Der Sommer ist da und viele von uns wollen in den großen Jahresurlaub starten
Möchten Eltern von schulpflichtigen Kindern mit der ganzen Familie Urlaub machen, sind sie auf die offiziellen Schulferien angewiesen. Aber auch wenn man nicht verreist, muss man für den Zeitraum planen, in dem jedes Jahr Kitas, Kindergärten und Schulen geschlossen bleiben. In der Praxis werden Mitarbeiter mit Kindern bei der Urlaubsplanung darum oft vorrangig behandelt, wenn es um Ferienzeit geht. Angestellte ohne Kinder müssen dann zurückstecken und ihren Urlaub außerhalb der Ferienzeit planen. Doch was ist, wenn sich Mitarbeiter mit und ohne Kinder untereinander nicht einigen können? Haben Eltern tatsächlich auch von Seiten des Gesetzgebers Vorrang hinsichtlich ihrer Urlaubswünsche? Erfahren Sie, welche Regelungen es gibt.