Baukindergeld beantragen: Ab mit der Familie in die eigenen vier Wände

Mit dem Baukindergeld werden Familien finanziell auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützt. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen.

Baukindergeld beantragen

Inhalt

    Mit dem Baukindergeld sollen Familien finanziell auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützt werden. Mittlerweile gibt es weitere Details zur Beantragung des Zuschusses. Wer kann Baukindergeld beantragen? Wo können Sie dieses beantragen? Wir versorgen Sie mit den wichtigsten Infos.

    Wer kann Baukindergeld beantragen?

    Wenn Sie Baukindergeld beantragen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sein und dieses Wohneigentum selbst nutzen.

    • Sie selbst oder ein mit Ihnen lebender Partner müssen Kindergeld beziehen.

    • Ebenso muss in dem Haushalt mindestens ein Kind leben, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    • Falls Sie eine Immobilie kaufen: Einen entsprechenden Kaufvertrag müssen Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterschreiben.

    • Falls Sie ein Haus bauen möchten: Eine entsprechende Baugenehmigung muss Ihnen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt werden.

    • Antragsstellung: Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

    • Sie dürfen ein maximales jährliches Einkommen nicht überschreiten. Zugrunde gelegt wird der Durchschnitt Ihres zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Einkommen des Antragstellers und seinem mit im Wohneigentum lebenden Partner zusammen.

    Je nachdem, wie viel Sie im Jahr verdienen, können Sie eine Baukindergeld-Förderung in folgender Höhe in Anspruch nehmen:

    • Jährlich erhalten Sie pro Kind 1.200 €.

    • Sie können das Baukindergeld für maximal 10 Jahre beantragen. Daraus ergibt sich eine maximale Summe von 12.000 € pro Kind. In diesem Fall darf Ihr jährliches Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 € sein.

    • Bei zwei Kindern erhalten Sie 24.000 €, wenn Ihr jährliches Einkommen 105.000 € nicht übersteigt.

    • Bei drei Kindern profitieren Sie von einer Summe über 36.000 €, wenn Sie nicht mehr als 120.000 € verdienen.

    • Der Zuschuss erhöht sich mit jedem Kind um weitere 12.000 €.

    Gut zu wissen: Sie können das Baukindergeld auch beantragen, wenn Sie bereits einige Zeit in Ihrer Immobilie wohnen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie dann nur spätestens drei Monate nach Ihrem Einzug stellen.

    Die finanzielle Unterstützung durch den Staat zusammen mit einer lukrativen Baufinanzierung macht es Familien möglich, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

    Wo können Sie das Baukindergeld beantragen?

    Beim Baukindergeld handelt es sich um ein sogenanntes KfW-Darlehen. Dieses müssen Sie folglich auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Auf den Internetseiten finden Sie dazu ein entsprechendes Zuschussportal, über welches Sie den Antrag stellen können. Das können Sie erledigen, sobald Sie eingezogen sind. Zusätzlich zum Antrag benötigt die KfW folgende Dokumente von Ihnen:

    • Einkommensteuerbescheide mit welchen Sie die Höhe Ihres Haushaltseinkommens nachweisen.

    • Auszug aus dem Grundbuch über den Erwerb des Wohneigentums.

    • Meldebestätigung als Nachweis, dass Sie die Immobilie selbst nutzen.

    Was beinhaltet die Baukindergeld-Förderung?

    Ob Sie mit Ihrer Familie in eine Eigentumswohnung oder ein Haus ziehen möchten, ob Sie zukünftig einen Neu- oder Bestandsbau bewohnen – das alles ist nicht entscheidend, wenn es um die Beantragung des Baukindergeldes geht. Sie können dieses in allen genannten Fällen erhalten. Während lange darüber diskutiert wurde, ob das Baukindergeld abhängig von der Quadratmeter-Anzahl gemacht werden soll, hat man sich jetzt dagegen entschieden: Es ist ebenso unerheblich, wie groß Ihr Wohneigentum ist. Wichtig ist nur, dass es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt.
    Sie haben bereits einen Antrag gestellt und noch einmal Nachwuchs bekommen? Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren wurden, können Sie leider kein zusätzliches Baukindergeld beantragen.

    Bild: Syda Productions/Shutterstock*