Kredit absichern – wer kommt für mich auf, wenn ich nicht mehr zahlen kann?

Die Corona-Pandemie hat viele Familien hart getroffen. Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schwer genug. Doch wenn man sich dann noch mit hinterlassenen Schulden auseinandersetzen muss, bleibt leider nicht viel Zeit für die angemessene Trauer. Denn kommen mit dem Erbe auch offenen Kredite oder andere Schulden, kann dies zunächst überfordern und Existenzängste wecken.

Kredit absichern

Inhalt

    Vorsorge treffen: Wie kann man einen Kredit absichern

    Um dies zu verhindern, , kann man seinen Kredit absichern lassen. So lässt sich verhindern, dass die Schulden auf andere Familienmitglieder übergehen werden, wenn der Kreditnehmer nicht weiterzahlen kann.

    Kredit absichern mit einer Restschuldversicherung

    Eine der bekanntesten Absicherungsvarianten ist eine Restschuldversicherung. Eine solche Versicherung übernimmt den noch ausstehenden Kreditbetrag, wenn der Kreditnehmer nicht mehr fähig dazu ist, ihn zu bedienen. Dazu zählen Gründe wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder der Todesfall. Viele Banken empfehlen, eine Restschuldversicherung abzuschließen, wenn ein neuer Kredit aufgenommen werden soll. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.. Gebunden sind Restschuldversicherungen zudem immer an einen einzelnen Kredit. Gibt es mehrere laufende Kredite, muss jeder Kredit einzeln versichert werden.

    Bei Interesse an einer Restschuldversicherung empfiehlt es sich, genaue Angebote einzuholen und zuvergleichen. Diese Versicherungsprämien  richtet sich nach der Laufzeit, Kreditsumme und Alter des Versicherten  Darüber hinaus sind sie nicht standardisiert, weswegen sich die einzelnen Versicherungen der verschiedenen Anbieter oft stark im Leistungsumfang unterscheiden, zum Beispiel bei Gründen für die Zahlungsunfähigkeit. Informieren Sie sich hier gründlich und prüfen Sie genau, inwiefern sich eine Kreditabsicherung mit einer Restschuldversicherung für Sie lohnt.

    Risikolebensversicherung: Die klassische Absicherung

    Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Schulden durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Denn diese Versicherung ist sehr flexibel und kann auch unabhängig von einem Kredit abgeschlossen werden. Dadurch besteht auch ein größerer Spielraum für den versicherten Betrag und die Laufzeit.

    Eine Risikolebensversicherung fungiert vor allem als Absicherung für die Familie im Falle des Ablebens des Kreditnehmers. Aber auch weitere Schulden, die unabhängig vom Kredit bestehen, können mit dem Geld der Versicherung beglichen werden.

    Eine solche Versicherung bietet jedoch keinen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

    Wenn der Kredit nicht abgesichert wurde: Wer kommt für die Schulden auf

    Was passiert, wenn es zu spät ist für eine Absicherung? Müssen die Familie oder Angehörige des Verstorben für die Schulden aufkommen  und sie tilgen? Grundsätzlich gilt, dass die Schulden nicht verfallen, sondern weiter bestehen und auf die potenziellen Erben übertragen werden. Um eine Schuldenfalle zu vermeiden, gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten für die Hinterbliebenen.

    Erbschaft ausschlagen

    Grundsätzlich steht es jedem Erben zu, innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall das Erbe auszuschlagen und nicht anzutreten. Dabei sollten Sie sich aber bewusst sein, dass Sie damit das gesamte Erbe ausschlagen. Es ist also nicht möglich, die Schulden auszuschlagen aber die Besitztümer zu erben. Hier gilt eine “Alles oder Nichts”-Regel. Wird ein Erbe also ausgeschlagen, bekommen die Angehörigen auch keine Besitzgegenstände des Verstorbenen.

    Soll das Erbe ausgeschlagen werden, so muss dies explizit geschehen. Der Erbe muss also selber aktiv werden. Geschieht das nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt das Erbe automatisch als angetreten.

    Wenn es kein Testament gibt, in dem das Erbe geklärt wird, so greift die rechtliche Erbfolge. In diesem Fall geht der Staat davon aus, dass Sie die Erbreihenfolge kennen und über den Erbanspruch Bescheid wissen. Sie werden daher nicht explizit über den Erbanspruch informiert. Wird das Erbe ausgeschlagen, geht es direkt an die nächste Person in der Erbreihenfolge über. An letzter Stelle dieser Reihenfolge steht der Staat.

    Ob es nötig ist, ein Erbe auszuschlagen oder ob das Vermögen die Schulden tilgen kann, bedarf einer Einzelfallprüfung. Hier ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise von einem Schuldnerberater.

    Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren anordnen

    Wird das Erbe nicht ausgeschlagen und es stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt erst heraus, dass das Erbe viele Schulden mit sich bringt oder gar überschuldet ist, gibt es weitere Möglichkeiten, um die Verbindlichkeiten zu begrenzen.

    Ist der Nachlass, also das Erbe, sehr unübersichtlich und es ist nicht genau klar, wie hoch der gesamte Schuldenbetrag ist, kann zunächst eine Nachlassverwaltung beantragt werden. Diese wird beim Nachlassgericht beantragt. Sie dient der Befriedigung der Gläubiger bei ausreichendem Erbe und der Haftungsbeschränkung des Erben.

    Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass das Erbe nicht zur Befriedigung der Gläubiger ausreicht, kann wiederum ein Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet werden. Damit entgeht der Erbe einer Ersatzpflicht. In diesem Fall sollte ein solches Verfahren schnellstmöglich beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden.

    Dürftigkeitseinrede: Ablehnung der Befriedigung von Nachlassgläubigern

    Wenn der Nachlass nicht einmal ausreichend ist, um die potenziellen Kosten einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken, ist der Erbe berechtigt, eine Dürftigkeitseinrede zu beantragen. Damit wird die Auszahlung der Nachlassgläubiger (z.B. die Bank) insoweit verweigert, als dass der Nachlass nicht ausreichend ist. Auch so können Erben ihr privates Vermögen schützen, sollte der Nachlass hoch überschuldet sein. 

    Fazit

    Auf der sicheren Seite sind Sie immer, wenn Sie sich schon beim Abschluss eines Kreditvertrages darüber Gedanken machen, was bei Zahlungsunfähigkeit passieren könnte.. Aber auch bei einem Erbfall, der mit vielen Schulden verbunden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um Ihr Privatvermögen zu schützen und einer Schuldenfalle zu entgehen. In diesem Fall  muss immer aktiv gehandelt werden, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Die Bedeutung und Komplexität der Sachlage ist groß, sodass es ratsam ist, sich eine fachkundige, rechtliche Meinung einzuholen.