Das kommt 2022: die wichtigsten Änderungen bei Steuern und Finanzen

  • Höherer Grundfreibetrag: Etwas weniger Steuern für alle
  • Mindestlohn steigt ab 1.1.2022 – und danach wahrscheinlich noch einmal kräftig
  • Wird aus 450-€-Job der 520-€-Job?
  • Mehr steuerfreier Sachbezug – zum Beispiel beliebte Tankgutscheine
  • Homeoffice-Pauschale geht 2022 in die Verlängerung
  • Rentenerhöhung ab Juli 2022 – aber kleiner als geplant
  • Sparerfreibetrag – Weniger Steuern für Ihre Gewinne aus der Geldanlage erst ab 2023

1822direkt - Änderungen 2022

Inhalt

    Was 2022 bei Steuern und Finanzen bringen wird, kann im Moment so genau niemand sagen. Die neue Regierungskoalition hat zwar einige Ankündigungen gemacht – beispielsweise zu strengeren Maßnahmen gegen Steuerbetrug oder weniger Förderung von Hybrid-Autos zugunsten reiner E-Autos. Und Bundesfinanzminister Christian Lindner hat gleichzeitig versprochen, dass die Steuererklärung leichter werden soll. Was das konkret heißt und wie das alles gestaltet wird, ist noch nicht bekannt und muss in den Ministerien noch ausgearbeitet werden.

    Fest steht trotzdem: 2022 wird es einige Neuerungen geben, weil sie bereits vor der Wahl beschlossen wurden. Hier ein Überblick über einige der wichtigsten:

    Höherer Grundfreibetrag: Etwas weniger Steuern für alle

    Das Jahr 2022 wird weniger Steuern bringen – zumindest etwas weniger, dafür aber für alle, für Angestellte wie für Selbstständige. Denn ab 1.1.2022 wird auch der Grundfreibetrag angehoben.

    Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Die neuen Werte sind:

    • für Singles: 9.948 € (bisher 9.744 €)
    • für Verheiratete: 19.896 € (bisher 19.488 €)

    Mindestlohn steigt ab 1.1.2022 – und danach wahrscheinlich noch einmal kräftig

    Wichtig für alle, die beispielsweise einen Nebenjob haben: Am 1.1.2022 steigt wieder einmal der gesetzliche Mindestlohn:

    • Ab1.1.2022 beträgt der Mindestlohn von aktuell 9,60 € auf dann 9,82 €.

    Nach bisheriger Planung sollte der nächste Anstieg im Juli 2022 auf dann 10,45 € erfolgen: Doch hier gibt es neue Pläne.Die Ampelkoalition plant einen deutlicheren Anstieg des Mindestlohns auf 12 €, der bereits im Laufe des Jahres kommen kann.

    Wird aus 450-€-Job der 520-€-Job?

    Mindestlohn wird häufig an Minijobber gezahlt, die monatlich maximal 450 € verdienen dürfen. Wenn ein Anstieg des Mindestlohns auf 12 € kommt, würde das die Einsatzmöglichkeiten stark beschneiden: Minijobber könnten deutlich weniger arbeiten: Bei 12 € pro Stunden und 450-€-Grenze kämen Minijobber auf eine maximale Arbeitszeit von 37,5 Stunden pro Monat – also fast 10 Stunden weniger als aktuell. Deshalb ist eine Anhebung der Minijob-Grenze von 450 € auf 520 € pro Monat im Gespräch. Aus 450-€-Jobbern würden also 520-€-Jobber mit dieser maximalen Arbeitszeit pro Monat, die 43,33 Stunden pro Monat arbeiten könnten (520 € geteilt durch 12 €). Ob und wann diese Erhöhung kommt, steht allerdings noch nicht fest.

    Mehr steuerfreier Sachbezug – zum Beispiel beliebte Tankgutscheine

    Ab 1.1.2022 können großzügige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit größeren steuerfreien Sachbezügen etwas Gutes tun. Besonders beliebt sind die Tankgutscheine.

    Solche Sachbezüge können Sie Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern gewähren – als Extra zusätzlich zum Lohn. Der Vorteil: Dieser Sachbezug ist steuerfrei – kommt also brutto wie netto beim Mitarbeiter an! Allerdings dürfen diese Sachzuwendungen die Grenze von bisher 44 € pro Monat nicht überschreiten. Ab 1.1.2022 steigt die Grenze auf 50 €.

    Besonders weit verbreitetet sind als Sachbezug die Tank- oder Benzingutscheine, die Mitarbeiter an der Tankstelle gegen Sprit eintauschen können. Wichtig dabei immer: Solche Sachbezüge dürfen immer nur zusätzlich zum Lohn gewährt werden.

    Homeoffice-Pauschale geht 2022 in die Verlängerung

    Die Pandemie nimmt kein Ende. Wer sich deshalb zu Hause eine Arbeitsecke eingerichtet hat, kann in 2022 weiter mit einer Steuererleichterung rechnen. Denn auch die Homeoffice-Pauschale wird verlängert:

    „Wir werden die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern und evaluieren.“ So steht es klipp und klar im Koalitionsvertrag den SPD, FDP und Grüne vereinbart haben. Sie können die Pauschale von 5 € pro Heimarbeitstag und maximal 600 € pro Jahr also nicht nur in den Steuererklärungen für 2020 und 2021 steuermindernd geltend machen, sondern auch weiter bis Ende 2022.

    Tipp: Führen Sie eine Liste mit Ihren Homeoffice-Tagen und bewahren Sie beispielsweise Ihren Terminkalender, damit Sie im Falle einer Überprüfung nachweisen können, an wie vielen Tagen Sie zu Hause gearbeitet haben.

    Rentenerhöhung ab Juli 2022– aber kleiner als geplant

    Wer sich schon zur Ruhe gesetzt hat, kann sich 2022 über eine spürbare Rentenerhöhung freuen. Allerdings gab es dazu einen kleinen Dämpfer:

    Ursprünglich sollte die Rente um deutliche 5,2 Prozent steigen. Nun hat die neue Regierung angekündigt, dass es ab Juli 2022 voraussichtlich nur ein Plus von 4,4 Prozent geben wird. Die genauen Zahlen sollen erst im Frühjahr 2022 feststehen.

    Sparerfreibetrag – Weniger Steuern für Ihre Gewinne aus der Geldanlage erst ab 2023

    Eine Steuererleichterung soll es auch für Geldanleger: Der Sparerfreibetrag wird erhöht. Das heißt: Es ist etwas weniger von Ihren Gewinnen zu versteuern.

    Wer beispielsweise Aktien oder Fonds mit Gewinn verkauft, muss Steuern auf diese Gewinne zahlen. Allerdings werden diese Kapitaleinkünfte nicht zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen versteuert, sondern getrennt mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent.

    Wichtig dabei: Nicht jeder kleine Gewinn unterliegt sofort der Steuer. Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem Ihre Kapitaleinkünfte steuerfrei bleiben. Und genau dieser Freibetrag soll erstmals seit 2007 steigen.

    Achtung! Diese Steigerung kommt jedoch noch nicht 2022, sondern laut Koalitionsvertrag erst ab 2023:

    • von bisher 801 € auf 1.000 € (bei Alleinstehenden und getrennt veranlagten Ehepartnern) bzw.
    • von bisher 1.602 € auf 2.000 € (bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind).

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