Vorsicht bei der privaten Zimmervermietung!

Berlin macht „Airbnb“, „Wimdu“ und Co einen Strich durch die Rechnung – aber auch ohne städtisches Verbot sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie Ihre Wohnung an Touristen vermieten

Private Zimmervermietung über Plattformen wie „Airbnb“, „Wimdu“ und Co. kann eine tolle Sache sein – für Mieter und Vermieter. Denn private Zimmer mieten ist für Urlauber und Städtereisende häufig günstiger als das Hotel und darüber hinaus bekommen sie oft gleichzeitig über den privaten Vermieter schon einen ersten privaten Kontakt in der Stadt. Und wer selbst ein Zimmer oder die Wohnung untervermietet, kann sich bequem und ohne viel Aufwand schnell ein paar Euros hinzuverdienen.

Zimmervermietung

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    Doch die Sache hat auch Schattenseiten, die in den vergangenen Monaten mehr und mehr Kritiker auf den Plan gerufen haben:

    Die private Vermietung von Wohnungen verschärft die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter. Besonders in touristisch beliebten Städten wie etwa Berlin ist das Private Übernachten zum Trend geworden: So sind immer mehr Privatleute dazu übergegangen, über die einschlägigen Plattformen ihre Zimmer oder Wohnungen an Touristen zu vermieten, weil sich damit gutes Geld verdienen lässt. Die Folge: Immer weniger bezahlbare Wohnungen stehen für normale Mieter bereit.

    Berlin ist jetzt dagegen vorgegangen. Seit dem 1. Mai gilt in Berlin ein neues Verbot, mit dem die private Zimmervermietung eingedämmt werden soll. Wer Zimmer oder Wohnungen an Touristen vermietet, kann dies nur noch mit behördlicher Genehmigung. Normaler Wohnraum darf nicht mehr als Ferienwohnung vermietet werden. Wer trotzdem sein Zimmer bei „Airbnb“, „Wimdu“ oder ähnlichen Plattformen anbietet, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

    Auch ohne Verbot ist Vorsicht angebracht!

    Auch wenn Berlin mit diesem Verbot noch Vorreiter ist, sollten Sie auch in anderen Städten vorsichtig sein, wenn Sie durch Vermietung ein paar Euros hinzuverdienen wollen. Viele vergessen in der Aussicht auf den Zusatzverdienst, dass bei solchen Vermietungen auch der Vermieter und vielleicht auch das Finanzamt ein Wörtchen mitreden wollen – auch wenn es noch keine Einschränkungen wie seit dem 1. Mai in Berlin gibt.

    Es lauern auch ohne städtische Einschränkungen zwei Gefahren:

    • Gefahr 1: Ärger mit dem Vermieter. Wer ein Zimmer bei Sharing-Plattformen anbietet, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dem droht die fristlose Kündigung. Die kurzfristige Vermietung von Zimmern oder Wohnungen gilt nicht als Untervermietung, die ein Vermieter nur mit besonderen Gründen untersagen kann. Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich um eine Zweckentfremdung von Wohnraum. Wer also Mieter und nicht selbst Eigentümer der Wohnung ist, sollte unbedingt ein Einverständnis des Vermieters einholen, bevor er sein Zimmer auf einer Sharing-Plattform anbietet und tageweise an Touristen vermietet.

    • Gefahr 2: Ärger mit dem Finanzamt. Die Finanzämter wollen verstärkt ein Auge auf die private Zimmer- und Wohnungsvermietung werfen. Fallen Gewinne an, werden dafür auch Steuern fällig. Wer Angebote im Internet macht, muss verstärkt damit rechnen, dass die Finanzämter mitlesen und gegebenenfalls Abrechnungen und Belege sehen wollen, aus denen die Höhe der Einnahmen hervorgeht.

    Bild: iStock*