Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag – also der Betrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer anfällt – wird weiter angehoben. Während er im Jahr 2025 bei 12.096 Euro lag, steigt er im Jahr 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende . Für Ehepartner gilt der doppelte Steuerfreibetrag. Viele Steuerpflichtige profitieren dadurch von einer geringeren Steuerlast – es bleibt ein höheres Nettoeinkommen vom Bruttoeinkommen übrig.
Ziel der Regierung ist es, mit dieser Regelung das Existenzminimum zu sichern. Das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende beziffert die Bundesregierung im Jahr 2026 auf 12.096 Euro pro Jahr, für Kinder auf 6.696 Euro pro Jahr.
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Neben dem Grundfreibetrag wird 2026 auch der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst. Der Kinderfreibetrag (inkl. des Freibetrags für Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf) liegt derzeit bei 9.600 Euro, im Jahr 2026 steigt er auf 9.756 Euro. Ziel dieser Erhöhung ist eine steuerliche Entlastung für Familien und Haushalte mit Kindern.
Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar 2026 angehoben, und zwar auf 259 Euro pro Kind und Monat.
Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Zum 1. Januar 2026 wird auch der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde (brutto) erhöht. Ein Jahr später wird er noch weiter auf 14,60 Euro steigen.
Gleichzeitig wird sich auch die Minijob-Grenze von aktuell 556 Euro brutto im Monat erhöhen. Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungen. So muss die Arbeitszeit nicht reduziert werden.
Mit der Einführung einer Aktivrente können Rentner steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat zur Rente hinzuverdienen, und zwar zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Lediglich die üblichen Beiträge zu den Sozialversicherungen sind zu leisten. Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Mini-Jobber oder Beamte.
Die Bundesregierung will Rentner mit der Aktivrente länger im Arbeitsmarkt halten. Auch, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie ist bereits durch das Bundeskabinett beschlossen und der Gesetzentwurf wurde sowohl an den Bundestag als auch an den Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, muss aber noch final durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Mit der Pendlerpauschale ist es Arbeitnehmern möglich, den Weg zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte von der Steuer abzusetzen. Mit der Erhöhung werden Pendler weiter entlastet – vor allem, wenn sie regelmäßig längere Entfernungen zurücklegen.
Steuererklärung nicht vergessen
Die Abgabe der Steuererklärung steht jedes Jahr aufs Neue an. Wichtig ist die Frist für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Sprich, für die Steuererklärung von 2025 gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Ausnahmen bestehen, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung übernimmt oder ein Lohnsteuerhilfeverein dabei unterstützt. In diesen Fällen verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung für 2025 gilt also die Frist vom 28. Februar 2027.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuerklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Die Frist endet dann jeweils am 31. Dezember . Das heißt: Die Steuererklärung für 2022 muss spätestens am 31. Dezember 2026 abgegeben werden.
Hinweis: Als Rentner empfiehlt es sich, rechtzeitig zu prüfen, ob Sie durch Ihre Rentenerhöhung zum ersten Mal steuerpflichtig geworden sind.
Weiterhin Mehrwertsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Auch im Jahr 2026 sind kleine Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Für die MwSt.-Befreiung gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie selbst sind Betreiber der PV-Anlage.
- Die Anlage ist entweder auf dem Dach oder in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes installiert.
- Die Bruttonennleistung von 30 Kilowatt (bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ohne Wohnraum) wird nicht überschritten.
- Bei Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten darf der Wert von 15 Kilowatt nicht überschritten werden.
CO2-Bepreisung (Nationaler Emissionshandel)
Durch die CO2-Bepreisung werden fossile Brennstoffe teurer werden. Das nationale Emissionshandelssystem geht im Jahr 2026 in Auktionen mit dem Preiskorridor 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Möchten Unternehmen langfristig Kosten senken, müssen sie auf Energieeffizienz und CO2-Reduktion setzen. Verbraucher sollen durch steigende Energiekosten dazu motiviert werden, auf grünere Alternativen umzusteigen.
Diese Maßnahme ist ein Teil der Strategie der Bundesregierung, mit der die Klimaziele erreicht werden sollen.
Weitere interessante Neuerungen 2026
- Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt. Dadurch sollen Restaurants, aber auch Bäckereien, Metzgereien und andere Gastro-Betriebe wieder profitabler werden.
- Der „Agrardiesel“ wird wieder eingeführt. Er ist eine Steuerentlastung für forst- und landwirtschaftliche Betriebe.
- Das Deutschlandticket durchläuft erneut eine Preisanpassung: Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der Preis auf 63 Euro pro Monat.
Wie ETFs funktionieren
ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine sehr beliebte Geldanlage. Einfach, flexibel und mit vielen Vorteilen! Diese Indexfonds werden an der Börse gehandelt. Hierbei investieren Sie in komplette Märkte und nicht in einzelne Aktien. Das Risiko wird durch die vielen unterschiedlichen Wertpapiere geringer. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Mehr Infos zu ETFs
Ein paar weitere Änderungen sind in Planung und sollen zukünftig umgesetzt werden. So ist beispielsweise eine Reduzierung der Einkommensteuer für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen geplant.
Auch in Sachen Energiekosten soll einiges passieren:
- Strom-Netzentgelte sollen reduziert werden. Im Jahr 2026 könnten die staatlichen Zuschüsse für Netzbetreiber zu stabileren Preisen für Unternehmen und Haushalte führen.
- Die Senkung der Stromsteuer soll für Unternehmen weiterhin gelten. Das entlastet produzierende Gewerbe sowie die Forst- und Landwirtschaft.
- Außerdem soll die Gasspeicherumlage 2026 abgeschafft werden, damit die Gaspreise sinken. Der niedrigere Gaspreis soll folglich auch zu einer günstigeren Stromproduktion in Gaskraftwerken führen. Dies dürfte sich dann auch auf die Strompreise allgemein auswirken, da diese sich nach dem teuersten Strom ausrichten – und das ist zumeist der Strom, der aus Gas gewonnen wird.
Fazit: Steuerliche Erleichterungen sind im Jahr 2026 überschaubar
Arbeitnehmer können im Jahr 2026 keine großen steuerlichen Erleichterungen erwarten. Durch die Anpassung der Pendlerpauschale werden vor allem Berufspendler entlastet. Doch wer nicht pendelt, zu wenig verdient oder gar nicht arbeitet, profitiert auch nicht von ihr. Auch die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie hat ihren Haken: Es ist zu bezweifeln, dass davon bei den Verbrauchern überhaupt etwas ankommt. Und: Die Stromsteuersenkung gilt nur für Wirtschaft und Landwirtschaft. Für Verbraucher ist keine Senkung vorgesehen.
Vielmehr steht die Befürchtung im Raum, dass neue Belastungen (beispielsweise durch die CO2-Bepreisung, steigende Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten) die Steuererleichterungen schnell wieder neutralisieren werden.
Vielleicht können Sie aufgrund der oben angegebenen Informationen steuerliche Vorteile für sich nutzen. In jedem Fall erhalten Sie mit diesem Wissen mehr Planungssicherheit für Ihre finanzielle Zukunft im Jahr 2026.