut der DIW-Studie würden vor allem Besserverdienende profitieren, denn sie sind häufiger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Menschen mit niedrigem Einkommen arbeiten hingegen häufiger in Minijobs und profitieren nur wenig. Selbstständige bleiben außen vor.

Sozialverbände wie der VdK kritisieren, dass der Freibetrag nur auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewährt wird. Dadurch profitieren Selbstständige und Minijobber aktuell nicht von der Regelung. Die Mehrheit der Älteren, die im Ruhestand weiterarbeiten, werde laut VdK-Präsidentin Verena Bentele demnach auch nicht von der Aktivrente profitieren. 

Ältere, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente müssen, werden durch das Modell überhaupt nicht erreicht.
 

Was bedeutet die Aktivrente für Ihre Altersvorsorge?

In Kombination mit anderen Altersvorsorgeprodukten (wie der Riester-Rente, einer bAV  oder einer privaten Rentenversicherung) kann die Aktivrente helfen, die Versorgungslücke  zu verringern.

Private Altersvorsorge – Möglichkeiten mit 1822direkt

Eventuell kann auch ein Wertpapier-Sparplan das passende Produkt für Ihre Altersvorsorge sein: Per Sparplan können Sie auch kleinere Beträge investieren, etwa in Aktien, ETFs, Fonds und Zertifikate.

Dank des Cost-Average-Effekts ist es möglich, Kursschwankungen über einen längeren Zeitraum auszugleichen. Dieser Effekt tritt bei Wertpapier-Sparplänen auf, und bedeutet, dass man je nach Kurs mal mehr und mal weniger Wertpapiere respektive Anteile eines Fonds oder ETFs für seine Sparrate erhält.

Gut zu wissen: Bei der Anlage in Wertpapieren ist es wichtig, die Kosten im Blick zu behalten. Die Wertpapieranlagen der 1822direkt bieten Kosteneffizienz durch:

  • ein kostenfreies Wertpapierdepot
  • geringe laufende Kosten bei ETFs
  • besondere Angebote zum Direkterwerb 
     

Fazit: Aktivrente – Vorteile, aber nicht für alle

Die Aktivrente kann dazu beitragen, Rentner länger im Arbeitsmarkt zu halten und gleichzeitig ihre finanzielle Situation zu verbessern

Allerdings ist dieses Modell vermutlich auch nicht für jeden eine Option:

Wer im Job hart gearbeitet hat, ist zum Erreichen des Renteneintrittsalters eventuell gar nicht mehr in der Lage, seine berufliche Tätigkeit weiter auszuüben. Und wer selbst zwar noch fit ist, aber Angehörige betreut, kann möglicherweise ebenfalls nicht in großem Umfang weiterarbeiten.

Übt man hingegen beispielsweise einen Bürojob aus, könnte man über dessen Fortsetzung in Aktivrente nachdenken. Die Grundvoraussetzung ist allerdings eine gefragte Qualifikation des Arbeitnehmers, heißt: Der Arbeitgeber hat ebenfalls Interesse an einer Weiterbeschäftigung. Ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Zeit in Aktivrente scheint nämlich zu sein, dass Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber und in gewohnter Tätigkeit weiterarbeiten können.  
 


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