Ab wann Kinder Taschengeld bekommen sollten und wie viel

Ab einem gewissen Alter Ihrer Kids kommt bestimmt irgendwann das Thema Taschengeld auf den Tisch. Kein Wunder, schließlich eignet sich ein regelmäßiger Geldbetrag, den zum Beispiel Eltern ihren Kindern zur Verfügung stellen, hervorragend dazu, um sich ein paar Wünsche zu erfüllen.

Ab wann man Taschengeld für Kinder und Jugendliche zahlen kann und wie hoch der Betrag in etwa sein sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld – aber das Familienministerium empfiehlt es aktiv.
  • Als empfohlener Startzeitpunkt gilt ein Alter von sechs bis sieben Jahren oder aufwärts, mit einer wöchentlichen Auszahlung.
  • Ab etwa zehn Jahren ist eine monatliche Zahlung sinnvoll.
  • Taschengeld dient dazu, den Umgang mit Geld zu erlernen – auch Fehlkäufe gehören dazu.
  • Maßgeblich für die Richtwerte in diesem Ratgeber sind die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
  • Ab einem Alter von 12 bis 14 Jahren empfiehlt das DJI ein zusätzliches Budgetgeld für feste Ausgaben.
     

Ist Taschengeld Pflicht?

Zunächst einmal: Kinder haben kein generelles Recht auf Taschengeld, denn es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen.
Allerdings spricht sich das Familienministerium für die Zahlung eines Taschengeldes aus und veröffentlicht auch Taschengeldempfehlungen für verschiedene Altersgruppen über das Familienportal (die dort genannten Zahlen basieren auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstitutes). Das DJI hat seine Empfehlungen zuletzt im September 2025 aktualisiert. Basis ist die Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ (Langmeyer/Winklhofer, 2014), die 2025 von Chabursky/Langmeyer aktualisiert wurde.

Der große Vorteil: Mit selbstverwaltetem Taschengeld lernen Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld.
 

Ab welchem Alter sollte man Kindern Taschengeld zahlen?

Eine feste Regel, ab wann Kinder Taschengeld bekommen sollten, gibt es nicht. Ein Alter von etwa sechs bis sieben Jahren gilt jedoch als möglicher Startzeitpunkt. Manche Eltern zahlen ihrem Nachwuchs auch schon unter sechs Jahren Taschengeld. Etwa ein Fünftel der Kinder (22 Prozent) in Deutschland erhält bereits ab dem Alter von fünf Jahren Taschengeld. Mit zehn Jahren sind es bereits drei Viertel (76 Prozent). 

Wichtig zu wissen: Es ist ratsam, dass Kinder Taschengeld regelmäßig und unabhängig von ihrem Verhalten erhalten. Das DJI empfiehlt ausdrücklich, Taschengeld nicht als Druckmittel oder Belohnung einzusetzen und nicht an Schulnoten, Hausarbeiten oder Wohlverhalten zu knüpfen. Denn das würde dem Lerneffekt der Eigenverantwortung widersprechen.
 

Wöchentliche oder monatliche Taschengeldzahlung?

Weil jüngere Kinder in der Regel noch nicht eigenständig so weit im Voraus planen können und in Sachen Finanzen Unterstützung der Eltern benötigen, empfiehlt sich eine wöchentliche Auszahlung des Taschengeldes.

Ungefähr ab dem Alter von zehn Jahren können Eltern zu einer monatlichen Zahlung übergehen. Denn dann können Kinder und Jugendliche meist schon gut mit einer größeren Summe Geld umgehen und sich ihr Budget für den Monat einteilen. 

Der Übergang zur monatlichen Zahlung fördert die Planungskompetenz, einen wichtigen Baustein der finanziellen Grundbildung. Regelmäßige Gespräche in der Familie über die Herkunft, Verwaltung und Verwendung von Geld gehen laut der PISA-Studie 2022 mit einem messbar höheren finanziellen Kompetenzniveau im Jugendalter einher.
 

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Wie viel Taschengeld Kinder pro Woche oder pro Monat bekommen, entscheiden Eltern nach eigenem Ermessen und abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.

Es gibt aber Empfehlungen für die angemessene Höhe des Taschengeldes, die Sie zum Beispiel auf der Webseite des Deutschen Jugendinstitutes nachlesen können.

Tipp: Manche Eltern vereinbaren zusätzlich zum regulären Taschengeld ein sogenanntes Extrageld für freiwillige Aufgaben über die üblichen Haushaltspflichten hinaus – zum Beispiel das Waschen des Autos oder Gartenarbeiten. Wichtig: Das reguläre Taschengeld selbst sollte davon unabhängig bleiben und wie gesagt nicht an Leistungen oder Verhalten geknüpft sein.

Auch eigene Einkünfte von Jugendlichen – etwa durch Ferienjobs – sollten laut DJI nicht auf das reguläre Taschengeld angerechnet werden, da dies dem Ziel widerspricht, Eigenverantwortung zu fördern. 
 

Taschengeldtabelle

AlterWöchentliches TaschengeldMonatliches Taschengeld
unter 6 Jahren1 bis 2 Euro 
6 bis 7 Jahre2 bis 3 Euro 
8 bis 9 Jahre3 bis 4 Euro 
10 bis 11 Jahre 15 bis 25 Euro
12 bis 13 Jahre 20 bis 30 Euro
14 bis 15 Jahre 25 bis 45 Euro
16 bis 17 Jahre 40 bis 60 Euro
Ab 18 Jahren 55 bis 75 Euro  

Quelle: https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html

Hinweis: Die Taschengeldempfehlungen ab 16 Jahren gelten für Jugendliche, die finanziell noch von ihren Eltern abhängig sind (z. B. Schüler). 

