Wichtiges zum Jahreswechsel

Entdecken Sie auf dieser Seite stets neue Details rund um das Thema Jahreswechsel! Wir halten Sie hier auf dem Laufenden mit aktuellen Informationen und Terminen. Schauen Sie regelmäßig vorbei und erleben Sie den Jahreswechsel in vollen Zügen!

Alle wichtigen Fragen zum Jahreswechsel

Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter Verwalten > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.

Die Höhe des ungefähr zu erteilenden Freistellungsauftrages kann man mit folgender Faustformel für die „Deutsche Zinsmethode 30/360“ selbst ermitteln:

  • Anlagebetrag x Zinssatz x Tage / 360 Tage

Rechenbeispiel: Werden bspw. 20.000 Euro vom 1. Juli bis zum 31. Dezember mit 3,60 Prozent verzinst, gilt:

  • 20.000 Euro x 3,6 Prozent x 180 Tage / 360 Tage = 360 Euro

Bitte beachten Sie, dass diese Formel keine Zinsstaffeln berücksichtigt.

Die Zinsgutschrift für Ihr Tagesgeldkonto erfolgt einmal jährlich zum Jahresende.

Online-Anträge, die über das Online-Banking bis zum 30. Dezember 2023 erfasst sind, werden berücksichtigt. Einen Freistellungsauftrag können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter Verwalten > Steuerliche Angaben > Freistellungsauftrag erteilen. Dort lässt sich auch die Höhe eines bereits erteilten Freistellungsauftrages einsehen und ändern.

Kirchensteuer
Die Kirchensteuer führen wir seit 2015 direkt ab – sofern diesbezüglich bis 30.06. des laufenden Jahres seitens Kunde kein Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern eingelegt wurde.

Den aktuellen Zinssatz Ihres Tagesgeldkontos können Sie jederzeit in der Kontoverwaltung in Ihrem Online-Banking unter den Punkt „Zinsinformation“ in den jeweiligen Kontodetails einsehen.

Klicken Sie hierzu auf Ihrer Finanzübersicht hinter Ihrem Tagesgeldkonto auf das Aktionsmenü „Menü ⋮“ und wählen Sie den Punkt Kontoverwaltung. Auf der im Anschluss geöffneten Seite Kontoverwaltung wählen Sie das entsprechende Konto aus und öffnen die Details zur Zinsinformation.

Die Beantragung einer Verlustbescheinigung muss uns bis zum 15. Dezember 2023 vorliegen und kann formlos über die Neue Nachricht in Ihrer Postbox im Online-Banking erfolgen. Später eingehende Beantragungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.  Die Verluste werden Ihnen auf der Steuerbescheinigung für 2023 ausgewiesen.

Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2023 können Sie bequem im 1822direkt Online-Banking im Menü unter „Verwalten > Steuerliche Angaben > Steuerbescheinigung“ anfordern.

Wenn Sie bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre, sofern im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Kapitalerträge angefallen sind, in Ihrer Postbox zur Verfügung.

Wenn die Jahressteuerbescheinigung bereits bestellt, oder diese schon im letzten Jahr versandt und

  • kein Wertpapierdepot in 2023 geführt wurde, stellen wir die Steuerbescheinigung für 2023 bis Mitte Februar 2024
  • ein Wertpapierdepot in 2023 geführt wurde, stellen wir die Steuerbescheinigung für 2023 bis Mitte März 2024

in der Postbox in Ihrem Online-Banking zur Verfügung.

Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Steuerbescheinigung:

Die Bereitstellung über die Postbox ersetzt die "Original-Jahressteuerbescheinigung" per Post. Auf das "Original" verzichtet der Gesetzgeber seit 2016. Nutzen Sie die elektronische Bescheinigung für Ihre Steuererklärung - einfach ausdrucken und an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater senden.

Wenn Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erwirtschaftet haben, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.