Urlaub mit schulpflichtigen Kindern: Was sagt das Arbeitsrecht?

Der Sommer ist da und viele von uns starten in den großen Jahresurlaub.

Möchten Eltern von schulpflichtigen Kindern mit der ganzen Familie Urlaub machen, sind sie auf die offiziellen Schulferien angewiesen. In der Praxis werden Mitarbeiter mit Kindern bei der Urlaubsplanung darum oft vorrangig behandelt, wenn es um die Urlaubsplanung in den Schulferien geht. Angestellte ohne Kinder müssen dann zurückstecken und ihren Urlaub außerhalb der Ferienzeit planen. Doch was ist, wenn sich Mitarbeiter mit und ohne Kinder untereinander nicht einigen können? Haben Eltern tatsächlich auch von Seiten des Gesetzgebers Vorrang hinsichtlich ihrer Urlaubswünsche?

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Inhalt

    Haben Eltern von schulpflichtigen Kindern Vorrang zur Ferienzeit

    Gesetzliche Grundlage für die Planung der Urlaubstage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), auch Urlaubsrecht genannt. § 7 des BUrlGs Satz 1 lautet wie folgt:

    „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

    In Anbetracht der Aussage „unter sozialen Gesichtspunkten“ muss der Arbeitgeber abwägen, welche Arbeitnehmer den Urlaub in den Schulferien am ehesten benötigen. Hierfür kommen verschiedene Szenarien in Frage:

    • Ein Angestellter hat Kinder, die noch zur Schule gehen, und kann gemeinsam mit diesen infolgedessen ausschließlich in den Schulferien wegfahren.
    • Ein Mitarbeiter hat einen Partner, dem nur zu bestimmten Zeiten Urlaub gewährt wird. Um gemeinsam mit dem Partner Urlaub machen zu können, muss der Urlaub aufeinander abgestimmt werden.
    • Ein Mitarbeiter war in Rehabilitation wie beispielsweise einer Kur und möchte direkt im Anschluss daran seinen Urlaubsanspruch geltend machen. Gemäß BurlG wäre der Arbeitgeber in diesem Fall sogar gesetzlich verpflichtet, dem Urlaub stattzugeben – selbst wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen .

    Grundsätzlich haben Angestellte, die fünf Tage in der Woche arbeiten, Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 20 Tagen. Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 24 Tage zu. Der Arbeitgeber kann jedoch mehr Urlaubstage gewähren. Wie die Mitarbeiter ihre Urlaubstage einteilen, können sie frei entscheiden.

    Urlaubsanträge können vom Arbeitgeber jedoch abgelehnt werden, wenn Termine mit denen von Kollegen kollidieren oder dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub in einem bestimmten Zeitraum sprechen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein saisonal bedingtes hohes Arbeitsaufkommen sein. Ein weiterer Grund für die Ablehnung eines Urlaubsantrags ist ein dringender Auftrag, der den Verlust eines Kunden drohen lässt.  Entsprechend des Arbeitsrechts erhalten Eltern demnach Vorrang bei der Urlaubsplanung. Grundsätzlich haben sie jedoch keinen Anspruch auf eine Bevorzugung in den Ferien. Das führt dazu, dass es zu Konflikten bei der Urlaubsplanung kommen kann – sowohl mit anderen Eltern als auch mit kinderlosen Kollegen.

    Lassen sich gerechte Lösungen bei der Urlaubsplanung finden

    Um den Betriebsfrieden im Unternehmen zu wahren und ein gutes Verhältnis mit den Kollegen aufrecht erhalten zu können, sollten Sie in den Austausch miteinander gehen. Am besten wäre es, Sie finden gemeinsam einen Kompromiss. Vielleicht können sich Kollegen untereinander einigen, dass diejenigen mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen können. Kinderlose Angestellte können im Gegenzug in den Sommermonaten immer noch eine Woche Urlaub bekommen.

