Änderung bei Anmeldung, Umsatzabfrage
Bei der Anmeldung im Online-Banking werden Sie regelmäßig aufgefordert eine TAN einzugeben. Ob bei jeder Anmeldung oder mindestens einmal in 90 Tagen kann jede Bank individuell festlegen. Haben Sie sich beim Login zum Online-Banking nicht bereits mit einer TAN legitimiert, benötigen Sie für den Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, ebenfalls eine TAN.
Zugriff auf Ihr Girokonto über Drittanbieter
Viele Internethändler nutzen Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, brauchen Sie sich in diesem Fall nicht in Ihr 1822direkt Online-Banking einloggen, sondern können die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Diese Drittanbieter dürfen Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z. B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an. Alle Drittdienste müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Möchten Sie einem Drittanbieter Zugriff auf Ihr Konto erteilen, verwenden Sie bitte die Zugangsdaten zu Ihrem 1822direkt Online-Banking, also die Online-Kennung und Online-PIN. Wichtig ist: Nichts passiert ohne Ihre Erlaubnis! Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten sich Kunden immer Gedanken darüber machen, ob dem jeweiligen Dienstleister vertraut wird.