Rentenversicherung im Minijob: Was Beschäftigte 2026 wissen sollten
Ein Minijob ist nicht automatisch von der Rentenversicherung befreit. Grundsätzlich besteht auch bei einer geringfügigen Beschäftigung Rentenversicherungspflicht. In einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent. Beschäftigte übernehmen in der Regel einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Diese eigenen Beiträge erhöhen nicht nur die spätere Rente. Sie können auch dabei helfen, wichtige Versicherungszeiten zu sammeln und Ansprüche auf weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zudem eine wichtige Neuerung: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung einmalig für die Zukunft rückgängig machen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Beiträge im Minijob anfallen, welche Vorteile die Rentenversicherungspflicht bietet und wann eine Befreiung gut überlegt sein sollte.
