    Sogenannte rollierende Systeme sorgen hinsichtlich der Urlaubsplanung dafür, dass sich Angestellte mit Kindern jährlich darin abwechseln, wer als Erster seinen Urlaubsanspruch stellen darf. Derartige interne Regelungen sorgen für Fairness und verhindern damit Unmut unter Kollegen. Eine weitere Lösung kann darin bestehen, dass Mitarbeiter, die in der Ferienzeit keinen Urlaub bekommen, dafür bei der Planung der Brückentage bevorzugt behandelt werden.

    Kann ich gegen eine Verweigerung der Urlaubszeit in den Ferien vorgehen

    Generell haben Eltern keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie während der Ferienzeit Urlaub nehmen und mit ihren Kindern verreisen können. Darum können sie auch keine rechtlichen Schritte gegen eine Verweigerung vornehmen. Allerdings legen die meisten Unternehmen glücklicherweise großen Wert darauf, dass Familien bevorzugt behandelt werden. Die besten Chancen haben Arbeitnehmer, wenn sie sich vorab wie oben beschrieben mit ihren Kollegen intern absprechen.

    Kann ich mit meinem Schulkind außerhalb der Ferien Urlaub machen

    Es kann vorkommen, dass Sie Ihren Urlaub nicht während der Schulferien nehmen können. Zudem sind Reisen zu Ferienzeiten meist wesentlich teurer als außerhalb der Saison. Kein Wunder also, dass manche Familien ihren Urlaub während der Schulzeit statt in den Ferien planen möchten. Ganz einfach ist das allerdings nicht: Um einen Urlaub mit Schulkindern außerhalb der Ferien zu ermöglich, müssen die Schüler vom Unterricht befreit werden. Dafür ist auch die Zustimmung der Schulleitung nötig. In der Regel sind in den Schulsekretariaten entsprechende Formulare erhältlich, mit denen ein Antrag auf Schulbefreiung für den Urlaub gestellt werden kann. Alternativ können Sie auch ein formloses Schreiben verfassen, das Datum, Dauer und Gründe für die gewünschte Freistellung nennt.

    Ob der Antrag auf Schulbefreiung für den Urlaub genehmigt wird, entscheidet letztendlich die Schulleitung. Meist ist eine kurze Abwesenheit vom Unterricht kein Problem. Gibt es allerdings Bedenken, dass die Abwesenheit den Lernerfolg des Schulkindes beeinträchtigen könnte, wird der Antrag unter Umständen abgelehnt.

    Achtung: Halten Sie Ihre schulpflichtigen Kinder ohne Zustimmung der Schulleitung und eigenmächtig vom Unterricht fern, verletzen Sie die Schulpflicht!

    Fazit: Ihre Rechte beim Urlaub mit schulpflichtigen Kindern

    Generell haben Eltern mit Kindern kein uneingeschränktes oder gesetzliches Recht auf einen Urlaub in den Ferienzeiten. Sollte es hinsichtlich der Urlaubsanträge zu Unstimmigkeiten zwischen Mitarbeitern kommen, hat der Arbeitgeber die Aufgabe, für eine ausgeglichene Verteilung des Urlaubsanspruches unter sozialen Gesichtspunkten zu sorgen. Unterstützung bei Unstimmigkeiten kann beispielsweise auch der Betriebsrat geben. Dieser hat gesetzlich gemäß §87 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrecht bei Urlaubsfragen.

    Für Arbeitnehmer, die schulpflichtige Kinder haben und gemeinsam mit der Familie Urlaub machen möchten, ist nicht nur die terminliche Koordination, sondern auch der Kostenfaktor von Bedeutung. Gerade während der Hauptsaison sind Familienurlaube teuer. Ein Ratenkredit  bietet Ihnen die Möglichkeit, den Urlaub mit der ganzen Familie einfach und kurzfristig zu finanzieren. Damit können Sie frei entscheiden, zu welcher Jahres- oder Ferienzeit Sie am liebsten Urlaub machen möchten und sind unabhängiger von der Urlaubsplanung anderer Kollegen, egal ob mit oder ohne schulpflichtige Kinder.