Wer eine Wohnung kauft, wird meist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. An diese zahlt man als Wohnungseigentümer – in der Regel monatlich – eine Vorauszahlung, das Hausgeld.
Laufende Kosten für den Betrieb und die Verwaltung werden auf die Eigentümer umgelegt. Darüber hinaus soll das Hausgeld potenzielle Kosten, die für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen können, abdecken. Es dient somit auch der Werterhaltung der Immobilie, in der die Eigentumswohnung liegt.
Der Hausverwalter muss dazu einen Plan aufstellen und die Kosten am Ende des Jahres umlegen – vergleichbar ist die Hausgeldabrechnung mit der Nebenkostenabrechnung bei Mietern.
Dem im Wirtschaftsplan festgelegten Hausgeld muss die Eigentümergemeinschaft allerdings auf der jährlichen Eigentümerversammlung noch zustimmen. Dafür reicht die einfache Mehrheit.
Wie oft zahlt man Hausgeld?
Nach § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können die Wohnungsbesitzer beschließen, in welchem Turnus das Hausgeld zu zahlen ist. Die meisten Eigentümergemeinschaften entscheiden sich dazu, das Hausgeld monatlich im Voraus zu zahlen.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
- Versicherungen: Wohngebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Ver- und Entsorgung: Abfallentsorgung, Wasser, Abwasser, Heizung (bei Zentralheizung)
- Dienstleistungen: Hausmeisterdienste, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzugswartung, Winterdienst
- Sonstige: Hausstrom, Schornsteinfeger, etc.
Verwaltungskosten
Auch die Verwaltungskosten sind Bestandteil des Hausgelds. Sie beinhalten die Kosten für die Hausverwaltung und für die Erstellung der Jahresabrechnung.
Instandhaltungsrücklage
Vom Hausgeld wird auch eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Von dieser werden anfallende Reparaturen, Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum bezahlt. Beispiele hierfür sind Dachsanierungen, Fassadenrenovierungen oder auch der Austausch von Fenstern.
Wie hoch ist das Hausgeld?
Die Höhe des Hausgeldes hängt von vielen Faktoren ab: vom Gebäudealter über den Zustand und die Ausstattung bis hin zur Größe der Wohnanlage. Eine allgemeingültige Aussage kann daher nicht getroffen werden.
Allerdings kann das Hausgeld deutlich höher ausfallen als die Nebenkosten in einer vergleichbaren Mietwohnung.
Mögliche Gründe für ein hohes Hausgeld:
- Manche Eigentümergemeinschaft leistet sich mehr Luxus und Service rund um die eigene Immobilie – „gerade in luxuriöseren Häusern sind 500 Euro Hausgeld im Monat keine Seltenheit“, warnt deshalb das Immobilienportal „immowelt.de“.
- Mit dem Hausgeld werden oft auch Rücklagen für mögliche Reparaturen und Instandhaltung gebildet. In älteren Häusern können hier auch größere Summen notwendig sein.
Wie berechnet sich das Hausgeld?
In § 16 Absatz 2 WEG ist die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt. Dort steht, dass die Eigentümer die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Anteilen am Gemeinschaftseigentum (Miteigentumsanteile) tragen. Die genaue Verteilung der Miteigentumsanteile ist in der Teilungserklärung geregelt.
Bestimmte Kosten können aber davon ausgenommen werden, zum Beispiel Betrieb und Wartung des Aufzugs für Erdgeschossbewohner.
Kann man das Hausgeld auf die Mieter umlegen?
Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann das Hausgeld in Teilen auf die Mieter umgelegt werden. Umlagefähige Betriebskosten sind:
- Abfallentsorgung
- Wasser, Abwasser
- Heizung (bei Zentralheizung)
- Hausstrom
- Wohngebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Hausmeisterdienste, Hausreinigung, Grünanlagenpflege, Aufzugswartung
Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen sind nicht umlagefähig. Grundlage für die Umlage ist eine eigens erstellte Nebenkostenabrechnung.
Kann man das Hausgeld von der Steuer absetzen?
Bei Eigennutzung der Immobilie können haushaltsnahe Dienstleistungen (wie Gartenpflege) und Handwerkerleistungen in begrenztem Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Genauere Informationen finden Sie im Ratgeber „Renovierungskosten realistisch kalkulieren“.
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann der Vermieter das Hausgeld zum Teil auf die Mieter umlegen. Die Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können, kann er steuerlich absetzen. Sie zählen als Werbungskosten. Sie können in der Steuererklärung bei den „Einkünften aus Vermietung“ eingetragen werden.
Dies gilt aber nur für den Teil des Hausgeldes, der vom Verwalter auch bereits verwendet wurde (wie Verwaltungskosten). Auch die Instandhaltungsrücklage kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Verwalter die Rücklage tatsächlich bereits ausgegeben hat.
Ist die Grundsteuer im Hausgeld enthalten?
Die Grundsteuer ist nicht im Hausgeld enthalten, sie wird vom Eigentümer direkt an die Gemeinde gezahlt. Im Falle der Vermietung kann die Grundsteuer aber auf die Mieter umgelegt werden.
Tipps, wenn Sie nach einer Eigentumswohnung suchen
- Tipp: Meist wird die Höhe des Hausgeldes in Immobilienanzeigen oder im Exposé zu dem Objekt genannt. Fehlt die Information, fragen Sie gezielt nach, um später keine böse Überraschung zu erleben.
- Tipp: Erkundigen Sie sich beim Kauf einer Eigentumswohnung in einer Bestandsimmobilie nach notwendigen oder geplanten Maßnahmen an der Immobilie. Gleichen Sie diese mit der gebildeten Instandhaltungsrücklage ab. Wenn es unrealistisch erscheint, dass die Rücklagen für eine anstehende Maßnahme, beispielsweise eine Dachsanierung, ausreichen werden, ist gegebenenfalls in Zukunft eine Sonderumlage fällig.
- Tipp: Ist das Hausgeld vergleichsweise niedrig? Das ist nicht unbedingt ein Grund zur Freude. Schauen Sie sich vor dem Kauf an, wie sich das Hausgeld zusammensetzt. Der niedrige Betrag kann beispielsweise deshalb zustande kommen, weil keine Rücklagen für Reparatur und Instandhaltung gebildet werden. Dann kann es später teurer werden, wenn etwas kaputtgeht.
- Tipp: Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann das Hausgeld nicht einfach komplett auf die Nebenkosten des Mieters abwälzen. Denn das Hausgeld enthält einige Kostenarten, die nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Dazu zählen die genannten Kosten für Reparaturen, aber zum Beispiel auch die für die Hausverwaltung.
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