Verkauf von Bruchanteilen bzw. Bruchstücken

Wie kann ich Fondsbruchanteile veräußern?
Bruchanteile Ihrer Fonds können Sie ganz bequem in Ihrem Online-Banking zurückgeben. Bitte wählen Sie in der Depotübersicht den betreffenden Fonds mit dem Aktionsbutton "V" aus. In der nun erscheinenden Ordereingabe-Maske wählen Sie den Reiter "Fondsgesellschaft" aus und tragen im nächsten Schritt die Nachkommastellen im Feld "Stückzahl" ein (z.B. 0,3458). Bei Fondsanteilen kann auch der Gesamtbestand (inkl. Bruchanteile) an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden (z.B. 10,2456).

Wie kann ich ETF-Bruchanteile veräußern?
ETF-Bruchanteile können Sie ganz bequem über Ihr Online-Banking zurückgeben. Bitte wählen Sie in der Depotübersicht den betreffenden ETF mit dem Aktionsbutton "V" aus. In der nun erscheinenden Ordereingabe-Maske wählen Sie den Reiter "Fondsgesellschaft" aus und tragen im nächsten Schritt die Nachkommastellen im Feld "Stückzahl" ein (z.B. 0,3458).

Bitte beachten Sie, dass ganze Anteile getrennt veräußert werden müssen. Möchten Sie z.B. 1,432 Anteile veräußern, sind zwei getrennte Ordererteilungen notwendig ( einmal der Verkauf der ganzen Anteile über die Börse und einmal der Verkauf der Bruchanteile wie oben beschrieben).

Wie kann ich Zertifikatsbruchanteile veräußern?
Die Rückgabe von Zertifikatsbruchanteilen ist online nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit unserer telefonischen Kundenbetreuung unter der Rufnummer 069 94170-8888 in Verbindung. Diese nimmt die Rückgabe gerne kostenfrei für Sie entgegen. Bitte halten Sie für Ihren Anruf Ihre Kundennummer und Telefon-PIN bereit.

Wie kann ich Aktienbruchanteile veräußern?
Die Rückgabe von Aktienbruchanteilen ist online nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit unserer telefonischen Kundenbetreuung unter der Rufnummer 069 94170-8888 in Verbindung. Diese nimmt die Rückgabe gerne kostenfrei für Sie entgegen. Bitte halten Sie für Ihren Anruf Ihre Kundennummer und Telefon-PIN bereit.

Warum wird beim Kauf eines Wertpapiers eine Vormerkung erzeugt?
Wenn Sie eine Kauforder erteilen, wird der voraussichtliche Gegenwert auf Ihrem Verrechnungskonto (ohne Gebühren) reserviert und steht Ihnen nicht mehr für andere Aufträge zur Verfügung. Dies schützt Sie vor der Erteilung einer Vielzahl von Kaufaufträgen, für die im Falle einer Ausführung ggf. keine ausreichende Kontodeckung vorhanden ist.

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