Bitcoin ist die erste und bekannteste Kryptowährung. Entwickelt wurde sie von einer Person oder Gruppe unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto. Bis heute ist nicht bekannt, wer genau dahintersteht.
Bitcoin wurde 2008 erstmals in einem sogenannten Whitepaper beschrieben. 2009 wurde anschließend die erste Version der Open-Source-Software veröffentlicht. Open Source bedeutet, dass der Quellcode öffentlich einsehbar ist und von Entwicklerinnen und Entwicklern weltweit geprüft und weiterentwickelt werden kann.
Vereinfacht gesagt ist Bitcoin eine digitale Geldeinheit, die auf der sogenannten Blockchain-Technologie basiert. Anders als Euro oder US-Dollar wird Bitcoin nicht von einer Zentralbank oder einem Staat herausgegeben. Stattdessen funktioniert das Bitcoin-Netzwerk dezentral: Transaktionen werden direkt zwischen den Teilnehmenden abgewickelt – also Peer-to-Peer und ohne zwischengeschaltete Bank.
Die Blockchain dient dabei als öffentliches digitales Register. In ihr werden alle Bitcoin-Transaktionen dokumentiert. Kryptografische Verfahren sorgen dafür, dass Transaktionen überprüfbar sind und Bitcoin nicht mehrfach ausgegeben werden können.
Die maximale Anzahl an Bitcoin ist technisch auf 21 Millionen begrenzt. Ein Großteil davon befindet sich bereits im Umlauf. Neue Bitcoin entstehen durch das sogenannte Mining. Die Ausgabe neuer Bitcoin nimmt im Laufe der Zeit ab; voraussichtlich wird der letzte Bitcoin erst um das Jahr 2140 geschürft.
Das Konzept von Bitcoin wurde 2008 im Whitepaper „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ vorgestellt. Ziel war es, ein digitales Zahlungssystem zu schaffen, das ohne zentrale Instanz funktioniert.
Die Idee digitaler Währungen ist allerdings älter. Bereits in den 1990er-Jahren beschäftigte sich die sogenannte Cypherpunk-Bewegung mit digitalem Geld, Verschlüsselung und Privatsphäre im Internet. Vorläuferprojekte wie eCash von David Chaum, bit gold von Nick Szabo oder b-money von Wei Dai gelten als wichtige gedankliche Grundlagen. Bitcoin war jedoch das erste System, das sich dauerhaft etablieren konnte.
Am 3. Januar 2009 wurde der erste Block der Bitcoin-Blockchain erzeugt – der sogenannte Genesis-Block oder Block 0. In diesem Block wurde folgende Nachricht eingebettet:
“The Times 03/Jan/2009 Chancellor on brink of second bailout for banks”
Auf Deutsch:
„The Times, 03. Januar 2009: Britischer Finanzminister am Rande eines zweiten Rettungspakets für Banken.“
Diese Nachricht wird häufig als Hinweis auf die damalige Finanzkrise und als Kritik am bestehenden Bankensystem interpretiert.
Wichtige Begriffe rund um Bitcoin
Fiat-Währung
Als Fiat-Währung bezeichnet man staatliche Währungen wie Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken. Sie sind nicht an einen Rohstoff wie Gold gebunden. Ihr Wert basiert vor allem auf dem Vertrauen in den Staat, die Zentralbank und die wirtschaftliche Stabilität des jeweiligen Währungsraums.
Wallet
Ein Wallet ist eine digitale Geldbörse für Kryptowährungen. Streng genommen werden darin nicht die Bitcoin selbst gespeichert, sondern die privaten Schlüssel, mit denen Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ihre Bitcoin erhalten.
Es gibt verschiedene Arten von Wallets, zum Beispiel:
- Software-Wallets auf Smartphone oder Computer
- Hardware-Wallets, also spezielle Geräte zur sicheren Aufbewahrung
- Online-Wallets bei Krypto-Börsen oder Dienstleistern
Wichtig: Wer den privaten Schlüssel verliert, verliert in der Regel auch den Zugriff auf die eigenen Bitcoin. Eine zentrale Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann, gibt es nicht.
Blockchain
Die Blockchain ist die technische Grundlage von Bitcoin. Sie ist ein dezentrales digitales Register, in dem Transaktionen chronologisch gespeichert werden. Neue Transaktionen werden zu Blöcken zusammengefasst und nach erfolgreicher Prüfung an die bestehende Kette angehängt.
