Steuern und Gesetze 2024: Das sind die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen

Steigende Preise im Supermarkt und an der Tankstelle, hohe Strom- und Heizkosten – das alles macht sich immer stärker in der Haushaltskasse und beim Einkauf bemerkbar. Glücklicherweise gibt es ab Januar 2024 aber auch einige Entlastungen durch neue Regeln bei der Steuer. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.

Steuern und Gesetze 2024 - 1822direkt

Inhalt

    Steuererleichterung 2024: Höherer Grundfreibetrag entlastet alle

    Seit dem 01.01.2024 zahlen alle Steuerzahler etwas weniger ans Finanzamt. Ursache dafür ist der Grundfreibetrag, der mit dem Jahreswechsel angehoben wird.

    Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Erst alles, was diese Grenze überschreitet, muss versteuert werden. Die neuen Werte sind:

    • für Ledige: 11.604 € pro Jahr (bisher 10.908 €)
    • für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: 23.208 € (bisher 21.816 €)

    Gleichzeitig werden die Einkommensteuertarife angepasst. Zur Erklärung: Mit steigendem Einkommen werden bei bestimmten Eckwerten immer höhere Steuersätze fällig – bis zum 2024 angehobenen Spitzensteuersatz von nun 45 Prozent (vorher 42 Prozent). Diese Eckwerte steigen, um die höhere Inflation auszugleichen. Das heißt in Zahlen:

    • 2024 zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro).
    • Hinzu kommt: Der Solidaritätsbeitrag fällt nur an, wenn Ihre festgesetzte Einkommensteuer mehr als 18.130 Euro/36.260 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute) beträgt.

    Der Effekt: Bei gleichem Bruttogehalt werden weniger Steuern fällig. Hier ein paar Rechenbeispiele für einen Alleinstehenden, welche Steuerentlastung das pro Jahr bringt:

    mtl. Brutto-Einkommen (in Euro)Entlastung Single ohne Kinder (in Euro)
    2.000141
    2.500153
    4.000225
    5.000292
    6.500375

    Quelle: Prof. Dr. Frank Hechtner, Uni Erlangen-Nürnberg

    Steuern 2024: Höherer Steuerfreibetrag

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Mitarbeiterbeteiligungen vergünstigt oder unentgeltlich überlassen. Die neue Regelung sieht wie folgt aus:

    • Bisher betrug der Steuerfreibetrag hierfür 1.440 Euro pro Jahr. Ab Januar 2024 erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag auf 2.000 Euro (gemäß § 3 Nr. 39 EStG).
    • Die Gewährung zusätzlich zum Arbeitslohn ist keine steuerliche Voraussetzung, weshalb der Steuerfreibetrag 2024 auch für eine Beteiligung im Rahmen einer Entgeltumwandlung gilt.

    Kinderfreibetrag, Unterhalt und Elterngeld: Was ändert sich 2024 für Eltern

    Für Familien hat die Bundesregierung Steuerentlastungen beschlossen und neue Gesetze auf den Weg gebracht:

    • Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind, was einer Erhöhung in Höhe von 228 Euro pro Kind entspricht.
    • Geschiedene, ledige  oder getrenntlebende Eltern erhalten den Kinderfreibetrag grundsätzlich je zur Hälfte.

    Auch bei der Berechnung des angemessenen Unterhalts gibt es 2024 Änderungen. Die hierfür maßgebliche Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst. (Obwohl die Tabelle nicht rechtsverbindlich ist, orientieren sich alle Oberlandesgerichte daran.):

    • Der Mindestunterhalt steigt in allen Altersstufen:
      • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 480 Euro (statt 437 Euro)
      • bis zum Ende des 12. Lebensjahres: 551 Euro (statt 502 Euro)
      • bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)
    • Zusätzlich steigt auch die Höhe des Eigenbedarfs für Unterhaltsschuldner auf 1.200 Euro bei Nichterwerbstätigen und 1.450 Euro bei Erwerbstätigen.

