Sowohl der Staat als auch viele Arbeitgeber bieten dabei zusätzliche Förderungen. Das ist auch der Grund dafür, warum der Bausparvertrag nach wie vor sehr beliebt ist.
Der Hauptvorteil bei steigenden Zinsen: Neben dem Bausparguthaben erhalten Bausparer später einen Kredit zu einem festen Darlehenszins.
Doch woher stammt eigentlich die Idee des Bausparens und wie funktioniert ein Bausparvertrag im Detail?
Geschichte des Bausparens
Die Stadt Birmingham in England erlebte im Zeitalter der Industrialisierung ein enormes Bevölkerungswachstum. Wohnraum musste geschaffen werden. Um den Bau von Häusern finanzieren zu können, gründeten einige Einwohner 1775 in einem Wirtshaus die „Ketley’s Building Society“, die erste Bausparkasse. Die Idee dahinter war folgende: Alle Mitglieder der Society zahlten jeden Monat einen Betrag in die Kasse ein, um aus der angesparten Summe nach und nach jedem ein Eigenheim zu finanzieren. In der Folge wurden weitere Bausparkassen gegründet. In den Jahren 1782 bis 1795 gab es davon allein in Birmingham 19 Stück an der Zahl.
In Deutschland setzte sich dieser Trend 100 Jahre später fort: 1875 gründete Pastor Bodelschwingh die erste deutsche Bausparkasse in Bielefeld, die sogenannte „Bausparkasse für Jedermann“. In Deutschland erlebten die Kassen ihren Aufschwung, als der Wohnungsmangel bedingt durch den ersten und zweiten Weltkrieg besonders ausgeprägt war. Von 1924 bis 1934 kam es zur Gründung von rund 400 Bausparkassen, von denen noch heute einige existieren.
Wie der heutige Bausparvertrag in Deutschland funktioniert
Im Jahr 1973 traten die Bausparkassen-VerordnungBausparkassen-verordnung sowie das Bausparkassengesetz in Kraft, diwelche den Bausparmarkt in Deutschland bis heute durch zahlreiche Vorschriften regulieren. Dreh- und Angelpunkt für das kollektive Sparen sind seitdem die Bausparkassen. Ihnen
kommen folgende Aufgaben zu:
- Sie übernehmen die Organisation
- Sie verwahren die angesparte Summe
- Sie teilen die Darlehen zu
Bei einem Bausparvertrag geht es im Prinzip darum, Eigenkapital anzusparen, um sich damit die Finanzierung eines Eigenheims leisten zu können. In einem Vertrag legen Sie vorab eine Summe fest, die Sie ansparen möchten. Die monatlich eingezahlten Beiträge werden dabei verzinst. Sobald Sie die vereinbarte Summe angespart haben, sind Sie berechtigt, ein Darlehen zu erhalten. Die Höhe dieser Summe wird ebenso im Voraus vertraglich vereinbart. Nach Auszahlung des Darlehens zahlen Sie keine Sparraten mehr, wohl aber die Tilgung des Bauspardarlehens.
Grundsätzlich gilt also: In einem ersten Schritt wird gespart, in einem zweiten Schritt wird getilgt. Das Ziel besteht darin, sich auch ohne anfängliches Eigenkapital eine Immobilie finanzieren zu können.
Phase | Erklärung |
Ansparphase | Sie zahlen regelmäßig Guthaben in den Kapitalfonds ein und erhalten dafür Zinsen |
Zuteilung | Sobald Sie verschiedene Rahmenbedingungen erfüllen, ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Das heißt: - Sie müssen eine Mindestansparsumme erreicht haben.
- Sie müssen eine Mindestansparzeit eingehalten haben.
- Es muss eine Bewertungszahl erreicht sein. (Diese ist abhängig vom Tarif und im Vertrag vereinbart. Anhand dieser Zahl, legt man die Zuteilungs-Reihenfolge – je höher diese Bewertungszahl ist, desto priorisierter die Zuteilung).
