Wichtiges zum Jahreswechsel

Entdecken Sie auf dieser Seite stets neue Details rund um das Thema Jahreswechsel! Wir halten Sie hier auf dem Laufenden mit aktuellen Informationen und Terminen. Schauen Sie regelmäßig vorbei und erleben Sie den Jahreswechsel in vollen Zügen!
Alle wichtigen Fragen zum Jahreswechsel
Freistellungsaufträge, die Sie im Online-Banking bis zum 30. Dezember 2025 14:00 Uhr erteilen, werden noch für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt. Ab dem ersten Bankarbeitstag im neuen Jahr können Freistellungsaufträge wieder ab 10:00 Uhr erteilt werden.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer führen wir seit 2015 direkt ab – sofern diesbezüglich bis 30.06. des laufenden Jahres seitens Kunde kein Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern eingelegt wurde.
Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag“ erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.
Die Höhe des ungefähr zu erteilenden Freistellungsauftrages kann man mit folgender Faustformel für die „Deutsche Zinsmethode 30/360“ selbst ermitteln:
- Anlagebetrag * Zinssatz * Tage / 360 Tage
Die Zinsgutschrift für Ihr Tagesgeldkonto erfolgt einmal jährlich zum Jahresende.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung der Finanzbehörde, wonach eine Steuerveranlagung nicht in Betracht kommt. Eine Nichtveranlagung kann jede natürliche Person erhalten, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuererklärung veranlagt wird ( z.B. Rentner, Schüler, Studenten).
Wo kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal 3 Kalenderjahre. Die Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist kostenlos.
Sie senden uns die Nichtveranlagungsbescheinigung über Ihre "Postbox". Öffnen Sie "Neue Nachricht". Wählen Sie den Betreff "Sonstiges" > "Frage zur Steuer" > "Nichtveranlagungsbescheinigung". Laden Sie Vorder- und Rückseite hoch. Alternativ senden Sie das Dokument per Post. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2025 können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Steuerbescheinigung“ anfordern.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, dann stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre in Ihrer Postbox zur Verfügung
Sollten Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erwirtschaftet haben, dann bekommen Sie auch keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.
Wenn die Jahressteuerbescheinigung bereits bestellt haben, wird Ihnen diese im ersten Quartal 2026 in die Postbox eingestellt.
Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Steuerbescheinigung
Die Bereitstellung über die Postbox ersetzt die "Original-Jahressteuerbescheinigung" per Post. Auf das "Original" verzichtet der Gesetzgeber seit 2016. Nutzen Sie die elektronische Bescheinigung für Ihre Steuererklärung - einfach ausdrucken und an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater senden.
Wenn Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erwirtschaftet haben, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
Informationen zur Zinsabrechnung können Sie ab dem 31. Dezember 2025 dem Rechnungsabschluss in der Umsatzanzeige unter „Details“ oder dem Kontoauszug für Dezember entnehmen. Der Kontoauszug wird Ihnen bis zum 10. Januar 2026 in die Postbox eingestellt.
Sie sehen den Zinssatz direkt im Online-Banking. Klicken Sie in der Finanzübersicht auf Ihr Tagesgeldkonto. Die Umsatzübersicht öffnet sich. Tippen Sie auf den Button “Zinsinformation”.
Aufträge, die bis zum 30. Dezember 2025 spätestens 18:30 Uhronline erteilt werden, werden noch im Kalenderjahr 2025 gebucht. Aufträge, die später erteilt werden, werden ggf. erst am 2. Januar 2026 ausgeführt.
Daueraufträge, die Ultimo ausgeführt werden sollen, werden am 30. Dezember 2025 gebucht. Alle anderen Daueraufträge werden am 2. Januar 2026 gebucht.
Weitere Informationen zu den Buchungszeiten können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis unter dem Punkt „Geschäftstage der 1822direkt“ entnehmen.
Die Jahresschlussbörse findet am Dienstag, dem 30. Dezember 2025 statt. Abweichend von den üblichen Handelszeiten findet ein verkürzter Handel statt. Der Handel an den deutschen Börsen beginnt um 8:00 Uhr und endet generell um 14:00 Uhr. Einzige Ausnahme stellt Xetra dar. Hier ist der Handelsbeginn wie üblich 9:00 Uhr und endet ebenfalls 14:00 Uhr.
Der 25. und 26. Dezember 2025 sind Börsenfeiertage. Ebenso findet am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 kein Handel statt. Ab dem 2. Januar 2026 wird wieder der normale Handel durchgeführt.
Direkthandel
Auch im außerbörslichen Direkthandel findet am 30. Dezember 2025 ein verkürzter Handel statt. Alle Handelspartner schließen um 14:00 Uhr.
Sie beantragen die Verlustbescheinigung im Online-Banking. Öffnen Sie die "Postbox". Tippen Sie auf "Neue Nachricht". Wählen Sie den Betreff "Sonstiges" > "Frage zur Steuer" > "Verlustbescheinigung". Senden Sie uns eine kurze formlose Nachricht. Die Beantragung muss bis zum 15. Dezember 2025 eingehen. Spätere Bestellungen bleiben unberücksichtigt. Die Verluste stehen später auf Ihrer Steuerbescheinigung für 2025.
Die Kunden- und Interessentenbetreuung ist vom 24. Dezember 2025 bis 26. Dezember 2025 und vom 31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 nicht zu erreichen.
Ab dem 2. Januar 2026 sind wir von 8:00 bis 18:00 Uhr wieder für Sie erreichbar.