    Änderungen gibt es auch beim Elterngeld. Die Einkommensgrenze für Paare sinkt stufenweise:

    • Ab April 2024 um ein Drittel auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (bisher 300.000 Euro), ab April 2025 auf 175.000 Euro.
    • Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro (bisher 250.000 Euro).

    Entgeltumwandlung 2024: Mehr Steuervorteile bei betrieblicher Altersvorsorge

    Die Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit, um effektiv für das Alter zu sparen. Dabei werden Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Direktversicherung, umgewandelt. Im Jahr 2024 werden die Förderhöchstbeträge für die betriebliche Altersvorsorge weiter angehoben:

    • Beiträge bleiben bis zu einer Höhe von 7.248 Euro lohnsteuerfrei.
    • In der Sozialversicherung sind Beiträge bis zu 3.624 Euro sozialversicherungsfrei.

    Was ändert sich 2024 für Arbeitnehmer

    Das Jahr 2024 bringt für Arbeitnehmer entscheidende Veränderungen, insbesondere im Bereich der Lohnregulierung. Neue gesetzliche Regelungen und Anpassungen betreffen nicht nur den allgemeinen Mindestlohn, sondern auch spezielle Regelungen für verschiedene Berufsgruppen:

    • Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde.
    • Minijobber dürfen bis zu 538 Euro pro Monat verdienen.
    • Tarifliche Mindestlöhne in Branchen wie dem Dachdeckerhandwerk, der Gebäudereinigung und dem Elektrohandwerk werden ab Anfang des Jahres angehoben.
    • Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und Gerüstbauer erfolgen im April und Oktober.
    • Der Mindestlohn für Fachkräfte in der Pflege steigt ab Mai 2024 auf 19,50 Euro pro Stunde.
    • Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 2024 einen Stundenlohn von 16,50 Euro.

    Auch Auszubildende profitieren von den neuen Regeln:

    • Die Mindestvergütung für Azubis beträgt ab Januar 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 766 Euro im zweiten Jahr und 876 Euro im dritten Jahr.

    Photovoltaik bleibt auch 2024 steuerfrei

    Haben Sie eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Eigenheims? Dann können Sie sich über diese Erleichterung freuen: Kleinere Photovoltaik-Anlagen sind weiterhin von der Einkommensteuer befreit. Ab 2024 erwirbt jeder Käufer seine Solaranlage steuerfrei.

    Das gilt jedoch nur für kleinere Anlagen, die gewisse Grenzen nicht überschreiten:

    • Bis zu 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ohne Wohnraum
    • Bis zu 15 Kilowatt pro Einheit bei Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten

    Gesetzesänderung 2024: Das neue Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

    Das Gebäude-Energie-Gesetz 2024 (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden. Das neue Heizungsgesetz soll erneuerbare Energien fördern und helfen, den Gebäudebestand schrittweise auf nachhaltiges Heizen umzustellen.

    Demnach müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen.

    Dazu zählen:

    • Strom aus Photovoltaik
    • Wärme aus Biogas
    • Bio-Öl
    • Holzpellets
    • Solarthermie
    • Umweltwärme, die durch Wärmepumpen oder grünen Wasserstoff erzeugt wird

    Wichtig: Bereits vorhandene Öl- oder Gasheizungen haben Bestandsschutz und dürfen noch bis Ende 2044 betrieben werden.

    Steuererhöhung 2024: Neue CO2-Steuer erhöht Preise

    2024 erhöht die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne, um klimaschädliche Brennstoffe wie Öl und Gas zu verteuern. Damit sollen die Klimaschutzziele schneller erreicht und der Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen gefördert werden. Die CO2-Steuer 2024 wirkt sich sowohl auf die Heizkosten als auch auf die Benzinpreise aus.

    Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale  gibt es einen interaktiven CO2-Rechner, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Mehrkosten berechnen können.

    Wermutstropfen: Stopp der E-Auto-Förderung

    Die Förderung für E-Autos (Umweltbonus) wurde Ende 2023 abgeschafft. Seit dem 18. Dezember 2023 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine Anträge mehr an. Nur die bereits zugesagten Förderungen werden noch ausbezahlt. Besonders betroffen sind deshalb diejenigen, die ihr E-Auto zu diesem Zeitpunkt zwar schon bestellt, aber noch nicht erhalten und zugelassen haben .