Der große Unterschied zu klassischen Datenbanken: Die Blockchain wird nicht von einer einzelnen zentralen Stelle kontrolliert. Stattdessen wird sie von vielen Computern im Netzwerk gemeinsam verwaltet.
Ledger
Der Begriff Ledger bedeutet übersetzt so viel wie Hauptbuch oder Zahlungsbuch. Im Bitcoin-Netzwerk beschreibt er die Gesamtheit aller jemals bestätigten Transaktionen. Dieses Register ist öffentlich einsehbar. Allerdings werden dort keine Namen gespeichert, sondern Bitcoin-Adressen.
Bitcoin ist daher nicht vollständig anonym, sondern eher pseudonym. Transaktionen sind sichtbar, können aber nicht ohne Weiteres einer konkreten Person zugeordnet werden.
Mining / Schürfen
Mining bezeichnet den Prozess, mit dem neue Blöcke zur Bitcoin-Blockchain hinzugefügt werden. Miner stellen Rechenleistung zur Verfügung, prüfen Transaktionen und sichern dadurch das Netzwerk.
Als Belohnung erhalten Miner neu erzeugte Bitcoin sowie Transaktionsgebühren. Diese Belohnung wird etwa alle vier Jahre halbiert – ein Ereignis, das als Bitcoin-Halving bezeichnet wird. Dadurch sinkt die Menge neu entstehender Bitcoin im Zeitverlauf.
Mining ist inzwischen sehr energie- und rechenintensiv. Für Privatpersonen ist das klassische Bitcoin-Mining heute meist wirtschaftlich kaum noch attraktiv.
Vorteile und Nachteile von Bitcoin
Bitcoin hat einige Eigenschaften, die ihn von klassischen Währungen und Anlageformen unterscheiden. Gleichzeitig bestehen erhebliche Risiken.
Vorteile von Bitcoin
Dezentrale Struktur
Bitcoin wird nicht von einer Zentralbank, Regierung oder einzelnen Institution kontrolliert. Das Netzwerk wird weltweit von vielen Teilnehmenden betrieben.
Begrenzte Menge
Die maximale Anzahl ist auf 21 Millionen Bitcoin limitiert. Befürworter sehen darin einen Schutz vor einer beliebigen Ausweitung der Geldmenge.
Weltweite Übertragbarkeit
Bitcoin kann grundsätzlich weltweit versendet werden. Dafür sind lediglich eine Wallet und ein Internetzugang erforderlich.
Transparenz
Alle bestätigten Transaktionen sind öffentlich in der Blockchain nachvollziehbar.
Direkte Zahlungen ohne Bank
Bitcoin-Zahlungen können direkt zwischen Sender und Empfänger erfolgen, ohne dass eine Bank als Vermittler notwendig ist.
Nachteile und Risiken von Bitcoin
Hohe Kursschwankungen
Bitcoin ist sehr volatil. Der Kurs kann innerhalb kurzer Zeit stark steigen oder fallen. Für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger ist das ein erhebliches Risiko.
Kein gesetzliches Zahlungsmittel
Bitcoin ist in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel. Händler sind nicht verpflichtet, Bitcoin zu akzeptieren.
Technische Verantwortung liegt beim Nutzer
Wer Bitcoin selbst verwahrt, muss private Schlüssel sicher aufbewahren. Gehen diese verloren, ist der Zugriff auf die Bitcoin meist unwiederbringlich verloren.
Cyber- und Betrugsrisiken
Krypto-Börsen, Wallets und Nutzerkonten können Ziel von Hackerangriffen oder Betrugsmaschen werden. Auch unseriöse Anlageangebote im Kryptobereich sind weit verbreitet.
Regulatorische Unsicherheit
Kryptomärkte werden zunehmend reguliert. Neue Gesetze und aufsichtsrechtliche Vorgaben können Einfluss auf Handel, Verwahrung und Nutzung von Bitcoin haben.
Kein laufender Ertrag
Bitcoin zahlt keine Zinsen, Dividenden oder Mieterträge. Anlegerinnen und Anleger profitieren nur dann, wenn der Kurs steigt und sie zu einem höheren Preis verkaufen können.
Wo kann man Bitcoin kaufen und handeln?
Bitcoin kann über spezialisierte Krypto-Börsen und Handelsplattformen gekauft und verkauft werden. Bekannte Anbieter sind zum Beispiel:
- BISON
- Coinbase
- Kraken
- Binance
- Bitpanda
Bei seriösen Plattformen ist in der Regel eine Identitätsprüfung erforderlich. Dieses Verfahren wird auch KYC genannt – kurz für „Know Your Customer“. Dabei müssen Kundinnen und Kunden meist ein Ausweisdokument vorlegen und ihre Identität per Video-Ident, Post-Ident oder vergleichbarem Verfahren bestätigen.