Wofür soll das Taschengeld ausgegeben werden?

Mit dem Taschengeld können sich Kinder und Jugendliche ihre eigenen kleinen oder großen Wünsche erfüllen. Das können beispielsweise Süßigkeiten, Spielsachen, Zeitschriften und Bücher sein – aber auch Unternehmungen mit Freunden.
Übrigens: Eltern können im Vorfeld einschränken, wofür das Taschengeld ausgegeben werden darf. Das DJI empfiehlt jedoch, diese Einschränkungen möglichst gering zu halten: Kinder sollen lernen, eigene Entscheidungen zu treffen – auch auf die Gefahr von Fehlkäufen hin. Eltern sollten die Kaufentscheidungen nicht ständig bewerten oder kontrollieren, können ihnen aber beratend zur Seite stehen. 
 


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Was muss vom Taschengeld bezahlt werden und was nicht?

Zusätzlich zum Taschengeld kann man auch noch ein sogenanntes Budgetgeld festlegen, das dann beispielsweise für festgelegte Ausgaben wie Kleidung, Essen außer Haus, Schulmaterial oder Handy und Internet verwendet wird. Denn solche alltäglichen Anschaffungen sollten nicht durch das Taschengeld gedeckt werden.

Das Budgetgeld eignet sich für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren , die anfangen, ihre Ausgaben selbst zu organisieren. Ab diesem Alter können größere Ausgabenbereiche zunehmend eigenständig verwaltet werden – zunächst etwa Freizeitausgaben, dann schrittweise auch Kleidung und Kosmetik.
 

Eigenes Konto einrichten

Älteren Kindern sowie Jugendlichen können Sie Taschen- und Budgetgeld beispielsweise über ein eigenes Girokonto zur Verfügung stellen. Auf diese Weise lernen die Sprösslinge nämlich nicht nur den Umgang mit Geld, sondern auch die Handhabung eines Kontos. Sie überweisen dem Nachwuchs also Taschengeld, das die Kinder oder Jugendlichen dann zu jeder Zeit von ihrem eigenen Konto abheben können.

Gut zu wissen: Das Girokonto für Minderjährige enthält in der Regel keinen Dispo – das gibt Eltern Sicherheit und schützt Kinder vor Schulden. 
 

Kinderdepot als Alternative

Mit einem festen Betrag können Kinder und Jugendliche auch lernen, für die Zukunft zu planen und auf größere Anschaffungen hinzusparen. Sie können ihr monatliches Budget aufteilen und festlegen, ob – und wenn ja, wie viel – sie pro Monat für die Erfüllung ihres Wunsches sparen möchten.

Außerdem können Jugendliche auch hinzuverdientes Geld oder größere geschenkte Geldsummen (beispielsweise zum Geburtstag oder an Weihnachten) sparen. 

Für die Realisierung größerer Ziele bieten sich Sparpläne an, für deren Einrichtung ein Kinderdepot die Voraussetzung ist. Wie Eltern gezielt und langfristig Geld für ihren Nachwuchs anlegen können, lesen Sie in unserem Ratgeber „Sparen für Kinder“.

Das Kinderdepot eignet sich besonders, um früh erste Anlage-Erfahrungen zu machen – zum Beispiel über ETF-Sparpläne. Der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je früher man mit dem Sparen beginnt.

Gut zu wissen: Das Kinderdepot der 1822direkt beinhaltet ein kostenloses Tagesgeldkonto, das sich dafür eignet, Geldbeträge kurzfristig zu parken und von attraktiven Zinsen zu profitieren.
 

Was ist der Taschengeldparagraph?

Der „Taschengeldparagraph“, § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), legt fest, was Kinder mit ihrem Geld tun dürfen. Er besagt, dass Minderjährige ab sieben Jahren rechtswirksam Geschäfte abschließen können, wenn sie mit ihrem eigenen Taschengeld bezahlen. 

Übersteigt die Kaufsumme allerdings den Betrag des Taschengeldes erheblich, wird der Vertrag unwirksam.
Ausgeschlossen sind in der Regel Ratenkäufe oder Verträge, die über einen längeren Zeitraum laufen (beispielsweise Abos).

Haben Eltern einen bestimmten Kauf zuvor ausdrücklich untersagt, greift der Taschengeldparagraph hierfür in der Regel nicht.
 

Wie lange zahlen Eltern Taschengeld?

Bis wann Sie als Eltern Ihren Kindern Taschengeld zahlen, ist nicht abhängig von einer festen Altersgrenze. Entscheidend für die Zahlungsdauer sind in der Regel die individuelle Situation und die Vereinbarungen innerhalb der Familie.

Geht das Kind nach der Ausbildung arbeiten und ist finanziell unabhängig von Ihnen, wird normalerweise kein Taschengeld mehr nötig sein.

Macht das Kind allerdings eine Ausbildung oder studiert, ohne eine eigene Einkommensquelle zu haben, können Eltern weiterhin Taschengeld zahlen – insbesondere, wenn das Kind nicht bei den Eltern wohnt. Eine Taschengeldzahlung ist aber auch nicht ungewöhnlich, wenn das Kind während der Ausbildung oder des Studiums noch zu Hause lebt und von den Eltern finanziell unterstützt wird.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel „Unterhalt für ein volljähriges Kind“. Denn das Taschengeld kann Teil des gesamten Unterhalts sein, wobei der Betrag oft individuell geregelt wird.
 


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