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Effektiver Jahreszins: 2,96 % p.a.; anfänglich gebundener Sollzins: 2,90 % p.a.; anfängliche Sollzinsbindung: 5 Jahre; Nettodarlehensbetrag: 300.000 EUR; anfängliche Tilgung: 2 %, 372 Raten in Höhe von 1.225,00 €, voraussichtliche Vertragslaufzeit: 31 Jahre 0 Monate; zu zahlender Gesamtbetrag während der Laufzeit: 396.350,21 €.

Bitte beachten Sie, dass für Immobilien, die nicht den Energiestandards A und A+ entsprechen, ein Aufschlag von 0,05 % auf die oben genannten Zinsen erhoben wird. Die Vertragslaufzeit kann sich bei Zinsänderungen verkürzen oder verlängern.

Anschrift Darlehensgeber: Frankfurter Sparkasse, Neue Mainzer Str. 47-53, 60311 Frankfurt am Main. Darlehen vertrieben durch die 1822direkt, Gesellschaft der Frankfurter Sparkasse mbH, einer 100-prozentigen Vertriebstochter der Frankfurter Sparkasse. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Im Zusammenhang mit der Finanzierung fallen Kosten für die Eintragung der Grundschuld, die Grundschuldsicherung und Gebäudeversicherung an. Weitere Gebühren (z.B. Teilauszahlungszuschläge, Grundbuchkosten und sonstige Kosten) können anfallen.

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Häufig gestellte Fragen

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Bei Depotüberträgen sind drei Varianten zu unterscheiden:

  1. Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel
  2. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - entgeltlich
  3. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - unentgeltlich

Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel:

  • Die Wertpapiere werden in derselben Fifo-Reihenfolge und mit allen Anschaffungsdaten auf das andere Depot übertragen.
  • Altfälle (außerhalb der Spekulationsfrist) bleiben entsprechend als Altfall erhalten.
  • Falls im aufnehmenden Depot bereits Wertpapiere derselben Gattung vorhanden sind, erfolgt eine zeitlich genaue Einsortierung in die FiFo-Reihenfolge (ohne Stornierung bereits abgerechneter Geschäfte).

 

Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - entgeltlich:

  • Der Depotübertrag auf einen anderen Gläubiger gilt als Veräußerung der Wertpapiere; das heißt, dass die Wertpapiere steuerlich als zum Börsenkurs verkauft gelten.
  • Bei einem erzielten Veräußerungsgewinn wird dem ursprünglichen Gläubiger entsprechend Abgeltungsteuer abgerechnet und ist von diesem einzufordern (z.B. per Abbuchung vom laufenden Konto).
  • Sollte der Depotinhaber dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen (bzw. falls sein laufendes Konto keine genügende Deckung aufweist), ist eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erteilen.
  • Maßgeblich für die Abrechnung ist der niedrigste Börsenkurs (bzw. Rücknahmepreis für Investmentfonds) vom Vortag der Ausbuchung.
  • Sind keine Anschaffungskosten ermittelbar, erfolgt die Belastung der Kapitalertragsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Börsenkurses).
  • Falls kein Börsenkurs verfügbar ist, ist die Bemessungsgrundlage mit 30 % der Anschaffungskosten anzusetzen.
  • Sofern weder Börsenkurs noch Anschaffungskosten vorhanden sind, ist eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt erforderlich.

Hinweis: Bei Übertragung von Altfällen außerhalb der Spekulationsfrist wird wie bei einer normalen Veräußerung keine Abgeltungsteuer einbehalten. Beim neuen Gläubiger werden die Wertpapiere dann aber als neue Stücke eingebucht. Aus Altfällen werden beim neuen Gläubiger somit Neufälle. Als Anschaffungskosten gilt der vom abgebenden Institut ermittelte Börsenkurs/Rücknahmepreis.

Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - unentgeltlich:

  • Der ursprüngliche Gläubiger ("Übertrager") gibt an, dass es sich um einen unentgeltlichen Vorgang (Schenkung) handelt.
  • Es ist wie bei Depotüberträgen ohne Gläubigerwechsel zu verfahren
  • und zusätzlich eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt abzugeben (wegen evtl. Schenkungsteuer-Relevanz).

Sonderfall Ehegatten: Überträge auf den Ehegatten sowie von Einzel- auf Gemeinschaftsdepots von Eheleuten und umgekehrt (Übertrag vom Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot) werden wie ein unentgeltlicher Depotübertag mit Gläubigerwechsel behandelt und sind auch an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.

Sonderfall Erbfall: Kommt es im Rahmen von Erbfällen zur Depotübertragung auf den oder die Erben, so kann bei Vorlage z. B. eines Erbscheins in jedem Fall von einem unentgeltlichen Depotübertrag ausgegangen werden. In diesen Fällen ist keine zusätzliche Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt, dass ein unentgeltlicher Depotübertrag vorliegt, erforderlich. Bei einem Erbfall erfolgt jedoch bei Überschreiten der Freigrenze von 2.500 € unabhängig vom Depotübertrag eine Meldung gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz. Im Formular "Wertpapierübertragung mit Gläubigerwechsel" ist eine entsprechende Ankreuzmöglichkeit vorhanden, um Erbfälle kenntlich zu machen.
 