Beim Handel mit Bitcoin sollten Anlegerinnen und Anleger insbesondere auf folgende Punkte achten:
- Sitz und Regulierung des Anbieters
- Gebühren für Kauf, Verkauf und Verwahrung
Sicherheitsstandards - Möglichkeit zur Übertragung auf eine eigene Wallet
- Steuerliche Dokumentation der Käufe und Verkäufe
Neben dem direkten Kauf von Bitcoin gibt es auch börsengehandelte Produkte, die die Kursentwicklung von Bitcoin abbilden. In Europa handelt es sich dabei häufig um Krypto-ETPs oder ETNs, nicht um klassische ETFs nach UCITS-Standard. Solche Produkte können den Zugang erleichtern, bringen aber ebenfalls Risiken mit sich – etwa Emittentenrisiken, Produktkosten und Kursschwankungen.
Wie bezahlt man mit Bitcoin?
Um mit Bitcoin zu bezahlen, benötigt der Sender eine Wallet und die Bitcoin-Adresse des Empfängers. Die Transaktion wird mit dem privaten Schlüssel digital signiert und an das Bitcoin-Netzwerk übermittelt.
Anschließend prüfen Miner beziehungsweise Netzwerkteilnehmende die Transaktion. Wird sie in einen Block aufgenommen und bestätigt, gilt die Zahlung als ausgeführt. Je nach Auslastung des Netzwerks und gewählter Transaktionsgebühr kann dies wenige Minuten oder auch länger dauern.
In der Praxis nutzen einige Händler Zahlungsdienstleister, die Bitcoin-Zahlungen abwickeln und bei Bedarf direkt in klassische Währungen wie Euro umtauschen. Ein Beispiel hierfür ist BitPay.
Trotz einzelner Akzeptanzstellen spielt Bitcoin im alltäglichen Zahlungsverkehr in Deutschland weiterhin nur eine geringe Rolle. Kartenzahlung, Überweisung, Lastschrift und digitale Zahlungsdienste sind deutlich verbreiteter.
Wertpapier-Sparpläne
- Bereits ab 25 € Sparplanrate
- 0,00 € Gebühr für viele ETFs, Fonds und Zertifikate
- Jederzeit kostenlos Sparplan eröffnen, ändern, löschen
Aktions-ETFs Fonds im Fokus
Bitcoin und Steuern in Deutschland: Wird die Kryptowährung versteuert?
Bitcoin kann in Deutschland steuerlich relevant sein. Entscheidend sind insbesondere die Haltedauer und die Höhe des Gewinns.
Aus steuerlicher Sicht werden Bitcoin bei privaten Anlegerinnen und Anlegern in der Regel nicht wie klassische Kapitalanlagen behandelt. Gewinne aus dem Verkauf können als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz gelten.
Verkauf nach mehr als einem Jahr
Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält und anschließend verkauft, kann Gewinne in der Regel steuerfrei realisieren. Die Höhe des Gewinns spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Verkauf innerhalb eines Jahres
Wer Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft, muss mögliche Gewinne grundsätzlich versteuern, sofern die geltende Freigrenze überschritten wird.
Wichtig: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2024 von bisher 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Wird diese Freigrenze überschritten, ist nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Die Freigrenze gilt nicht nur für Bitcoin, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres – also zum Beispiel auch für andere Kryptowährungen oder bestimmte private Verkäufe.
Da sich steuerliche Regeln ändern können und Einzelfälle komplex sind, sollten Anlegerinnen und Anleger ihre Transaktionen sorgfältig dokumentieren und bei Bedarf steuerlichen Rat einholen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung.
Welche anderen Kryptowährungen gibt es?
Bitcoin war die erste erfolgreiche Kryptowährung. Inzwischen gibt es viele weitere digitale Währungen und Blockchain-Projekte. Zu den bekanntesten zählen:
Ethereum
Ethereum ist nach Bitcoin eine der wichtigsten Kryptowährungen. Die zugehörige Währung heißt Ether, abgekürzt ETH. Ethereum ermöglicht sogenannte Smart Contracts – also digitale Verträge, die automatisch ausgeführt werden können. Dadurch bildet Ethereum die Grundlage für viele dezentrale Anwendungen.
