Das Gesundheitssystem Deutschlands im Vergleich zur USA

 

Das Gesundheitssystem der USA vor und nach Obama

Bis zur Gesundheitsreform durch Barack Obama gab es in den USA keine Versicherungspflicht. Die US-amerikanischen Bürger konnten selbst entscheiden, ob und wie sie sich krankenversichern. Bei einigen Bürgern wurde der Krankenversicherungsschutz vom Arbeitgeber übernommen. Dabei handelte es sich jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die kein Arbeitnehmer Anspruch hat. Der größte Teil der US-amerikanischen Bürger mit einer Krankenversicherung war daher bei einer Privatkasse.

Gesundheitssystem

Inhalt

    Zwischen den Krankenversicherungen herrschte folglich ein wettbewerbliches System mit sehr viel höheren Kosten für jeden einzelnen, als das bei der gesetzlichen Versicherung der Fall wäre, wie ein Vergleich zeigt:

    LandKosten pro Person und Jahr
    USA7.536 $ (ca. 6.743 €)
    Deutschland3.692 $ (ca. 3.303 €)

    In bestimmten Ausnahmefällen konnte aber die staatliche Gesundheitsfürsorge greifen. So waren Krankenhäuser in einem medizinischen Notfall zur Behandlung verpflichtet, selbst wenn der Betroffene keine Krankenversicherung vorweisen konnte. Insofern der medizinische Notfall jedoch (noch) nicht eingetreten war, konnten Krankenhäuser den Patienten abweisen.

    In Deutschland sind Bürger zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verpflichtet.

    Zur Prävention von Krankheiten oder im Ernstfall kann damit jeder auf die benötigten medizinischen Leistungen zurückgreifen, ohne dafür gesondert zahlen zu müssen. Dieses Ziel hatte auch Obama mit seiner Gesundheitsreform für die USA. Trump machte diese in weiten Teilen rückgängig, indem er in erster Linie die Verpflichtung zur Versicherung wieder aufhob. Während es deshalb derzeit in den USA keine Versicherungspflicht gibt, ist eine solche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch hier übernehmen Krankenkassen nicht mehr alle Leistungen in der Pflichtversicherung. Dann bedarf es einer Zusatzversicherung.

    Die Gesundheitsreform der USA durch Obama

    All das sollte sich nun ändern: Das Gesetz „Patient Protection and Affordable Care Act“ umfasst eine Reform des amerikanischen Gesundheitssystems. Weil diese von dem damals amtierenden Präsidenten Barack Obama initiiert wurde, nennt man sie der Einfachheit halber Obamacare. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2013 in Kraft und beinhaltete folgende Ziele:

    • Es gibt eine Versicherungspflicht für alle US-amerikanischen Bürger

    • Die Krankenversicherung soll für jeden Einwohner bezahlbar sein – genau aus dem Grund, dass JEDER an der Versicherung teilnimmt

    • Junge Menschen bis zum Alter von 26 Jahren können sich bei den Eltern mitversichern

    • Wer sich trotz des Gesetzes weigert, eine Krankenversicherung abzuschließen, muss eine Strafgebühr in Höhe von 2 Prozent des Haushaltseinkommens zahlen

    • Krankenkassen sollte es untersagt sein, Menschen mit Vorerkrankungen von der Aufnahme in die Versicherung auszuschließen

    War Obamacare erfolgreich?

    Nach der Einführung des Gesetzes haben etwa 12 Millionen amerikanische Einwohner eine neue Krankenversicherung abgeschlossen, geplant waren jedoch bis zu 60 Millionen Bürger. Offensichtlich zahlen viele Menschen lieber die anfallende Strafgebühr als die monatlich laufenden Kosten einer Versicherung. Obamacare war insofern ein Erfolg, als sich zahlreiche ältere Menschen krankenversichern konnten und damit ausreichend medizinische Versorgung erhalten, obwohl sie bereits Vorerkrankungen hatten.

    Die Gesundheitsreform der USA durch Trump

    Eine der ersten Amtshandlungen des Präsidenten Trump bestand darin, die Gesundheitsreform von Obama wieder rückgängig zu machen. Eine Anordnung seinerseits umfasste folgende Aspekte:

    • Die allgemeine Versicherungspflicht wird wieder aufgehoben

    • Die Bußgelder werden für all jene aufgehoben, die sich gegen eine Krankenversicherung entscheiden

    Trump plant, die Reform durch ein komplett neues System zu ersetzen, gab bisher allerdings noch keine detaillierten Auskünfte darüber, wie ein solches aussehen soll. Geplant sind steuerliche Gutschriften als Anreiz für alle, die eine Krankenversicherung abschließen.

    Was leistet das deutsche Gesundheitssystem?

    In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Sozialgesetzbuch (SGB V), wobei Sie wählen können zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind dazu verpflichtet, jede Person in die Versicherung aufzunehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder aktuellen Krankheiten. Jeder Bürger kann seine gesetzliche Krankenkasse frei wählen und sich dabei in Deutschland zwischen rund 100 verschiedenen Anbietern entscheiden.

    Wie hoch sind die Beiträge?

    Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent und wird mit dem Einkommen verrechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des Anteils.

    Welche Leistungen sind enthalten?

    In Bezug auf die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass alle Versicherten die benötigten medizinischen Sach- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können ohne gesondert dafür zahlen zu müssen. Die Abrechnung erfolgt mit dem behandelnden Arzt oder einem Krankenhaus direkt. Die Gesundheitsversorgung umfasst nach diesem Prinzip unter anderem folgende Leistungen:

    • Präventive Maßnahmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen

    • Leistungen bei Krankheitseintritt, zum Beispiel:

      • Ambulante Behandlung

      • Psychotherapie

      • Versorgung mit Medikamenten

      • Häusliche Krankenpflege

      • Behandlung im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes

      • Medizinische Rehabilitation

      • Soziotherapie

      • Krankengeld

    • Versorgung während der Schwangerschaft, zum Beispiel durch eine Hebamme

    Wie steht es um die Pflegeversicherung?

    Alle Menschen, die gesetzlich versichert sind, sind automatisch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung übernimmt speziell die Kosten, die im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Dabei sind die Leistungen abhängig von:

    • Der Art der benötigten Pflege

    • Der Dauer der Bedürftigkeit

    • Dem jeweiligen Pflegegrad

    Grundsätzlich ist die allgemeine Pflegeversicherung so konzipiert, dass sie jedoch oft nicht alle anfallenden Kosten deckt. Man bezeichnet sie daher auch als „Teilkostenversicherung“. Für den Teil, den die Versicherung jeweils nicht übernimmt, müssen Sie selbst aufkommen oder Familienangehörige müssen zusätzliche finanzielle oder physische Leistungen übernehmen. Um das zu verhindern, können Sie sich mit einer Pflegezusatzversicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit rundum absichern. Die Konditionen bestimmen Sie selbst, indem Sie sich für einen Tagessatz zwischen 10 und 150 € entscheiden, ganz nach Ihrem Bedarf. Eine solche Versicherung können Sie bis zu Ihrem 80. Lebensjahr unabhängig von vorherigen Erkrankungen abschließen.

    Bild: michaeljung/Shutterstock*