Übertragung von "Töpfen":

Bei einer Übertragung sämtlicher Wertpapiere aller Depots (im Regelfall also bei einer vollständigen Auflösung der Depotverbindung) kann der Kunde entscheiden, ob die Verlusttöpfe (Aktienverlusttopf und allgemeiner Verlusttopf) sowie der Topf mit noch anrechenbarer ausländischer Quellensteuer mit an das aufnehmende Depot übertragen werden sollen. Die Töpfe können auch getrennt an drei verschiedene Kreditinstitute übertragen werden, es muss aber jeweils mindestens ein Wertpapier mitgegeben werden. Eine isolierte Übertragung von Töpfen oder eine Übertragung von Teilbeträgen aus Töpfen ist jedoch nicht möglich. Ein Topfübertrag ist nur auf das eigene Depot, also ohne Gläubigerwechsel, möglich. Selbst ein Topfübertrag zwischen Ehegatten bzw. von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot und umgekehrt ist nicht zulässig. Wenn die Verlusttöpfe nicht übertragen werden sollen oder können (weil ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel vorliegt), so erfolgt bei vollständiger Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zum Jahresende automatisch die Erstellung einer Verlustbescheinigung.

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater.

Mit unserem digitalen Depotwechselservice können Sie ganz einfach und bequem mit Ihrem bisherigen Wertpapierdepot zur 1822direkt umziehen. Der Depotwechselservice ist für Sie außerdem kostenlos. Geben Sie die Online-Banking Daten Ihrer bisherigen Bank und Ihre persönlichen Daten ein, um die Wertpapierbestände einfach und schnell zu übernehmen. Den digitalen Depotwechselservice finden Sie unter "Wertpapiere | Depotwechselservice". 

Einen Depotübertrag können Sie nach wie vor auch schriftlich mit dem Formular "Übertragsauftrag für Wertpapiere" per Post erteilen. Dieses schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns. Wir kümmern uns für Sie um die weitere Abwicklung. Die Formulare finden Sie auf der Service-Seite unserer Homepage unter "Service | Weitere Anträge & Formulare | Depotverwaltung". 

Kosten: Für einen Depot- oder Wertpapierübertrag darf eine in Deutschland ansässige Bank nach der Rechtsprechung des BGH keine eigenen Gebühren in Rechnung stellen, weil sie damit der gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der von ihr lediglich verwahrten Wertpapiere nachkommt. Fremde Gebühren, die der 1822direkt von Dritten für die Einbuchung der Wertpapiere belastet werden (z. B. beim Auftraggeber nicht via Clearstream verwahrte oder im Ausland gelagerte Titel), stellen wir Ihnen bei der Depotbuchung in Rechnung.  

Steuern: Sofern kein Übertrag an Dritte (Gläubigerwechsel) vorliegt, muss die übertragende Bank aus steuerlichen Gründen die Informationen über den Kauftag und den Kaufkurs an die Empfängerbank weiterleiten. Bei der Übertragung Ihres kompletten Depots können von der abgebenden Bank auch die bestehenden Töpfe zur Verlustverrechnung mit übertragen werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater.

Mit Google Pay können Sie an der Kasse mit Ihrem Smartphone bezahlen. Das geht in allen Geschäften, die kontaktloses Bezahlen anbieten. Sie sehen das am Symbol für kontaktloses Bezahlen oder dem Google Pay Logo.

Einzahlungen auf Ihr Tagesgeldkonto können Sie von jedem beliebigen Girokonto aus vornehmen. Nutzen Sie für die Einzahlung Ihre IBAN bzw. die Tagesgeld-Kontonummer und die Bankleitzahl der 1822direkt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Zahlungsempfänger den Namen des Tagesgeld-Kontoinhabers eingeben.

Ja, für die Nutzung Ihres Kontos ist ein Smartphone erforderlich, insbesondere zur Bedienung eines TAN-Verfahrens.

Bei der 1822direkt eröffnen Sie Ihr Konto ganz bequem online eröffnen.

Folgende Voraussetzungen gelten für die kostenlose Kontoführung:

  • 1822MOBILE: ab einem monatlichen Geldeingang von 0,01 €, sonst günstige 1,90 € im Monat
  • Girokonto Klassik: ab einem monatlichen  Geldeingang von 700 € Geldeingang, sonst günstige 3,90 € im Monat

Wir bieten Ihnen alle nötigen Produkte zur Verwaltung Ihres Vermögens. Angefangen vom kostenlosen Girokonto, über das kostenlose Tagesgeldkonto mit attraktivem Tagesgeldzins hin zum kostenlosen Depotkonto.

Die App können Sie sich jederzeit kostenlos in den jeweiligen App Stores für Apple und Android herunterladen und auf Ihrem Smartphone installieren.

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