Ab wann Kinder Taschengeld bekommen sollten und wie viel
Ab einem gewissen Alter Ihrer Kids kommt bestimmt irgendwann das Thema Taschengeld auf den Tisch. Kein Wunder, schließlich ist so ein regelmäßiger Geldbetrag, den z. B. Eltern ihren Kindern zur Verfügung stellen, perfekt um sich ein paar Wünsche zu erfüllen.
Ab wann man Taschengeld für Kinder und Jugendliche zahlen kann und wie hoch der Betrag in etwa sein sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Ist Taschengeld Pflicht?
Zunächst einmal: Kinder haben kein generelles Recht auf Taschengeld, denn es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen.
Allerdings spricht sich das Familienministerium für die Zahlung eines Taschengeldes aus und veröffentlicht auch Taschengeldempfehlungen für verschiedene Altersgruppen über das Familienportal (die dort genannten Zahlen basieren auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstitutes). Der große Vorteil: Mit selbstverwaltetem Taschengeld lernen Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld.
Ab welchem Alter sollte man Kindern Taschengeld zahlen?
Eine feste Regel, ab wann Kinder Taschengeld bekommen sollten, gibt es nicht. Aber so etwa ab dem Alter von 6 bis 7 Jahren ist ein möglicher Startzeitpunkt. Manche Eltern zahlen ihrem Nachwuchs auch schon unter 6 Jahren Taschengeld.
Wichtig zu wissen: Es ist empfehlenswert, dass Kinder Taschengeld regelmäßig und unabhängig von ihrem Verhalten erhalten.
Wöchentliche oder monatliche Taschengeldzahlung?
Weil kleine Kinder in der Regel noch nicht eigenständig so weit im Voraus planen können und in Sachen Finanzen Unterstützung der Eltern benötigen, empfiehlt sich eine wöchentliche Auszahlung des Taschengeldes.
Ungefähr ab dem Alter von 10 Jahren können Eltern dann zu einer monatlichen Zahlung übergehen. Denn dann können Kinder und Jugendliche meist schon gut mit einer größeren Summe Geld umgehen und sich ihr Budget für den Monat einteilen.
Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Wie viel Taschengeld die Kinder pro Woche oder pro Monat bekommen, entscheiden Eltern nach eigenem Ermessen und abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.
Es gibt aber Empfehlungen für die angemessene Höhe des Taschengeldes, die Sie z. B. auf der Webseite des Deutschen Jugendinstitutes nachlesen können.
Tipp: Je nachdem, wie viel Verantwortung das Kind bereits übernimmt, kann man auch zusätzliche Aufgaben wie das Mithelfen im Haushalt bei der Taschengeldberechnung berücksichtigen. So kann sich das Kind sein Taschengeld „verdienen“.
Taschengeldtabelle: Wie viel Taschengeld in welchem Alter
Alter
Wöchentliches Taschengeld
Monatliches Taschengeld
6 bis 7 Jahre
2 bis 3 Euro
8 bis 9 Jahre
3 bis 4 Euro
10 bis 11 Jahre
15 bis 25 Euro
12 bis 13 Jahre
20 bis 30 Euro
14 bis 15 Jahre
25 bis 45 Euro
16 bis 17 Jahre
40 bis 60 Euro
Ab 18 Jahre
55 bis 75 Euro
Quelle: www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html Hinweis: Die Taschengeldempfehlungen ab 16 gelten für Jugendliche, die finanziell noch abhängig von ihren Eltern sind (z. B. Schüler).
Wofür soll das Taschengeld ausgegeben werden?
Mit dem Taschengeld können sich Kinder und Jugendliche ihre eigenen kleinen oder großen Wünsche erfüllen. Das können beispielsweise Süßigkeiten, Spielsachen, Zeitschriften und Bücher sein – aber auch Unternehmungen mit Freunden.
Übrigens: Eltern können im Vorfeld einschränken, wofür das Taschengeld ausgegeben werden darf.
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Was muss vom Taschengeld bezahlt werden und was nicht?
Zusätzlich zum Taschengeld kann man auch noch ein sogenanntes Budgetgeld festlegen, das dann beispielsweise für festgelegte Ausgaben wie Kleidung, Essen außer Haus, Schulmaterial oder Handy und Internet verwendet wird. Denn solche alltäglichen Anschaffungen sollten nicht durch das Taschengeld gedeckt werden.
