Altersvorsorgedepot: Alles zu Förderung & Steuern sowie der Vergleich zur Riester-Rente

Die gesetzliche Rente steht in Deutschland durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck. Um Versorgungslücken im Alter zu schließen, gewinnt die private Altersvorsorge weiter an Bedeutung. 

Die Bundesregierung hat daher eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge beschlossen. Zentrales Element ist das neue Altersvorsorgedepot: Es soll den Zugang zum Kapitalmarkt vereinfachen und wird steuerlich gefördert.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot soll eine neue, staatlich geförderte Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge schaffen.
  • Ziel ist es, mehr Menschen für den langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt zu gewinnen.
  • Gefördert werden voraussichtlich kapitalmarktorientierte Anlagen wie Fonds und ETFs, die die gesetzlichen Kriterien für das Altersvorsorgedepot erfüllen.
  • Der Staat unterstützt den Vermögensaufbau durch Zulagen und steuerliche Vorteile.
  • Das Geld ist bis zum Renteneintritt gebunden und wird im Ruhestand ausgezahlt.
  • Die Riester-Rente soll für Neuabschlüsse perspektivisch durch neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie das Altersvorsorgedepot abgelöst werden; bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden.
  • Ein früher Einstieg über eigene ETF-Sparpläne kann sinnvoll sein.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das neue Altersvorsorgedepot soll mehr Menschen zur privaten Altersvorsorge motivieren und dazu beitragen, Versorgungslücken im Alter zu reduzieren. Das Geld wird in Fonds, ETFs    oder auch Anleihen investiert, um langfristige Renditechancen zu nutzen.

Prinzipiell sind beim Altersvorsorgedepot verschiedene Ausrichtungen vorgesehen:

  • Altersvorsorgedepot: Für Anleger, die selbst entscheiden möchten, in welche Wertpapiere sie investieren.
  • Standarddepot: Ein eher risikoarmes Basisprodukt für Anleger, die die Anlageauswahl nicht selbst treffen möchten. Es muss von allen Anbietern angeboten werden. Für zulässige Fondsprodukte gelten gesetzliche Vorgaben zu den Risikoklassen.
  • Garantieprodukt: Ein Produkt mit Beitragsgarantie und entsprechend geringeren Renditechancen.

Bis zu einer bestimmten Höchstgrenze wird die Geldanlage staatlich gefördert, zum Beispiel durch Zulagen und steuerliche Vorteile.
 


Gesetzliche Grundlage und Zeitplan

Die Bundesregierung plant einen Neustart für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das Ende März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet  wurde.

Die neuen Produkte zur Altersabsicherung sollen ab dem 1. Januar 2027 an den Start gehen. Anbieter von Altersvorsorgeverträgen sollen dann neue geförderte Produkte anbieten können, darunter:

  • Altersvorsorgedepot
  • Standarddepot
  • Garantieprodukt

Für wen ist das Altersvorsorgedepot?

Grundsätzlich ist das Depot für viele Sparer geeignet. Die Förderung erhalten allerdings voraussichtlich nur bestimmte Zielgruppen.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Pflichtversicherte Selbstständige 
  • Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG sowie bestimmte selbständig Erwerbstätige nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, wenn sie eine Steuererklärung abgeben
  • Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige mit Pflichtversicherung
  • Minijobber, sofern sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind 
  • Eltern während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Nicht erwerbsmäßig Pflegende bei Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten-, Versorgungs- oder Übergangsgeld (bei vorheriger Versicherungspflicht) 
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst
  • Hausfrauen/Hausmänner -  sofern sie verheiratet sind und der Partner rentenversicherungspflichtig ist

Wer erhält keine Förderung?

  • Freiwillig Versicherte ohne weiteren Fördertatbestand
  • Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  • Hausfrauen/Hausmänner - sofern Ehepartner/in nicht unmittelbar förderberechtigt sind oder wenn getrenntlebend 

Mittelbare Förderberechtigung

Auch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner von unmittelbar Förderberechtigten können mittelbar zulageberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel:

  • Eigener zertifizierter Altersvorsorgevertrag
  • Jährlicher Mindesteigenbeitrag
  • Keine dauerhafte Trennung bei Ehegatten bzw. eigetragene Lebenspartnerschaft

Wie funktioniert die Förderung ?

Gefördert werden Eigenbeiträge in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, beispielsweise in ein Altersvorsorgedepot.

Grundzulage:
Die Grundzulage steigt mit dem Eigenbeitrag:

  • Bis 360 Euro p.a.: 50 Cent je Euro
  • Von 361 bis 1.800 Euro   p.a.: 25 Cent je Euro
  • Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr

Kinderzulage:
Für Kinder kommt eine Kinderzulage hinzu:

  • 1 Euro je Euro Eigenbeitrag für jedes kindergeldberechtigte Kind
  • Maximale Kinderzulage: 300 Euro pro Kind  

Berufseinsteiger:
Bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrags bis zum 25. Geburtstag erhalten junge Menschen einen Berufseinsteigerbonus:

  • Einmalig 200 Euro

Die Voraussetzung für die Grundzulage und den Berufseinsteigerbonus ist eine unmittelbare Zulagenberechtigung sowie ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr.