    Eine E-Autos-Förderung 2024 wurde nicht angekündigt.

    Das ändert sich ab 2024 für Autofahrer

    2024 wird sich für Autofahrer einiges ändern - hier ein Überblick über die neuen Regelungen:

    • KFZ-Versicherung wird teurer: Die Kfz-Versicherungsprämien steigen um mindestens 10 %. Laut der Versicherungsbranche sind die durch die hohe Inflation gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Reparaturen der Grund. Den Versicherungsnehmern wird ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung eingeräumt.
    • Event Data Recorder für neuzugelassene Pkw: Ab dem 7. Juli 2024 müssen neuzugelassene Fahrzeuge einen Event Data Recorder haben. Das Gerät speichert – ähnlich wie eine Blackbox in Flugzeugen – wichtige Daten, die bei der Aufklärung und Rekonstruktion von Unfällen helfen können.
    • Winterreifenpflicht ab Oktober 2024: Ab Oktober müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol oder Ganzjahresreifen verwenden. M+S-Reifen (Matsch und Schnee) sind nicht mehr erlaubt.
    • Mautpflicht für Kleintransporter ab Juli 2024: Kleine Transporter ab 3,5 Tonnen sind ab Juli mautpflichtig. Bisher galt diese Regelung ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

    Weitere interessante Neuerungen im Jahr 2024

    Neben den bereits genannten Veränderungen wird es im Jahr 2024 weitere relevante Neuerungen und Entwicklungen geben, welche die unterschiedlichsten Lebensbereiche beeinflussen werden. Ein Überblick:

    • E-Rezept wird Pflicht: Alle Vertragsärzte müssen elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausstellen. Patienten können E-Rezepte per App, Papierausdruck oder Gesundheitskarte einlösen.
    • Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird erhöht: In der Gastronomie soll wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Restaurantbesuche könnten dadurch teurer werden. (Während der Corona-Pandemie hatte der Staat die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent gesenkt.)  
    • Pfandpflicht für Milchprodukte: Auf Einwegflaschen für Milch und Milchmischgetränke muss ab Januar 2024 ein Pfand von 25 Cent gezahlt werden.
    • Abschaffung des Kinderreisepasses: Ab 2024 können Sie keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die Pässe werden durch den elektronischen Reisepass ersetzt. Dieser ist länger gültig und weltweit nutzbar. Der elektronische Reisepass ist allerdings deutlich teurer (37,50 Euro) als der bisherige Kinderreisepass (13 Euro).
    • Erhöhung des Bürgergeldes: Das Bürgergeld (früher Hartz IV) wird erhöht. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 502 Euro auf 563 Euro. Volljährige Partner erhalten 506 Euro statt 451 Euro, für Kinder gelten gestaffelte Erhöhungen je nach Alter: 0-5 Jahre: 39 Euro, 6-13 Jahre: 42 Euro, 14-17 Jahre: 51 Euro.
    • Legalisierung von Cannabis ab 1. April 2024: Im öffentlichen Raum ist ab April der Besitz von 25 Gramm Cannabis für alle ab 18 Jahren erlaubt. Im privaten Bereich sind bis zu 50 Gramm aus eigenem Anbau mit bis zu drei Pflanzen erlaubt.

    Quelle:

    www.br.de/radio/bayern1/was-aendert-sich-102.html
    www.ebnerstolz.de/de/steuer-und-wirtschaftsrecht-aenderungen-2024-470345.html
    www.springerprofessional.de/steuerrecht/finanzcontrolling/was-sich-im-steuerrecht-ab-2024-aendert/26053986
    www.t-online.de/finanzen/ratgeber/verbraucher/id_100300670/aenderungen-im-januar-2024-rente-heizung-steuern-gesetze-und-regeln.html
    www.focus.de/finanzen/arbeitnehmer-energie-familie-ueberblick-ueber-die-aenderungen-ab-2024_id_258216390.html
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuer-13-neuheiten-die-das-jahr-2024-bringt-324005/
    www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2024-90763
    www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer.


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