Steuern
Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt für Kunden mit Depot gegen Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Kunden ohne Depot erhalten die Steuerbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres. Die Bereitstellung erfolgt in der Postbox in Ihrem Online-Banking.
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Zur Bestellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung nutzen Sie bitte in Ihrem Online-Banking den Menüpunkt "Einstellungen > Persönliche Daten > Steuerliche Angaben".
Wenn Sie bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre, sofern im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Kapitalerträge angefallen sind, in Ihrer Postbox zur Verfügung
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Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem in Ihrem 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Einstellungen > Persönliche Daten > Steuerliche Angaben" erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.
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Die Höhe des ungefähr zu erteilenden Freistellungsauftrages kann man mit folgender Faustformel für die „Deutsche Zinsmethode 30/360“ selbst ermitteln:
- Anlagebetrag * Zinssatz * Tage / 360 Tage
Die Zinsgutschrift für Ihr Tagesgeldkonto erfolgt einmal jährlich zum Jahresende.
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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung der Finanzbehörde, wonach eine Steuerveranlagung nicht in Betracht kommt. Eine Nichtveranlagung kann jede natürliche Person erhalten, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuererklärung veranlagt wird ( z.B. Rentner, Schüler, Studenten).
Wo kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal 3 Kalenderjahre. Die Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist kostenlos.
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Sie senden uns die Nichtveranlagungsbescheinigung über Ihre "Postbox". Öffnen Sie "Neue Nachricht". Wählen Sie den Betreff "Sonstiges" > "Frage zur Steuer" > "Nichtveranlagungsbescheinigung". Laden Sie Vorder- und Rückseite hoch. Alternativ senden Sie das Dokument per Post. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
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