SEPA-Überweisung

SEPA-Überweisung: Alle Informationen im Überblick


Seit dem 01. Februar 2014 benötigen Sie für Inlandsüberweisungen die IBAN des Zahlungsempfängers. Die Angabe des BIC ist nicht notwendig.

Unser Service für Sie

Die 1822direkt bietet Ihnen als Privatkunde ab November 2013 übergangsweise bis 31. Januar 2016 die Möglichkeit an, in Ihrem Online-Banking oder auf Überweisungsformularen die nationale Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Ihre 1822direkt ermittelt daraus für Sie die IBAN des Zahlungsempfängers.
Bis November 2013 nutzen Sie bitte das bekannte Überweisungsformular bei Verwendung der bisherigen Kontodaten bzw. das SEPA-Überweisungsformular bei Verwendung von IBAN und BIC.

SEPA & Auslands-
überweisungen

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in einen der SEPA-Teilnehmerstaaten müssen Sie zusätzlich zur IBAN auch den BIC angeben.

Bitte beachten Sie: Bei grenzüberschreitenden Überweisungen ab einem Betrag von mehr als 12.500,00 Euro besteht aus statistischen Gründen eine Meldepflicht gemäß §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Bitte nehmen Sie bei einer Erteilung eine entsprechende eigenständige Meldung an die Bundesbank vor. Verwenden Sie dafür den Meldevordruck Z4 der Deutschen Bundesbank.

Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie kostenlos bei der Bundesbank unter 0800 1234-111 (gebührenfrei) oder unter www.bundesbank.de.

Die SEPA-Überweisung - Schritt für Schritt

  • Bis 31. Januar 2014:
    Umstellung des nationalen Zahlverfahrens auf SEPA. Die 1822direkt hat bereits im November das Online-Banking auf SEPA umgestellt haben. Sie können schon jetzt wahlweise mit IBAN oder Kontonmmer/BLZ überweisen.

  • Ab 1. Februar 2014:
    • SEPA-Überweisung wird zum Standard: Alle Finanzdienstleister haben auf SEPA umgestellt. Nationale Zahlungen sind nur noch mit der IBAN des Zahlungsempfängers möglich, die Angabe des BIC ist optional. Bei Überweisung mit Kontonummer und BIC wandelt die 1822direkt diese Angaben ins SEPA-Format um.

    • Grenzüberschreitende Zahlungen weiterhin unter Angabe von IBAN und BIC.

  • Ab 1. Februar 2016:
    • Alle Zahlungen - sowohl innerhalb Deutschlands als auch in andere SEPA-Länder - sind nur noch mit IBAN möglich, der BIC entfällt.