XRP / Ripple
XRP ist eine Kryptowährung, die mit dem XRP Ledger verbunden ist. Sie wird häufig im Zusammenhang mit schnellen internationalen Zahlungen genannt. Das Unternehmen Ripple entwickelt Zahlungslösungen für Banken und Finanzdienstleister, wobei XRP in bestimmten Anwendungsfällen eine Rolle spielen kann.
Weitere Kryptowährungen
Weitere bekannte Kryptowährungen sind zum Beispiel:
- Litecoin
- Cardano
- Solana
- Polkadot
- Avalanche
Jede Kryptowährung verfolgt eigene technische Ansätze und Anwendungsfälle. Gleichzeitig gilt: Auch andere Kryptowährungen sind hoch spekulativ und können stark im Wert schwanken.
Wie groß ist die Akzeptanz von Kryptowährungen?
Die Bekanntheit von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch institutionelle Investoren, Zahlungsdienstleister und Unternehmen beschäftigen sich zunehmend mit digitalen Vermögenswerten.
Einige Unternehmen akzeptieren Bitcoin oder andere Kryptowährungen direkt oder über Zahlungsdienstleister. Im Alltag ist die Akzeptanz jedoch weiterhin begrenzt. In Deutschland werden Kryptowährungen nur selten als Zahlungsmittel im Einzelhandel genutzt.
Auch große Zahlungsdienstleister haben sich mit Kryptowährungen beschäftigt. PayPal bietet in einigen Märkten den Kauf, Verkauf und die Verwahrung ausgewählter Kryptowährungen an. Die konkrete Verfügbarkeit hängt jedoch vom jeweiligen Land und den regulatorischen Rahmenbedingungen ab.
Das frühere Facebook-Projekt Libra, später Diem genannt, wurde hingegen eingestellt. Diem ist also keine verfügbare Kryptowährung mehr.
Fazit: Lohnt sich Bitcoin als Geldanlage?
Bitcoin ist eine innovative Technologie und hat die Finanzwelt nachhaltig verändert. Die begrenzte Menge, die dezentrale Struktur und die weltweite Handelbarkeit machen Bitcoin für viele Menschen interessant.
Als Geldanlage bleibt Bitcoin jedoch hoch spekulativ. Der Kurs schwankt stark, es gibt keine laufenden Erträge und die langfristige Entwicklung ist schwer vorhersehbar. Hinzu kommen technische Risiken, mögliche Betrugsfälle, steuerliche Fragen und regulatorische Unsicherheiten.
Für den gezielten Vermögensaufbau oder als sichere Geldanlage ist Bitcoin daher nicht geeignet. Wer dennoch investieren möchte, sollte nur Geld einsetzen, dessen Verlust finanziell verkraftbar wäre. Außerdem ist es sinnvoll, Bitcoin höchstens als kleine spekulative Beimischung zu betrachten und auf eine breite Streuung des Vermögens zu achten.
Anlegerinnen und Anleger sollten sich vor einem Investment umfassend informieren und prüfen, ob Bitcoin zur eigenen Risikobereitschaft, finanziellen Situation und Anlagestrategie passt.
Bitte beachten Sie:
Die Darstellung dient ausschließlich Ihrer Information und stellt weder eine persönliche Empfehlung als Teil einer Anlageberatung noch eine Finanzanalyse dar. Bei den dargestellten Produktinformationen handelt es sich um Angaben des Emittenten. Die 1822direkt übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr. Detaillierte Informationen zum Produkt sind den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Jahres- und Halbjahresberichte) zu entnehmen, die beim Emittenten angefordert werden können.
Die Informationen, die auf dieser Website bereitgestellt werden, sollen nur Gebietsansässigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, zur Verfügung stehen. Da in anderen Ländern die Bereitstellung solcher Informationen gegebenenfalls durch Gesetz eingeschränkt ist, haben Interessenten aus anderen Ländern keine Zugriffsberechtigung auf diese Website. Die nachfolgenden Informationen richten sich insbesondere nicht an US-Personen im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933 sowie Internet-Nutzer mit Wohnsitz in Großbritannien und Nordirland, Kanada und Japan. Die Wertpapiere auf die sich nachfolgende Informationen beziehen, sind nicht und sollen nicht nach den Bestimmungen des US Securities Act 1933 in den USA registriert werden und dürfen in den USA ohne eine solche Registrierung bzw. nur auf Grundlage einer etwaigen Ausnahmeregelung an vorgenannte US-Personen angeboten und verkauft werden.