PSD2
1822TAN+ Einrichtung
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1822TAN+ Hilfe bei der Nutzung und Störungsbehebung
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QRTAN+ Hilfe bei der Nutzung und Störungsbehebung
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Informationen zu den weiteren TAN-Verfahren
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Nutzung einer Banking-Software mit FinTS
Weitere Informationen rund um das Thema PSD2
Viele Internethändler nutzen Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen, sondern die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Indem ein Drittdienstleister Zugang zu Ihren Kontodaten hat, kann er Bezahlungen auslösen. Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z. B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an. Alle Drittdienste müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.
Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungskontos beim kontoführenden Kreditinstitut auslösen.
Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten zur Verfügung.
Weitere Informationen zu PSD2 finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank.