Steueränderungen 2021: Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Pläne – für viele Bürger mehr Geld im Portmonee

  • Solidaritätszuschlag fällt weg: Sofort weniger Steuern für 90 Prozent aller Steuerzahler
  • Anhebung des Grundfreibetrags: Etwas weniger Steuern für alle
  • Gute Nachrichten für Eltern: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
  • Höhere Entfernungspauschale und die neue Mobilitätsprämie für Langstrecken-Pendler
  • Homeoffice-Pauschale: 5 Euro pro Tag sind geplant
  • Ab 01.01.2021 wieder 19 % Mehrwertsteuer: Das sollten Sie jetzt bei Lieferungen und Bestellungen um den Jahreswechsel beachten

1822direkt - Steueränderungen 2012

Inhalt

    Bei den Steueränderungen 2020 und 2021 gibt es einige willkommene Erleichterungen, die angesichts Corona etwas in Vergessenheit geraten sind. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Schnellüberblick.

    Solidaritätszuschlag fällt weg: Sofort weniger Steuern für 90 Prozent aller Steuerzahler

    Eine der wichtigsten Steueränderungen 2021, über die kaum noch geredet wird, weil sie bereits 2019 vor Corona beschlossen wurde: Ab 1.1.2021 fällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler weg. Dann müssen nur noch die besserverdienenden 10 Prozent den ungeliebten Soli mit ihrer Einkommensteuer zahlen.

    Aktuell in 2020 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohn- oder Einkommensteuer. Das heißt zum Beispiel: Für 1.000 € Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält und abführt, kommen noch 55 € an Solidaritätszuschlag hinzu.

    Ab 1.1.2021 wird dieser Solidaritätszuschlag nur noch dann erhoben, wenn die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer

    • 16.956 € bei Ledigen (bisher 972 €) pro Jahr und
    • 33.912 € bei Verheiraten (bisher 1.944 €) pro Jahr

    oder mehr beträgt.

    Das heißt: Wenn Sie als Alleinstehender pro Jahr nicht mehr als rund 17.000 € oder als Verheiratete gemeinsam nicht mehr als rund 34.000 € Steuern pro Jahr an Lohnsteuer zahlen, fällt der Soli komplett weg.

    Beispiele: So wirken sich die Änderungen aus

     

    Bruttolohn

    mehr netto

    Arbeitnehmer, ledig 2 Kinder

    31.200 €

    202 €

    2 Arbeitnehmer, 2 Kinder

    120.800 €

    998 €

    Lediger Arbeitnehmer

    195.000 €

    0 €

    Tipp: Wollen Sie wissen, wie viel Sie konkret durch die Abschaffung des Soli sparen? Das Bundesfinanzministerium hat auf seinen Seiten einen Soli-Rechner, mit dem Sie Ihre persönliche Entlastung leicht selbst berechnen.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Solidaritaetszuschlag/Solidaritaetszuschlag.html

    Der Rechner ist besonders hilfreich für alle, die über den Grenzen liegen. Denn dann wird die Sache etwas komplizierter:

    Anhebung des Grundfreibetrags: Etwas weniger Steuern für alle

    Ab 1.1.2021 wird auch der Grundfreibetrag angehoben – und das bringt eine Ersparnis für wirklich alle Steuerzahler.

    Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Die neuen Werte sind:

    • für Singles: 9.744 € (bisher 9.408 €)
    • für Verheiratete: 19.488 € (bisher 18.816 €)

    Gleichzeitig werden die Einkommensteuertarife angepasst. Zur Erklärung: Mit steigendem Einkommen werden bei bestimmten Eckwerten immer höhere Steuersätze fällig. Diese Eckwerte steigen um 1,52 Prozent, damit die höheren Steuersätze erst bei höheren Einkommen gelten.

    Das heißt in Zahlen:

    • In 2021 zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 € (bisher ab 55.961).
    • Steuersätze von 24 Prozent bis 42 Prozent gelten ab einem Einkommen von 14.754 € (2020: 14.255 €).

    Das Deutsche Steuerzahlerinstitut hat an ein paar Beispielen für einen Alleinstehenden ausgerechnet, welche Steuerentlastung das pro Jahr bringt:

    Jahresbruttoeinkommen

    Steuerentlastung pro Jahr

    30.000 €

    77 €

    40.000 €

    92 €

    50.000 €

    111 €

    60.000 €

    136 €

    Gute Nachrichten für Eltern: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

    Für Eltern gibt es gleich zwei weitere gute Nachrichten: Ab 1.1.2021 steigt das Kindergeld um 15 € pro Kind. Und zusätzlich erhöht sich der Kinderfreibetrag.

    Ab Januar 2021 können Sie mit diesem Kindergeld planen:

    1. und 2. Kind jeweils

    219 € (bisher 201 €)

    3. Kind

    225 € (bisher 210 €)

    Ab 4. Kind

    250 € (bisher 235 €)

    Der Kinderfreibetrag wird nicht wie das Kindergeld direkt ausgezahlt. Ähnlich wie beim Grundfreibetrag handelt es sich um einen Anteil Ihres Einkommens, der nicht besteuert wird, wenn Sie Kinder haben.

    Dieser Kinderfreibetrag beträgt ab 1.1.2021 jetzt 8.388 € (bisher: 7.812 €).

    Anspruch auf den Freibetrag und das Kindergeld haben Sie wie bisher:

    • bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
    • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet
    • und über das 25. Lebensjahr hinaus nur dann, wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten

    Höhere Entfernungspauschale und die neue Mobilitätsprämie für Langstrecken-Pendler

    Fahren Sie eine längere Strecke zur Arbeit? Und ist die Entfernung größer als 20 km? Dann gehören Sie zu den rund 6,4 Millionen, die ab 1.1.2021 in den Genuss der erhöhten Entfernungspauschale kommen. Dann gilt: Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt die Pauschale um 5 Cent von 0,30 € auf 0,35 €.

    Die Spielregeln dabei ändern sich nicht:

    • Die Pauschale gibt es nicht nur für Fahrten mit dem Auto, sondern auch für alle anderen Verkehrsmittel.
    • Und Sie gilt für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nicht für die tatsächlich pro Arbeitstag gefahrenen Kilometer. Das heißt: Auch wenn Sie morgens 25 Kilometer zur Arbeit fahren und abends wieder 25 Kilometer zurück, gibt es die Pauschale nicht etwa für 50, sondern nur für 25 Kilometer.

    Beispiel: Ihr Büro liegt 30 km von Ihrer Wohnung entfernt. Sie pendeln morgens und abends. Dann können Sie ab 1.1.2021 die folgende Pauschale geltend machen für jeden Tag, an dem Sie zur Arbeit fahren: 20 mal 0,30 € und 10 mal 0,35 €. Das sind zusammen 9,50 €, die Sie als Werbungskosten abziehen und nicht versteuern müssen.

    Achtung: Arbeiten Sie wegen Corona dauerhaft oder tageweise im Homeoffice? Für diese Zeit können Sie analog zu Urlaubstagen keine Pendlerpauschale geltend machen. Das gilt natürlich unabhängig von den aktuellen Steueränderungen auch schon für 2020.

    Mobilitätsprämie für Geringverdiener

    Gerade Geringverdiener, die sich eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes nicht leisten können, müssen oft große Strecken pendeln. Wer mit seinem Gehalt dann noch unter dem Grundfreibetrag liegt, hat nichts von der steuermindernden Entfernungspauschale, weil er ohnehin keine Steuern zahlt.

    Deshalb gibt es ab 1.1.2021 die neue Mobilitätsprämie: Geringverdiener mit einem Einkommen unter Grundfreibetrag erhalten ab dem 21. Entfernungskilometer 14 Prozent, also 4,9 Cent der erhöhten Entfernungspauschale ausgezahlt.

    Beispiel: Geringverdienerin Monika M. arbeitet 30 km von Ihrer Wohnung entfernt. Dann hat sie ab 1.1.2021 auf 0,49 € (10 mal 4,9 Cent) Mobilitätsprämie pro Tag, an dem sie zur Arbeit fährt.

    Diese Prämie wird allerdings nicht wöchentlich oder monatlich ausgezahlt, sondern erst nach Ende des Jahres wie eine Steuererstattung. Wer die Prämie für 2021 bekommen will, muss also ab Januar 2022 eine Steuererklärung abgeben und dann auf den Prämienbescheid warten.

    Homeoffice-Pauschale: 5 Euro pro Tag sind geplant

    Wer wegen Corona im Homeoffice arbeitet, hat oft höherer Ausgaben als in normalen Zeiten: mehr Strom und mehr Heizkosten zum Beispiel. Hinzu kommt der Verzicht auf Wohnraum zugunsten des Arbeitsplatzes.

    Das Problem: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, kann man bei der Steuer nur dann geltend machen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – und auch dann nur, wenn es sich um einen abgeschossenen Raum handelt, der nicht anderweitig genutzt wird.

    Damit alle, die jetzt zu Hause arbeiten, doch einen steuerlichen Ausgleich bekommen, hat die Bundesregierung jetzt die Homeoffice-Pauschale beschlossen: 5 € pro Tag am häuslichen Arbeitsplatz sollen als Werbungskosten steuerlich abziehbar sein, maximal jedoch 500 € pro Jahr.

    Allerdings ist zurzeit noch unklar, ob es den Homeoffice-Bonus zusätzlich zu den 1.000 € Werbungspauschale gibt, die jeder Arbeitnehmer ohne Nachweise geltend machen kann oder ob sie darin enthalten sind. Wenn Sie zur 1.000-€-Pauschale gehören, würde wohl nur für wenige eine Ersparnis herauskommen.

    Die Sache ist noch nicht entschieden …

    Ab 1.1.2021 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer: Das sollten Sie jetzt bei Lieferungen und Bestellungen um den Jahreswechsel beachten

    Eine der wichtigsten Corona-bedingten Steueränderungen 2020 war die 6-monatige Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent. Im Alltag an der Supermarktkasse sind die leicht gesenkten Preise kaum aufgefallen. Wer jedoch in den 6 Monaten vom Juli bis zum Dezember 2020 größere Handwerker- und Baurechnungen bezahlt hat oder ein Auto gekauft hat, konnte sich über spürbar weniger Mehrwertsteuer freuen.

    Am 1.1.2021 geht´s wieder hoch zum alten Satz von 19 Prozent. Wenn Sie vorher noch größere Käufe tätigen wollen, um noch von dem 3 Prozent günstigeren Steuersatz zu profitieren, sollten Sie diese Regeln kennen, damit es keine Enttäuschung gibt:

    Wenn Sie noch den günstigen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zahlen wollen, muss die Lieferung bzw. Übergabe einer Ware bis zum 31.12.2020 erfolgen. Eine Dienst- oder Handwerkerleistung muss bis zu diesem Tag abgeschlossen oder abgenommen sein. Wenn die Lieferung oder die Abnahme erst im Januar 2021 stattfindet, gelten wieder die höheren 19 Prozent. Wann der Auftrag erteilt wurde, wann das Angebot geschrieben wurde oder wann die Rechnung bezahlt wurde, all das spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein die Lieferung.

    Beispiel: Sie haben im September 2020 ein Auto bestellt. Der Händler hat Ihnen in Aussicht gestellt, dass Sie den Wagen im Dezember abholen können. Sie rechnen also fest damit, dass Sie nur 16 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Nun hat der Hersteller wegen Corona Lieferschwierigkeiten und Ihr neues Auto kommt erst im Januar 2021. Dann muss Ihnen der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen.

    Das heißt für Sie jetzt: Schauen Sie sich im Dezember an, welche Anschaffungen Sie noch planen oder was Sie in Auftrag gegeben haben. Bewegen Sie die Verkäufer, Handwerker oder Dienstleister, noch möglichst viel bis zum 31.12.2020 zu liefern bzw. abzuschließen, damit dafür die niedrigere Umsatzsteuer berechnet werden kann.

    Fazit - Für viele Bürger mehr Geld im Portmonee

    Wenn es in der Vergangenheit hier und da mal eine Steuererleichterung gab, dann war sie in der Regel kaum spürbar. Oder sie betraf nur sehr wenige. In 2021 ist das anders: Wer Kinder hat, bekommt mehr Kindergeld und profitiert vom höheren Kinderfreibetrag. Wer längere Wege pendelt, freut sich über die höhere Pendlerpauschale. Und wer nicht zu den Top-Verdienern zählt, muss den Soli nicht mehr zahlen. Wenn alles auf Sie zutrifft, haben Sie ab Januar ein spürbares Plus in ihrem Portmonee.