1822direkt-
Tagesgeldkonto
-
3,00 % Zinsen p.a. bis 100.000 € Anlagebetrag
-
Gültig für 6 Monate
-
Anschließend gilt die dann gültige Basisverzinsung:
aktuell 0,30 % p.a.. Ab dem 01.07.2023 wird dieser auf 0,60 % p.a. erhöht.

Ratenkredit
Märkte & Börsen
Wertpapierdepot
Baufinanzierung
Hier finden Sie Hilfe

Anlegen & Depot
Neu: Kostenlose Depotführung für Neueröffnungen
3,00 % Zinsen p.a. für max. 100.000 € für bis zu 12 Monate auf dem dazugehörigen Tagesgeldkonto*
Top Wertpapier-Sparpläne ohne Gebühr

Baufinanzierung bei der 1822direkt
- Bereits ab 3,68 % eff. Jahreszins*
- Immobilien Newsletter: Jetzt abonnieren
- Persönliche Beratung und Vermittlung
Zur Baufinanzierung Zum Zinsrechner
Effektiver Jahreszins: 4,03 % p.a.; anfänglich gebundener Sollzins: 4,00 % p.a.; anfängliche Sollzinsbindung: 15 Jahre; Nettodarlehensbetrag: 200.000 EUR; anfängliche Tilgung: 2 %; 331 Raten in Höhe von 995,00 EUR. Gesamtkosten während der Darlehenslaufzeit: 289.850,12 EUR; voraussichtliche Vertragslaufzeit: 27,7 Jahre. Die Vertragslaufzeit kann sich bei Zinsänderungen verkürzen oder verlängern.
Anschrift Darlehensgeber: Frankfurter Sparkasse, Neue Mainzer Str. 47-53, 60311 Frankfurt am Main. Darlehen vertrieben durch die 1822direkt, Gesellschaft der Frankfurter Sparkasse mbH, einer 100-prozentigen Vertriebstochter der Frankfurter Sparkasse. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Im Zusammenhang mit der Finanzierung fallen Kosten für die Eintragung der Grundschuld, die Grundschuldsicherung und Gebäudeversicherung an. Weitere Gebühren (z.B. Teilauszahlungszuschläge, Grundbuchkosten und sonstige Kosten) können anfallen.
2für1-Gutschein-Flatrate für Ihre Kontoeröffnung
Als Kunde der 1822direkt erhalten Sie nach Abschluss eines neuen Produktes einen 2für1-Gutscheincode
Hier können Sie aus mehr als 5.000 verschiedenen Gutscheinen in Ihrer Umgebung und bundesweit auswählen
Sie sparen für ein schönes Abendessen, ein Verwöhnprogramm oder einen Kinoabend bis zu 50 %
Jetzt online
Kredit abschließen
Profitieren Sie von unseren günstigen Top-Zinsen - sei es für kleine oder große Investitionen. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden, um Ihre Wünsche zu verwirklichen.

Neue Artikel
Energetische Sanierung: Wann es sich lohnt
Sabbatical: Wie Sie es finanzieren können
Bargeldabschaffung – wie ist die Situation in Deutschland
Energiekosten im Haushalt: So kann ich zu Hause Energie sparen
Finanzen für Frauen: Warum das Thema immer noch aktuell ist
Auszeichnung Direktbank
Die 1822direkt gehört zu den "Besten Direktbanken". Das hat der große Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtensender n-tv im April 2023 bestätigt.


