Ist die beliebte Überweisungsform der SEPA-Lastschrift wirklich so sicher?

Gemäß der europäischen SEPA-Verordnung wurden die nationalen Lastschriftverfahren spätestens seit dem 01.02.2014 auf die allgemeinen europäischen SEPA-Verfahren umgestellt.

Die SEPA-Lastschrift ermöglicht bargeldlose Transaktionen: Nachdem der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat erteilt hat, darf der Empfänger ausstehende Forderungen vom Konto des Zahlenden einziehen. Von hier wird der Betrag abgebucht und landet auf dem Konto des Zahlungsempfängers.

Überweisungsform SEPA-Lastschrift

Inhalt

    Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?

    Die SEPA-Lastschrift entspricht in ihrer Funktionsweise in etwa der Vorgehensweise eines Dauerauftrags. Der Unterschied liegt darin, dass es sich bei dem SEPA-Lastschriftmandat nicht wie beim Dauerauftrag um einen fixen Betrag handelt, sondern sich dieser von Auftrag zu Auftrag unterscheidet. Um ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen zu können, benötigen Zahlungspflichtige ihre sogenannte IBAN. Bei einzelnen grenzüberschreitenden Überweisungen wird zusätzlich die BIC benötigt.

    • IBAN: Die IBAN ersetzt bei Verwendung der SEPA-Lastschrift die allgemeine Kontonummer. Die IBAN ist generell folgendermaßen aufgebaut:

      • Länderkennzeichen (für Deutschland beispielsweise DE)

      • 2-stellige Prüfziffer

      • Bankleitzahl

      • 10-stellige Kontonummer

    • BIC: BIC steht für „Business Indentifier Code“. Dahinter verbirgt sich eine international standardisierte Bankleitzahl, welche es ermöglicht, Kreditinstitute weltweit zu identifizieren. Jedes Kreditinstitut hat seine eigene BIC.

    Sowohl IBAN als auch BIC sind auf dem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der Bankkarte zu finden.

    Um Zahlungsempfänger zu einem Bankeinzug zu ermächtigen, muss der jeweilige Zahlungspflichtige ein entsprechendes Formular ausfüllen. Ein solches kann in Papierform oder online erstellt werden. Der Zahlungspflichtige erhält das Formular vom jeweiligen Zahlungsempfänger. Dieses füllt der Zahlungspflichtige aus und schickt es unterschrieben an den Empfänger zurück.
    Auf dem Formular finden sich die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz sowie ein Hinweis darüber, wer der Zahlungsempfänger ist und, dass das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ermächtigt wird, Lastschriften einzulösen. Ergänzen muss der Schuldner das Formular durch folgende Angaben:

    • Name und Vorname des Kontoinhabers

    • Straße und Hausnummer

    • Postleitzahl und Ort

    • Kreditinstitut (Name und ggf. BIC)

    • IBAN

    • Datum, Ort und Unterschrift

    Die SEPA-Lastschrift – Wie sicher ist sie?

    Grundsätzlich kann weder eine Privatperson noch ein Unternehmen ohne Ermächtigung Beträge von einem Konto abbuchen. Die oben bereits angesprochene Mandatsreferenz findet sich auf jedem SEPA-Lastschriftmandat. Sie können sie auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen. Sie muss bei jeder Buchung vom Zahlungsempfänger angegeben werden. Jede Abbuchung von einem Konto ist mittels dieser Referenz nachvollziehbar. Somit kann der Zahlungspflichtige abgleichen, ob die Abbuchungen mit den erteilten Lastschriftmandaten übereinstimmen. Das dient der Transparenz und macht SEPA-Lastschriften relativ sicher.
    Dem Zahlungspflichtigen muss 14 Tage vor einer Abbuchung sowohl die Höhe des Betrags als auch der Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden. Kürzere Fristen sind nur dann möglich, wenn diese vorab vereinbart wurden. Insofern kann er sich auf die abzubuchende Summe einstellen, weiß genau, wann diese abgebucht wird und kann vorsorgen, um nicht versehentlich ins Minus zu rutschen.
    Das Verfahren bietet zusätzliche Sicherheit, weil Zahlungspflichtige ein Mandat jederzeit zurückziehen können. Einzelne Beträge werden nicht von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass dies unwiderruflich wäre. Innerhalb von acht Wochen gibt es die Möglichkeit, den Betrag ohne Angabe von Gründen auf das Konto zurückbuchen zu lassen. Es fallen dafür keine zusätzlichen Gebühren an. Bei unautorisierten Abbuchungen (wenn Zahlungspflichtige kein Mandat erteilt oder dieses bereits widerrufen haben), stehen sogar 13 Monate zur Verfügung, um das Geld zurückbuchen zu lassen.

    Was sind die Vorteile und Risiken der SEPA-Lastschrift?

    Vorteile für den Zahlungsempfänger

    • Unkomplizierte Möglichkeit, anfallende Beträge einzuziehen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen

    • Sicherheit, dass Forderungen termingerecht erfüllt werden (innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraums)

    • Der Termin, zu dem der Einzug stattfinden soll, kann exakt festgelegt werden

    • Transparenz in Bezug auf Zahlungseingänge

    • Möglichkeit, Zahlungsvorgänge international zu tätigen

    Vorteile für den Zahlungspflichtigen

    • Sicherheit, Forderungen termingerecht zu erfüllen ohne das Risiko einer verspäteten Zahlung inklusive Mahngebühren

    • Transparenz dahingehend, welcher Betrag zu welchem Zeitpunkt für welche Leistung vom Konto abgeht

    • Erstattungsanspruch innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen

    Risiken der SEPA-Lastschrift für den Zahlungsempfänger und den Zahlungspflichtigen

    • Zahlendreher oder Komma-Fehler können dafür sorgen, dass falsche Beträge verbucht werden

    Risiken der SEPA-Lastschrift für den Zahlungspflichtigen

    • Wenn Sie jemandem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, besteht grundsätzlich zunächst immer das Risiko, dass dieser höhere Beträge von Ihrem Konto abbucht, als vorgesehen.

    • Insofern es sich bei Fehlüberweisungen um größere Beträge handelt droht die Gefahr ins Minus zu rutschen.

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    Bild: Cheryl Savan/Shutterstock*