PSD2

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen

Seit dem 14. September 2019 sind neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Sie beruhen auf den europäischen Vorgaben der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2).
Hierdurch wurde der Verbraucherschutz im Europäischen Wirtschaftsraum optimiert. Zudem wurden einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen geschaffen.
Das 1822direkt Online-Banking, die 1822direkt Banking-App und das Online-Shopping mit Ihrer Kreditkarte werden somit noch sicherer. Zudem erhielten dritte Zahlungsdienstleister die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten, wie zum Beispiel Überweisungen auf ein Konto, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Das ändert sich für Sie

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen.

Starke Kundenauthentifizierung

Höhere Anforderungen an die Authentifizierung der Kunden bei Zahlungen.

Ausnahme-regelungen

Gemäß PSD2 besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den Einsatz nur eines Authentifizierungselements anzufordern.

Drittanbieter

Was ist ein Zahlungsauslösedienst? Was ist ein Kontoinformationsdienst? Enthält der Zahlungsauslösedienst die Möglichkeit einen Zahlvorgang auszulösen?

TAN-Verfahren Wechsel

Alles rund um den Wechsel Ihres TAN-Verfahrens und PSD2.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Beim Login im 1822direkt-Online-Banking, in der 1822direkt-Banking-App oder beim Online-Shopping mit Kreditkarte sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen kann eine zusätzliche Legitimation erforderlich sein. Dabei legitimieren Sie als Kunde sich für gewöhnlich in zwei Schritten: 1. Eingabe Ihrer Online-Banking-Zugangsdaten, 2. Eingabe der TAN. Diese besonders sichere Vorgehensweise basiert auf der sogenannten starken Kundenauthentifizierung (SKA).
  • Bereits beim Abruf von Kontoinformationen kann eine TAN-Eingabe erforderlich sein. Sie werden beispielsweise beim Login zum Online-Banking zur Eingabe / Freigabe aufgefordert.
  • Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt bereits nach fünf Minuten.
  • Sie können Drittanbieter beauftragen, Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen. Diese Drittanbieter müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und zugelassen sein.
  • Mastercard® Identity Check™ sowie Visa SecureTM werden im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.