Steuern & Abrechnungen

Bei der Abgeltungsteuer werden Erträge in einer bestimmten Reihenfolge mit Verlusten und Freibeträgen verrechnet. Zuerst werden Verluste aus Wertpapierverkäufen verrechnet. Verluste aus Aktienverkäufen können dabei nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Verluste aus anderen Wertpapieren, wie Optionsscheinen, dürfen hingegen mit allen Ertragsarten verrechnet werden. Danach wird der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) genutzt. Zum Schluss wird eine anrechenbare Quellensteuer verrechnet, wenn diese noch nicht berücksichtigt wurde.

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Verluste aus dem Vorjahr werden erst Anfang Februar ins neue Jahr übertragen. Das liegt daran, dass bis zum 31. Januar noch Änderungen oder verspätete Zahlungen möglich sind. Nach der Übertragung im Februar werden auch die Geschäfte aus dem Januar noch berücksichtigt.

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Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen im Online-Banking in die Postbox gestellt. Wenn Sie ein Depot haben, erhalten Sie die Bescheinigung gegen Ende des 1. Quartals des folgenden Jahres. Ohne Depot bekommen Sie die Bescheinigung bis Ende Januar.

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Wenn ein Wertpapier wertlos wird und ausgebucht werden muss, wird der Verlust nicht in den Verlusttopf eingebucht. Stattdessen erscheint der Verlust in der Steuerbescheinigung. Sie können ihn in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

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Mit einer Verlustbescheinigung können Sie Verluste in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür werden Verluste, die am Jahresende noch im Steuertopf sind, auf die Verlustbescheinigung übertragen.

Sie müssen die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei uns beantragen. Sie haben dafür folgende Möglichkeiten:

  • Per Post: Senden Sie uns einen unterschriebenen Antrag an 1822direkt, 60608 Frankfurt am Main.
  • Per Telefon: Sie können unsere Kundenbetreuung unter 069 94170-0 anrufen (Mo-Fr 8:00–20:00 Uhr, Sa 8:00–16:00 Uhr). Bitte halten Sie Ihre Kundennummer und Telefon-PIN bereit.
  • Online-Auftrag: Im Online-Banking können Sie über den Menüpunkt „Postbox | Neue Nachricht“ einen Auftrag mit TAN-Verfahren senden.
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Wenn Sie ein Wertpapier verkaufen und die Transaktionskosten höher sind als der Erlös, werden die Kosten auf den Erlös gekürzt (das nennt man „Nullabrechnung“). Der Verlust wird nicht in den Verlusttopf eingebucht, sondern in der Steuerbescheinigung aufgeführt. Sie können diesen Verlust dann in Ihrer Steuererklärung angeben.

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Der Solidaritätszuschlag wurde nicht komplett abgeschafft. Seit dem 01.01.2021 fällt er auf die Lohn- und Einkommensteuer nur noch teilweise an. Auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wird der Solidaritätszuschlag aber weiterhin vollständig erhoben.

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Manche Unternehmen zahlen die Dividende vollständig aus dem steuerlichen Einlagekonto. Dann wird auf die Dividende keine Steuer abgezogen, und sie ist für Steuerinländer einkommensteuerfrei. Der Einstandskurs der Aktien – also der steuerliche Kaufwert – wird dadurch gesenkt, was bei einem späteren Verkauf für die Steuerberechnung wichtig ist.

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Was ist eine Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein steuerpflichtiger Ertrag bei Investmentfonds. Sie wird berechnet, wenn der Fondswert im Jahr gestiegen ist, aber wenig oder nichts an die Anleger ausgeschüttet wurde.

Wer berechnet die Vorabpauschale?
Die Berechnung übernimmt der WM Datenservice im Auftrag der Banken. Die 1822direkt hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vorabpauschale. Der WM Datenservice stellt seit über 75 Jahren wichtige Finanzdaten für die Branche bereit.

Gut zu wissen: Für die Vorabpauschale zählt nur, ob der Fonds im Kalenderjahr an Wert gewonnen hat (Kursvergleich 1. Januar und 31. Dezember). Ob Sie selbst Verlust gemacht haben, weil Sie zu einem anderen Kurs gekauft haben, spielt dabei keine Rolle.

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Wenn die Vorabpauschale nicht von Ihrem Depotverrechnungskonto abgezogen werden kann, steht das in Ihrer Ertragsabrechnung. Sie haben dann etwa eine Woche Zeit, Geld auf das Konto zu überweisen. Es wird dann ein neuer Abzugsversuch unternommen. Klappt der Abzug, bekommen Sie eine neue Abrechnung.

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Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge aus dem Ausland, wie z. B. Dividenden. Sie wird direkt im Land des Unternehmens einbehalten und an die dortigen Steuerbehörden gezahlt. Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, wie hoch diese Steuer zwischen den Ländern ist.

Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Wenn ein ausländisches Unternehmen Dividenden zahlt, wird oft zusätzlich zur deutschen Steuer auch die Quellensteuer des anderen Landes berechnet. In Deutschland müssen Sie den Bruttobetrag (also vor Abzug der Quellensteuer) versteuern.

Kann ich Quellensteuer über die 1822direkt zurückfordern?
Ja, grundsätzlich können Sie eine Rückforderung über die 1822direkt anstoßen. Allerdings ist dies nicht immer für jedes Land möglich, und aufgrund der Kosten lohnt es sich nicht immer.

Kann ich die Rückforderung der Quellensteuer vermeiden?
Ja, über die 1822direkt können Sie oft eine Vorabreduzierung der Quellensteuer nutzen, die kostenlos ist. Damit wird nur der Teil der Quellensteuer einbehalten, den Sie nicht zurückfordern können. Ob eine Vorabreduzierung für das jeweilige Land möglich ist, können Sie über eine Nachricht im Online-Banking erfragen.

Wie erhalte ich einen Tax-Voucher für die Schweizer Quellensteuer?
Für die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren. Zusätzlich brauchen Sie von der 1822direkt einen Tax-Voucher, den Sie kostenfrei über die Postbox im Online-Banking anfordern können. Geben Sie die WKN oder ISIN des Wertpapiers und das Jahr der Ertragszahlung an. Beachten Sie, dass der Tax-Voucher erst 60 Tage nach der Ertragszahlung ausgestellt werden darf.

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