Steuern

Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt für Kunden mit Depot gegen Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Kunden ohne Depot erhalten die Steuerbescheinigung bis Ende Januar des Folgejahres. Die Bereitstellung erfolgt in der Postbox in Ihrem Online-Banking.

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Zur Bestellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung nutzen Sie bitte in Ihrem Online-Banking den Menüpunkt "Einstellungen > Persönliche Daten > Steuerliche Angaben".

Wenn Sie bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre, sofern im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Kapitalerträge angefallen sind, in Ihrer Postbox zur Verfügung

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Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem in Ihrem 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Einstellungen > Persönliche Daten > Steuerliche Angaben" erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.

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Die Höhe des ungefähr zu erteilenden Freistellungsauftrages kann man mit folgender Faustformel für die „Deutsche Zinsmethode 30/360“ selbst ermitteln:

  • Anlagebetrag * Zinssatz * Tage / 360 Tage

Die Zinsgutschrift für Ihr Tagesgeldkonto erfolgt einmal jährlich zum Jahresende.

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