Das Budgetgelt eignet sich für Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren, die ihre Ausgaben selbst organisieren.
Eigenes Konto einrichten
Älteren Kindern sowie Jugendlichen können Sie Taschen- und Budgetgeld beispielsweise über ein eigenes Girokonto zur Verfügung stellen. Auf diese Weise lernen die Kids nämlich nicht nur den Umgang mit Geld, sondern auch die Handhabung eines Kontos. Sie überweisen dem Nachwuchs also Taschengeld, das die Kinder oder Jugendlichen dann zu jeder Zeit von ihrem eigenen Konto abheben können.
Kinderdepot als Alternative
Mit einem festen Betrag können Kinder und Jugendliche auch lernen, für die Zukunft zu planen und auf größere Anschaffungen hinzusparen. Die Kids können ihr monatliches Budget aufteilen und festlegen, ob und wenn ja, wie viel sie pro Monat für die Erfüllung ihres Wunsches sparen möchten.
Außerdem können Jugendliche auch hinzuverdientes Geld oder größere geschenkte Geldsummen (z. B. zum Geburtstag oder an Weihnachten) sparen. Für die Realisierung größerer Ziele bieten sich Sparpläne an, für deren Einrichtung ein Kinderdepot die Voraussetzung ist.
Gut zu wissen: Das Kinderdepot der 1822direkt beinhaltet ein kostenloses Tagesgeldkonto, das sich dafür eignet, Geldbeträge kurzfristig zu parken und von attraktiven Zinsen zu profitieren.
Was ist der Taschengeldparagraph?
Der „Taschengeldparagraph“, § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), legt fest, was Kinder mit ihrem Geld tun dürfen. Er besagt, dass Minderjährige ab sieben Jahren rechtswirksam Geschäfte abschließen können, wenn sie mit ihrem eigenen Taschengeld bezahlen.
Übersteigt die Kaufsumme allerdings den Betrag des Taschengeldes erheblich, wird der Vertrag unwirksam. Ausgeschlossen sind in der Regel Ratenkäufe oder Verträge, die über einen längeren Zeitraum laufen (z. B. Abos).
Auch wenn Eltern im Vorfeld einen Kauf verboten haben, kann dieser rückgängig gemacht werden.
Wie lange zahlen Eltern Taschengeld?
Bis wann Sie als Eltern ihren Kindern Taschengeld zahlen, ist nicht abhängig von einer festen Altersgrenze. Entscheidend für die Zahlungsdauer sind in der Regel die individuelle Situation und die Vereinbarungen innerhalb der Familie.
Geht das Kind nach der Ausbildung arbeiten und ist finanziell unabhängig von Ihnen, wird normalerweise kein Taschengeld mehr nötig sein.
Macht das Kind allerdings eine Ausbildung oder studiert, ohne eine eigene Einkommensquelle zu haben, können Eltern weiterhin Taschengeld zahlen – insbesondere wenn das Kind nicht bei den Eltern wohnt. Eine Taschengeldzahlung ist aber auch nicht ungewöhnlich, wenn das Kind während der Ausbildung oder des Studiums noch zu Hause lebt und von den Eltern finanziell unterstützt wird.
Lesen Sie zu dem Thema auch den Artikel „Unterhalt für ein volljähriges Kind“. Denn das Taschengeld kann Teil des gesamten Unterhalts sein, wobei der Betrag oft individuell geregelt wird.
Baukindergeld-Nachfolger – das sind die neuen Förderungen
Das Baukindergeld war der Nachfolger der Eigenheimzulage, mittlerweile sind beide (längst) passé.Die aktuellen Förderungen heißen „Wohneigentum für Familien“ für den Ersterwerb und Neubau sowie „Jung kauft Alt“ für den Erwerb bestehender Wohnimmobilien. Dabei handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, die Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen und Kindern die eigene Immobilie ermöglichen sollen.Wir werfen im Folgenden einen kurzen Blick in die Vergangenheit und informieren dann ausführlich zu den neuen staatlichen Förderungen für das Eigenheim.
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