Gut zu wissen: Es soll möglich sein, mehr Geld in das Depot fließen zu lassen, und zwar bis zu einem Maximalbetrag von 6.840 Euro (neben den geförderten 1.800 Euro noch weitere 5.040 Euro).
 


Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot zulässig?

Für das Altersvorsorgedepot sollen nur bestimmte Anlageprodukte zugelassen sein. Dazu zählen vor allem breit gestreute Fonds und ETFs, die für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet sind. Zusätzlich können auch bestimmte Anleihen infrage kommen.

Nicht vorgesehen sind dagegen besonders riskante Anlagen wie Einzelaktien, Kryptowährungen oder Hebelprodukte. Welche Produkte konkret zulässig sind, hängt unter anderem von ihrer Risikoeinstufung ab. Diese finden Anlegerinnen und Anleger im sogenannten Basisinformationsblatt des jeweiligen Produkts. 

Beim Standarddepot gelten zusätzliche Regeln. Es soll aus zwei Bausteinen bestehen: einem eher sicherheitsorientierten Fonds und einem stärker chancenorientierten Fonds. Wird ein Fonds später als zu riskant eingestuft, muss er ausgetauscht werden.


Wie kann das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie genutzt werden?

Grundsätzlich soll es beim Altersvorsorgedepot – ähnlich wie bei Riester – möglich sein, gefördertes Kapital für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen. Die bisherige Eigenheimrenten-Förderung wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in das neue Fördersystem integriert. 

Dabei soll die Nutzung für die Immobilie förderunschädlich sein. Das heißt: Sie gilt nicht als schädliche Verwendung mit sofortiger Rückzahlung von Zulagen oder Steuervorteilen. Allerdings bleiben die steuerlichen Folgen über das Wohnförderkonto relevant.

Wichtig: Diese Möglichkeit hängt vom konkreten Vertrag ab. Künftig muss nicht jeder Anbieter die Entnahmemöglichkeit für selbst genutztes Wohneigentum in seinem Vertrag anbieten. Wer die Immobilienoption nutzen möchte, muss einen Vertrag mit einer Möglichkeit zur Eigenheimrenten-Förderung abschließen.

Entnahmen können eingesetzt werden für:

  • Kauf einer selbst genutzten Immobilie
  • Bau einer selbst genutzten Immobilie
  • Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens
  • Energetische Sanierung
  • Altersgerechten/barrierereduzierenden Umbau

Besteuerung & Kosten

Besteuerung

Ansparphase: Hier gibt es eine gesetzlich festgelegte steuerliche Begünstigung. Innerhalb der Förderlogik findet keine laufende Besteuerung wie im normalen Wertpapierdepot statt.

Auszahlungsphase: Hier gilt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen. Die Leistungen aus den Altersvorsorgeverträgen werden mit dem individuellen Steuersatz nach § 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) versteuert.

Bei Nutzung für eine selbst genutzte Immobilie: Beachten Sie in diesem Fall die steuerlichen Folgen über das Wohnförderkonto.

Kosten

Beim Standarddepot ist ein gesetzlicher Kostendeckel über die Effektivkosten von maximal einem Prozent vorgesehen.
 


Mögliche zusätzliche Steuervorteile: Günstigerprüfung

Wer Beiträge in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt, kann diese in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Maximal werden dabei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr plus Zulagen berücksichtigt. Das Finanzamt prüft anschließend im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die staatlichen Zulagen ausreichen oder ob sich zusätzlich ein Steuervorteil ergibt.

Fall 1: Zulagen sind günstiger
Sind die Zulagen höher als die Steuerersparnis oder genauso hoch, bleibt es bei der Zulagenförderung. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es dann nicht.

Fall 2: Steuerersparnis ist günstiger
Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz über den Steuerbescheid berücksichtigt. Die Zulage verbleibt im Altersvorsorgevertrag.

Beispiel: Wer 100 Euro im Monat spart, zahlt 1.200 Euro im Jahr ein. Daraus ergibt sich eine Grundzulage von 390 Euro. Zusammen können damit 1.590 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden.   
 

Unterschiede zu bestehenden Modellen

Altersvorsorgedepot vs. normales Depot

Vorteile des Altersvorsorgedepots:

  • Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert, sondern erst bei der Auszahlung im Ruhestand.
  • Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags lösen in der Ansparphase keine laufende Besteuerung aus.
  • Je nach Förderberechtigung kommen staatliche Zulagen und gegebenenfalls weitere steuerliche Vorteile hinzu.