Wir helfen gern
Häufig gestellte Fragen
Profitieren Sie von unseren günstigen Top-Zinsen - sei es für kleine oder große Investitionen. Wir helfen Ihnen die für Sie passende Lösung zu finden, um Ihre Wünsche zu verwirklichen.
Bargeldbeträge, die den täglichen Verfügungsrahmen am Geldautomaten übersteigen, erhalten Sie an der Großkasse der Frankfurter Sparkasse in der Neuen Mainzer Str. 49.
Bestellen Sie den gewünschten Betrag einfach vorher über unsere Kundenbetreuung. Wenn Sie sich nicht im Raum Frankfurt befinden, können Sie den gewünschten Betrag an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl überweisen. Hierzu führen Sie über die Kundenbetreuung eine Eilüberweisung zur Barauszahlung (gebührenpflichtig) durch.
Ab 25.000 Euro muss der Auftrag schriftlich erteilt werden.
Bei Depotüberträgen sind drei Varianten zu unterscheiden:
- Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel
- Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - entgeltlich
- Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - unentgeltlich
Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel:
- Die Wertpapiere werden in derselben Fifo-Reihenfolge und mit allen Anschaffungsdaten auf das andere Depot übertragen.
- Altfälle (außerhalb der Spekulationsfrist) bleiben entsprechend als Altfall erhalten.
- Falls im aufnehmenden Depot bereits Wertpapiere derselben Gattung vorhanden sind, erfolgt eine zeitlich genaue Einsortierung in die FiFo-Reihenfolge (ohne Stornierung bereits abgerechneter Geschäfte).
Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - entgeltlich:
- Der Depotübertrag auf einen anderen Gläubiger gilt als Veräußerung der Wertpapiere; das heißt, dass die Wertpapiere steuerlich als zum Börsenkurs verkauft gelten.
- Bei einem erzielten Veräußerungsgewinn wird dem ursprünglichen Gläubiger entsprechend Abgeltungsteuer abgerechnet und ist von diesem einzufordern (z.B. per Abbuchung vom laufenden Konto).
- Sollte der Depotinhaber dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen (bzw. falls sein laufendes Konto keine genügende Deckung aufweist), ist eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erteilen.
- Maßgeblich für die Abrechnung ist der niedrigste Börsenkurs (bzw. Rücknahmepreis für Investmentfonds) vom Vortag der Ausbuchung.
- Sind keine Anschaffungskosten ermittelbar, erfolgt die Belastung der Kapitalertragsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Börsenkurses).
- Falls kein Börsenkurs verfügbar ist, ist die Bemessungsgrundlage mit 30 % der Anschaffungskosten anzusetzen.
- Sofern weder Börsenkurs noch Anschaffungskosten vorhanden sind, ist eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt erforderlich.
Hinweis: Bei Übertragung von Altfällen außerhalb der Spekulationsfrist wird wie bei einer normalen Veräußerung keine Abgeltungsteuer einbehalten. Beim neuen Gläubiger werden die Wertpapiere dann aber als neue Stücke eingebucht. Aus Altfällen werden beim neuen Gläubiger somit Neufälle. Als Anschaffungskosten gilt der vom abgebenden Institut ermittelte Börsenkurs/Rücknahmepreis.
Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - unentgeltlich:
- Der ursprüngliche Gläubiger ("Übertrager") gibt an, dass es sich um einen unentgeltlichen Vorgang (Schenkung) handelt.
- Es ist wie bei Depotüberträgen ohne Gläubigerwechsel zu verfahren
- und zusätzlich eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt abzugeben (wegen evtl. Schenkungsteuer-Relevanz).
Sonderfall Ehegatten: Überträge auf den Ehegatten sowie von Einzel- auf Gemeinschaftsdepots von Eheleuten und umgekehrt (Übertrag vom Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot) werden wie ein unentgeltlicher Depotübertag mit Gläubigerwechsel behandelt und sind auch an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.
Sonderfall Erbfall: Kommt es im Rahmen von Erbfällen zur Depotübertragung auf den oder die Erben, so kann bei Vorlage z. B. eines Erbscheins in jedem Fall von einem unentgeltlichen Depotübertrag ausgegangen werden. In diesen Fällen ist keine zusätzliche Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt, dass ein unentgeltlicher Depotübertrag vorliegt, erforderlich. Bei einem Erbfall erfolgt jedoch bei Überschreiten der Freigrenze von 2.500 € unabhängig vom Depotübertrag eine Meldung gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz. Im Formular "Wertpapierübertragung mit Gläubigerwechsel" ist eine entsprechende Ankreuzmöglichkeit vorhanden, um Erbfälle kenntlich zu machen.
Übertragung von "Töpfen":
