Privat und beruflich abgesichert: Wann braucht man Privatrechtsschutz, wann Berufsrechtsschutz?

Recht haben heißt leider nicht automatisch auch Recht bekommen.

Im Alltag kann es im Privaten oder Beruflichen jederzeit zu Streitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien kommen, beispielsweise wenn Sie eine neue Waschmaschine bestellt haben, die defekt geliefert wird, die Urlaubsreise nicht das war, was der Reiseveranstalter versprochen hatte oder Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Privatrechtschutz

Inhalt

    Glücklicherweise lassen sich viele Situationen auch außergerichtlich klären. Hin und wieder kommt es jedoch zu Streitigkeiten, in denen man einen Rechtsbeistand gebrauchen könnte. Genau für solche Fälle bietet die Privatrechtsschutzversicherung im privaten sowie die Berufsrechtsschutzversicherung im beruflichen Bereich finanzielle Absicherung.

    Welche Leistungen beinhaltet die private Rechtsschutzversicherung?

    Der Privatrechtsschutz sichert grundsätzlich den privaten Lebensbereich der versicherten Person ab. Er deckt bei Streitigkeiten vor Gericht folgende Kosten:

    • Gerichtsverfahren

    • Gebühren für einen Rechtsanwalt

    • Kosten für Zeugen

    • Vergütung für Sachverständige

    • Reisekosten

    • Kosten für Dolmetscher im Ausland

    Neben der Kostenübernahme sind im Privatrechtsschutz Leistungen enthalten wie:

    • Kostenfreie telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland niedergelassenen Anwalt Ihrer Wahl

    • Vermittlung und Kostenübernahme einer Mediation

    Daneben beinhaltet der Privatrechtsschutz folgende Rechtsbereiche:

    1. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
      Beispiel: Sie haben online eine neue Stereoanlage im Wert von 500 Euro bei einer Firma aus Spanien bestellt. Obwohl Sie den Betrag bereits überwiesen haben, erfolgt keine Lieferung der Ware. Um diesen zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie den Rechtsweg einschlagen.

    2. Steuer-Rechtsschutz
      Beispiel: Sie geraten in einen Streit mit dem Finanzamt, welches private Sonderausgaben wie Werbungskosten nicht anerkennt.

    3. Sozial-Rechtsschutz
      Beispiel: Sie haben bei Ihrer Krankenkasse die Auszahlung von Krankengeld beantragt, erhalten jedoch einen Ablehnungsbescheid. Sie klagen vor dem Sozialgericht.

    4. Verwaltungs-Rechtsschutz
      Beispiel: Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen eine ungerechtfertigte Benotung Ihres Kindes, die mit einer Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einhergehen würde.

    5. Straf-Rechtsschutz
      Beispiel: Während eines Fußballspieles kommt es zwischen Ihnen und einem gegnerischen Spieler zu einem Zusammenstoß. Man wirft Ihnen daraufhin fahrlässige Körperverletzung vor.

    6. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
      Beispiel: Sie gehen zu späterer Stunde von einer Geburtstagsfeier nach Hause und Ihre Mitmieter werfen Ihnen nächtliche Ruhestörung vor.

    7. Opfer-Rechtsschutz
      Beispiel: Sie sind Opfer einer Gewalttat. Vor Gericht treten Sie als Nebenkläger auf und möchten Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

    8. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
      Beispiel: Nach einer Scheidung müssen Sie die Frage klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und bei wem die Kinder weiterhin wohnen.

    Welche Personen sind im Privatrechtsschutz versichert?

    Der Versicherungsnehmer selbst kann folgende Personen mit in den Privatrechtsschutz aufnehmen:

    • Lebenspartner

    • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie darüber hinaus volljährige Kinder bis zum Eintritt in die Berufstätigkeit

    • Angehörige des Versicherungsnehmers, die im selben Haus leben, mindestens 60 Jahre alt und nicht mehr erwerbstätig sind

    • Eltern des Versicherungsnehmers, die nicht mehr erwerbstätig sind und im selben Haus oder in einer Pflegeeinrichtung leben

    • Enkelkinder, die sich in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden

    Was gilt es außerdem zu beachten?

    Bedenken Sie, dass der Privatrechtsschutz nicht sofort nach Abschluss greift. In vielen Fällen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten. Ausnahmen diesbezüglich gibt es in der Regel nur, insofern es sich um einen nicht absehbaren Versicherungsfall handelt, beispielsweise wenn wegen einer Anzeige gegen Sie ermittelt wird. Dann gilt in der Regel keine Karenzzeit von drei Monaten, jedoch muss die Versicherung vor Eingang der Anzeige abgeschlossen gewesen sein.
    Der Bund der Versicherten rät außerdem, Rechtsschutzversicherungen nur bei sehr hohen Summen in Anspruch zu nehmen, um diese nicht zu überbeanspruchen. Denn nach einem Versicherungsfall haben Versicherer und Versicherter die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Versicherungsschutzes.

    Wer braucht einen Berufsrechtsschutz?

    Der Berufsrechtsschutz, auch Arbeitsrechtsschutz genannt, sichert Arbeitnehmer sowie Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gegen Streitigkeiten im Rahmen ihrer beruflichen Beschäftigung ab.
    Nach deutschem Recht müssen Gerichtskosten erster Instanz jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer übernommen werden – selbst wenn Sie Recht bekommen. In einem solchen Fall hätten Sie mit enormen Kosten zu rechnen. Der Berufsrechtsschutz tritt dann ein, um die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses finanziell abgesichert zu wissen.

    Welche Personen sind im Berufsrechtsschutz versichert?

    • Lebenspartner

    • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie volljährige Kinder, insofern sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und nicht verheiratet sind

    Welche Leistungen zahlt die berufliche Rechtsschutzversicherung?

    • Kosten für den Rechtsanwalt

    • Vergütung für Gutachter, Sachverständige sowie Zeugen

    • Gerichtskosten

    Weitere Konditionen:

    • Kostenfreie telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland niedergelassenen Anwalt Ihrer Wahl

    • Vermittlung und Kostenübernahme einer Mediation

    Die Konditionen der Policen im Überblick

     Private Rechtsschutz-versicherungBerufliche Rechtsschutz-versicherung
    Absicherung bei Streitigkeiten hinsichtlich privater TätigkeitenJaNein
    Absicherung bei Streitigkeiten hinsichtlich beruflicher TätigkeitenNeinJa
    Mitversicherung des Lebenspartners und der KinderJaJa
    Übernahme von Kosten und LeistungenGerichtsverfahren

     

    Gebühren für einen Rechtsanwalt

    Kosten für Zeugen

    Vergütung für Sachverständige

    Reisekosten

    Kosten für Dolmetscher im Ausland

    Telefonische Beratung

    Mediation

    Kosten für den Rechtsanwalt

     

    Vergütung für Gutachter, Sachverständiger sowie Zeugen

    Gerichtskosten

    Telefonische Beratung

    Mediation

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