Nachteile des Altersvorsorgedepots:

  • Das Vermögen ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase für die Altersvorsorge gebunden.
  • Das Altersvorsorgedepot ist damit weniger flexibel als ein normales Wertpapierdepot.
  • Bei einer schädlichen Verwendung müssen Zulagen und gegebenenfalls festgestellte Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden.

Abgrenzung zum normalen Depot:

  • Ein normales Depot bietet in der Regel mehr Flexibilität, da Anleger jederzeit auf ihr Vermögen zugreifen können.
  • Im Gegenzug gelten dort die üblichen steuerlichen Regeln für Kapitalerträge und Umschichtungen. 
  • Das Altersvorsorgedepot eignet sich daher eher für langfristigen, geförderten Vermögensaufbau fürs Alter.

     

Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente

Beide Modelle haben als Ziel die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
 

Kriterium

Altersvorsorgedepot

Riester-Rente

ZielsetzungStaatlich geförderte, kapitalmarktorientierte Altersvorsorge mit Fokus auf einfacher privater VermögensbildungStaatlich geförderte Altersvorsorge mit stärkerem Fokus auf Sicherheit und Garantien
Anlageform    Investition in bestimmte kapitalmarktorientierte Anlagen aus einer Positivliste (ETFs, Fonds, Anleihen)Überwiegend konservative Anlageformen mit Garantievorgaben
RenditechancenTendenziell höher durch Kapitalmarktchancen, aber auch stärkere Schwankungen möglichGeringer durch Sicherheits- und Garantievorgaben
BeitragsgarantienJe nach ProduktvarianteBeitragsgarantien meist zu 100 % gegeben
KomplexitätVoraussichtlich einfachere und transparentere StrukturKomplexe Förder- und Produktstruktur
FördersystemZulagen stärker an Eigenbeitrag gekoppeltKombination aus Zulagen und steuerlicher Förderung mit Mindesteigenbeitrag
FlexibilitätHöhere Flexibilität je nach ProduktvarianteEingeschränktere Gestaltungsmöglichkeiten
KostenstrukturZiel: schlankere, transparentere und kostengünstigere StrukturIn der Praxis häufig höhere Produkt- und Verwaltungskosten
MarktentwicklungNeues, zukunftsorientiertes VorsorgemodellSinkende Verbreitung in den letzten Jahren
Grundlogik der FörderungFörderung steigt mit Eigenbeitrag bis zu einem MaximalbetragFeste Grundlogik mit einkommensabhängigen Beitragsanforderungen

Zentrale Unterschiede auf einen Blick:

  • Renditechancen: Beim Altersvorsorgedepot tendenziell höher
  • Sicherheit: Riester durch Garantien stabiler
  • Komplexität: Altersvorsorgedepot voraussichtlich einfacher
  • Höhe der Zulage: Altersvorsorgedepot dynamischer, weil an Eigenbeitrag gekoppelt
  • Flexibilität: Altersvorsorgedepot moderner und anpassungsfähiger

Expertenmeinung : Was bedeutet das für meinen Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können wie gewohnt weitergeführt werden (Bestandsschutz). Es gibt keine automatische Umstellung oder Kündigung bestehender Verträge.

Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich möglich. Beim Wechsel muss man entscheiden, ob künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt eingezahlt werden soll. Dabei bleiben bereits erhaltene staatliche Förderungen grundsätzlich bestehen und es ist keine Rückzahlung erforderlich. Alternativ kann auch nur in die neue steuerliche Förderung gewechselt werden, ohne den Riester-Vertrag komplett umzustellen.

Zu beachten beim Wechsel:

Es können beim Wechsel Kosten entstehen, beispielsweise Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten. Diese Kosten sind gesetzlich gedeckelt. Auch wichtig: Bereits gefördertes Kapital kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden.

Die Entscheidung liegt beim Sparer:

  • Bestehenden Riester-Vertrag weiterführen (und ggf. durch das Altersvorsorgedepot ergänzen)
  • Oder in die neue Förderung wechseln
  • Oder vollständig in ein neues Produkt (z. B. Altersvorsorgedepot) wechseln
     

Verzahnung mit der Frühstart-Rente

Das Altersvorsorgedepot soll eng verzahnt werden mit der Frühstart-Rente. Ziel ist ein nahtloser Übergang von der Frühstart-Rente zum Altersvorsorgedepot.

Hauptvorteile für Anleger

  • Höhere Renditechancen bei kapitalmarktorientierter Anlage (bei entsprechenden Schwankungsrisiken)
  • Steuerliche Vorteile in der Ansparphase (keine laufende Besteuerung innerhalb der Grenzen)
  • Staatliche Zulagen als zusätzlicher Förderbaustein

Wie kann ich mich heute schon vorbereiten?

Wer bei der Altersvorsorge selbst entscheiden möchte, kann schon jetzt damit starten. Ein bestehendes Wertpapierdepot mit regelmäßigem ETF-Sparplan kann bereits heute eine sinnvolle Grundlage für den langfristigen Vermögensaufbau sein.


Wichtiger Hinweis

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