Bei einer Übertragung sämtlicher Wertpapiere aller Depots (im Regelfall also bei einer vollständigen Auflösung der Depotverbindung) kann der Kunde entscheiden, ob die Verlusttöpfe (Aktienverlusttopf und allgemeiner Verlusttopf) sowie der Topf mit noch anrechenbarer ausländischer Quellensteuer mit an das aufnehmende Depot übertragen werden sollen. Die Töpfe können auch getrennt an drei verschiedene Kreditinstitute übertragen werden, es muss aber jeweils mindestens ein Wertpapier mitgegeben werden. Eine isolierte Übertragung von Töpfen oder eine Übertragung von Teilbeträgen aus Töpfen ist jedoch nicht möglich. Ein Topfübertrag ist nur auf das eigene Depot, also ohne Gläubigerwechsel, möglich. Selbst ein Topfübertrag zwischen Ehegatten bzw. von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot und umgekehrt ist nicht zulässig. Wenn die Verlusttöpfe nicht übertragen werden sollen oder können (weil ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel vorliegt), so erfolgt bei vollständiger Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zum Jahresende automatisch die Erstellung einer Verlustbescheinigung.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater.
Mit unserem digitalen Depotwechselservice können Sie ganz einfach und bequem mit Ihrem bisherigen Wertpapierdepot zur 1822direkt umziehen. Der Depotwechselservice ist für Sie außerdem kostenlos. Geben Sie die Online-Banking Daten Ihrer bisherigen Bank und Ihre persönlichen Daten ein, um die Wertpapierbestände einfach und schnell zu übernehmen. Den digitalen Depotwechselservice finden Sie unter "Wertpapiere | Depotwechselservice".
Einen Depotübertrag können Sie nach wie vor auch schriftlich mit dem Formular "Übertragsauftrag für Wertpapiere" per Post erteilen. Dieses schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns. Wir kümmern uns für Sie um die weitere Abwicklung. Die Formulare finden Sie auf der Service-Seite unserer Homepage unter "Service | Weitere Anträge & Formulare | Depotverwaltung".
Kosten: Für einen Depot- oder Wertpapierübertrag darf eine in Deutschland ansässige Bank nach der Rechtsprechung des BGH keine eigenen Gebühren in Rechnung stellen, weil sie damit der gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der von ihr lediglich verwahrten Wertpapiere nachkommt. Fremde Gebühren, die der 1822direkt von Dritten für die Einbuchung der Wertpapiere belastet werden (z. B. beim Auftraggeber nicht via Clearstream verwahrte oder im Ausland gelagerte Titel), stellen wir Ihnen bei der Depotbuchung in Rechnung.
Steuern: Sofern kein Übertrag an Dritte (Gläubigerwechsel) vorliegt, muss die übertragende Bank aus steuerlichen Gründen die Informationen über den Kauftag und den Kaufkurs an die Empfängerbank weiterleiten. Bei der Übertragung Ihres kompletten Depots können von der abgebenden Bank auch die bestehenden Töpfe zur Verlustverrechnung mit übertragen werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater.
Sie können mit Google Pay Ihre Einkäufe ganz bequem mit Ihrem Smartphone an der Kasse zahlen. Das geht in allen Geschäften, in denen kontaktloses Bezahlen möglich ist. Welche das sind, erkennen Sie am Symbol für kontaktloses Bezahlen oder dem Google Pay Logo.
Einzahlungen auf Ihr Tagesgeldkonto können Sie von jedem beliebigen Girokonto aus vornehmen. Nutzen Sie für die Einzahlung Ihre IBAN bzw. die Tagesgeld-Kontonummer und die Bankleitzahl der 1822direkt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Zahlungsempfänger den Namen des Tagesgeld-Kontoinhabers eingeben.
Ja, für die Nutzung Ihres Kontos ist ein Smartphone erforderlich, insbesondere zur Bedienung eines TAN-Verfahrens.
In nur drei Schritten eröffnen Sie Ihr Bankkonto bei der 1822direkt: Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Antragsdaten in unser Online-Formular ein und legitimieren Sie sich einfach bequem per Video-Chat. Oder Sie nutzen den klassischen Weg und senden uns den Antrag unterschrieben mit Postident-Coupon zurück. So schnell und einfach können Sie von den vielen Vorteilen bei uns profitieren! Wenn Sie ein Depot oder ein Tagesgeldkonto eröffnen wollen, benötigen Sie zusätzlich ein Referenzkonto, beispielsweise ein Girokonto der 1822direkt.
Bei der 1822direkt können Sie online ganz bequem Ihr kostenloses Konto eröffnen. Und bei nur einem Geldeingang – in egal welcher Höhe – pro Monat, ist auch die Kontoführung kostenfrei, Sie zahlen also keine Kontoführungsgebühren. Dabei ist es gleich, für welche Kontenform Sie sich entscheiden. Wir bieten Ihnen vom kostenlosen Girokonto, über das kostenlose Tagesgeldkonto mit attraktivem Tagesgeldzins hin zum kostenlosen Depotkonto alle nötigen Produkte zur Verwaltung und Mehrung Ihres Vermögens. Ein großer Pluspunkt also für Ihren Bankenvergleich!
Die App können Sie sich jederzeit kostenlos in den jeweiligen App Stores für Apple und Android herunterladen und auf Ihrem Smartphone installieren.