Urlaub mit schulpflichtigen Kindern: Was sagt das Arbeitsrecht?
Der Sommer ist da und viele von uns starten in den großen Jahresurlaub. Möchten Eltern von schulpflichtigen Kindern mit der ganzen Familie Urlaub machen, sind sie auf die offiziellen Schulferien angewiesen. In der Praxis werden Mitarbeiter mit Kindern bei der Urlaubsplanung darum oft vorrangig behandelt, wenn es um die Urlaubsplanung in den Schulferien geht. Angestellte ohne Kinder müssen dann zurückstecken und ihren Urlaub außerhalb der Ferienzeit planen. Doch was ist, wenn sich Mitarbeiter mit und ohne Kinder untereinander nicht einigen können? Haben Eltern tatsächlich auch von Seiten des Gesetzgebers Vorrang hinsichtlich ihrer Urlaubswünsche?