- Es kommt auf die Zuteilungsperiode an: Die Bausparverträge werden jeweils zu einem Stichtag kontrolliert, woraufhin über die Zuteilung entschieden wird. Ist die Zielbewertungszahl bis dahin nicht erreicht, müssen Sie auf den nächsten Stichtag warten.
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Darlehensphase | In dieser Phase erhalten Sie die gesamte Bausparsumme, welchdie Sie auf die Finanzierung Ihrer Immobilie verwenden können. Danach zahlen Sie keine Sparraten mehr, tilgen jedoch das Darlehen in Form einer monatlichen Rate für eine festgelegte Laufzeit. |
Der Staat fördert Sie in diesem Zusammenhang mit einer Arbeitnehmersparzulage sowie einer Wohnungsbauprämie.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Voraussetzung für die Zahlung einer Arbeitnehmersparzulage. Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber VL, können Sie zusätzlich auch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Beides fließt in einen Sparvertrag wie zum Beispiel einen Bausparvertrag ein.
- Außerdem können Bausparer auch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.
Für die Förderung gilt:
In beiden Fällenmüssen Sie selbst regelmäßigGeld in den Spar- bzw. Bausparvertrag einzahlen. Dann zahlt der Staat einen gewissen Prozentsatz, der variieren kann, auf eine maximaleSparleistung dazu. Bei der Höhe der Zulage gibt es allerdings eine Obergrenze. Außerdem dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, damit Sie diePrämien in Anspruch nehmen können.
Der Regelsparbeitrag, also der monatliche Bausparbeitrag, wird anhand der Höhe der Bausparsumme und dem jeweiligen Bauspartariffestgelegt.
In der Regel bestimmt man den Sparbeitragals Prozentsatz der Bausparsumme. Der kann je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 4 % und 5 % liegen.
Die Vorteile der regelmäßigen Zahlung sind eine frühe Zuteilung des Bausparvertrages sowie die Tatsache, dass Sie Förderungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Diese Förderung können Sie in Form der Wohn-Riester auch für den Kauf, Bau oder Umbau der eigenen vier Wände nutzen. So können Riester-Berechtigte ihre Grundzulage zum Beispiel in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag einfließen lassen. Bis zu einer bestimmten Obergrenze gibt es außerdem steuerliche Vergünstigungen.
Damit Sie die Zulage bekommen, müssen gewisse Voraussetzungen wie etwa die Zahlung eines jährlichen Mindestbeitrags erfüllt sein.
Gut zu wissen: Die Zulagen bekommen Sie nicht nur in der Ansparphase, sondern auch in der Darlehensphase. So können Sie die selbstgenutzte Immobilie schneller entschulden und folglich Zinszahlungen sparen.
Bausparvertrag für die Anschaffung einer Immobilie nutzen
Für alle, die einen Bausparvertrag zur Anschaffung einer Immobilie verwenden möchten, bringt der Bausparvertrag verschiedene Vorteile:
- Zwar fällt die Höhe der Zinsen in der Ansparphase gering aus, der anschließende Kredit zur Baufinanzierung ist in der Regel jedoch relativ zinsgünstig. Außerdem ist die Höhe der Zinsen von Anfang an festgelegt. Sie haben insofern eine Absicherung gegen steigende Zinsen während der Vertragslaufzeit.
- Im Rahmen eines Bausparvertrags sind Sondertilgungen jederzeit möglich, bei manchen Tarifen können Sie das Darlehen sogar ohne Kündigungsfrist nach Zuteilung komplett ablösen. Falls Sie zwischenzeitlich über eine größere Kapitalsumme verfügen, zum Beispiel durch ein Erbe, haben Sie die Möglichkeit, schneller schuldenfrei zu sein.
Bitte bedenken Sie aber, dass bei einem Bausparvertrag Abschlussgebühren in der Regel von 1,0 % bis 1,6 % der Bausparsumme anfallen. Eventuell fallen zusätzlich Kontoführungsgebühren in der Ansparphase an.
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