Gemein-
schaftskonto

Partner- und Gemeinschaftskonto mit kostenloser Kreditkarte

  • Bis zu  75 €1  für die Nutzung des Girokontos als Gehlatskonto und bis zu 50 € für jede erfolgreiche Weiterempfehlung2

  • Optional bei Girokonto Klassik Visa Kreditkarte im 1. Jahr kostenlos – sonst günstige 29,90 € im Jahr (Bonität vorausgesetzt)

  • Günstige Sparkassen-Card für 6,00 € im Jahr (entspricht 50 Cent im Monat)

  • Kostenloses mobiles Bazahlen mit Apple Pay

  • Kostenlose Bargeldversorgung im Inland an allen Geldautomaten der Sparkassen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) und im Euro-Währungsraum über die Kreditkarte

  • Niedriger Dispo- und Überziehungszins von aktuell nur 11,48 % p.a. (gültig seit 01.11.2023, variabel)


Attraktive Prämie für Ihr
Gemeinschaftskonto

Mit einem Partnerkonto entscheiden sich zwei Menschen für eine gemeinschaftliche finanzielle Basis für die alltäglichen Zahlungsabläufe – egal, ob es sich bei diesen beiden Menschen um Ehepaare, unverheiratete Paare oder auch Bewohner einer WG handelt. Über das Gemeinschaftskonto können Sie Zahlungen leisten, die für die Gemeinschaft fällig werden, wie zum Beispiel die Miete, die gemeinsamen Einkäufe oder aber die Stromrechnung. Mit zwei Sparkassen-Karten hat jeder der Partner die volle Verfügungsgewalt über das gemeinsame Guthaben. Durch das Online-Banking kann jeder von Ihnen jederzeit die geleisteten Aus- und Einzahlungen prüfen und volle Transparenz über die Finanzströme haben.

Nutzen Sie unser Girokonto als gemeinsames Konto und profitieren Sie von unseren attraktiven Girokonto-Prämien.Je nach Girokontomodell erhalten Sie eine Gutschrift von bis zu  75 €1.

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Kostenlos Bargeld abheben

Auch in Euro-Währung im europäischen Ausland

Deutschland

In Deutschland steht Ihnen ein dicht geknüpftes Sparkassenautomatennetz zur Verfügung – mit insgesamt über 23.000 Geldautomaten, an denen Sie je nach Kontomodell kostenfrei von Ihrem Girokonto Geld abheben können:

  • 1822MOBILE – vier kostenlose Bargeldabhebungen im Monat

  • Girokonto Klassik – sechs kostenlose Bargeldabhebungen im Monat

  • Girokonto Premium – unbegrenzt kostenlose Bargeldabhebungen im Monat

Wie Sie einen Sparkassenautomaten in Ihrer Nähe finden? Einfach App über Ihr Konto online einrichten und unseren praktischen Bargeld-Finder nutzen. Standort eingeben und sich bequem zum Ziel navigieren lassen – fertig!

Gut zu wissen: Mit Ihrer persönlichen Sparkassen-Card können Sie außerdem bei Supermärkten mit Bargeldservice ab einem Einkaufswert von 10 € oder 20 € gebührenfrei Bargeld abheben. Dazu gehören:

  • Aldi Süd

  • diska

  • dm Drogerie

  • famila Nordost

  • Lidl

  • Netto Marken-Discount

  • NORMA

  • Penny Markt

  • REWE

  • Sky Supermärkte

  • tegut

  • toom Baumarkt

  • Wasgau

Europa

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, kann mit der 1822direkt-Kreditkarte in Euro-Währung kostenfrei Bargeld vom Gemeinschaftskonto abheben.

Weltweit

700.000 Geldautomaten in 105 Ländern weltweit stehen Ihnen zur Verfügung, um in aller Welt an Bargeld zu kommen. Dafür können Sie Ihre Kreditkarte nutzen (evtl. 1,75% anfallende Fremdwährungsgebühren).


Gut zu wissen

Gemeinschaftliche Kontoführung

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer sonstigen Gemeinschaft (z. B. für das gemeinsame WG Konto) ein Partnerkonto eröffnen möchten, erfordert dies ein gewisses Maß an Vertrauen untereinander – denn Sie erteilen sich gegenseitig eine Vollmacht zur freien Verfügung des Guthabens. Unser Gemeinschaftskonto ist ein sogenanntes „Oder“-Konto, das für Zahlungen anders als bei einem „Und“-Konto nur die Zustimmung eines einzelnen Kontoinhabers benötigt. Anders wären alltägliche Zahlungen vom gemeinsamen Haushaltskonto wie der Supermarkt-Einkauf nicht zu realisieren. Jeder der beiden Partner kann über den gesamten Kontostand verfügen – genau wie bei einem Einzel-Girokonto auch.

Komfortable Postbox

Für die Gemeinschaftskonten bieten wir den gleichen Komfort wie für jedes Girokonto. In unserer Postbox finden alle Kontoberechtigten ihre Unterlagen, Briefe und Kontoauszüge – über das Internet jederzeit und überall.

Gleichzeitig bietet Ihnen die Postbox auch einen sicheren und einfachen Kommunikationskanal, um uns Änderungsanträge, aber auch Fragen und Wünsche mitzuteilen. Dies ganz ohne Warterei an einem Schalter und bequem von zu Hause oder unterwegs.

Ist das gemeinsame Konto bei der 1822direkt sicher?

Unser Gemeinschaftskonto für Ehe- und Lebenspartner ist bei der 1822direkt sicher. Als Direkt-Banking-Anbieter legen wir höchsten Wert auf unser Online-Banking. Hier müssen Sie darauf vertrauen können, dass Sie vor Trojanern und sonstigen Angriffen sicher sind. Und das sind Sie bei uns: Beim großen Bankentest Deutschlands vom DISQ erhielt die 1822direkt 2017 den ersten Platz für die Sicherheit im Internet. Auf diese Auszeichnung sind wir stolz, ruhen uns aber nicht darauf aus, sondern arbeiten auch seitdem und in Zukunft daran, unser Online-Banking so sicher und gleichzeitig komfortabel wie möglich zu machen.

Selbstverständlich ist Ihr Geld auf Ihrem Partnerkonto über die Einlagensicherung abgesichert. Die 1822direkt ist eine hundertprozentige Tochter der Frankfurter Sparkasse und gehört somit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe an. Dieser Haftungsverbund bietet Ihnen mehr Sicherheit als die EU-Regelung und ist gleichzeitig Teil des deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Zahlreiche Möglichkeiten für Ihr Banking

Mit der kostenlosen Banking-App der 1822direkt haben Sie auch Ihre Finanzen auch mobil jederzeit im Griff – selbstverständlich rund um die Uhr, ganz so wie man es von einer Direktbank erwartet.


Neben der App und dem Zugang zu Ihren Kontodaten per Internet erreichen Sie uns auch telefonisch – von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr über die normale Ortsnetzrufnummer 069 / 94170-0.  Telefonisch können Sie Überweisungen tätigen sowie Daueraufträge erstellen, ändern und kündigen. Sie und Ihr Kontopartner erhalten jeweils unterschiedliche Verifizierungsdaten, so dass immer rückverfolgt werden kann, wer welche Verfügung getätigt hat.