Renovierungskosten realistisch kalkulieren

So gelingt die Planung Ihrer Renovierung

Die Böden sind nicht mehr zeitgemäß, die Tapete blättert ab, die Türen schmücken viele Kratzer und das Bad hat auch schon bessere Tage gesehen. Dann wird es Zeit, die eigenen vier Wände endlich auf Vordermann zu bringen.

1822direkt - Renovierungskosten

Inhalt

    Viele Menschen denken über die Renovierung von Haus oder Wohnung nach und beschäftigen sich zwischen all den schönen Entscheidungen einer Renovierung vor allem mit einer Frage: Wie viel kostet das Ganze?

    Das hängt nicht nur von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab, sondern auch davon, ob Sie sich bei der Renovierung professionelle Unterstützung holen. Denn während die Verlegung von neuen Böden oder Tapeten auch in Eigenregie erfolgen kann, sind bei Elektro- oder Wasserinstallationen, Heizkörpern oder Putzarbeiten Fachkräfte erforderlich. Egal ob allgemeine Renovierung, die Neugestaltung eines einzelnen Raumes oder ein bevorstehender Umzug. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Renovierungskosten richtig kalkulieren!

    Was ist eine Renovierung

    Eigentlich doch klar, denken Sie? Nicht so ganz, denn die Begriffe Renovierung, Sanierung und Modernisierung werden oft synonym verwendet, dabei gibt es grundlegende Unterschiede: Während es beim Renovieren hauptsächlich darum geht, das Wohngefühl zu verbessern und die eigenen vier Wände optisch aufzuwerten, zeichnet sich eine Sanierung durch Reparaturarbeiten aus. Eine Modernisierung geht sogar noch einen Schritt weiter. Durch derartige Maßnahmen wird die Immobilie für die Zukunft aufgewertet.

    Das kann eine Renovierung umfassen

    • Malerarbeiten
    • Neue Tapeten
    • Neue Bodenbeläge
    • Austausch von Fliesen
    • Lackierung von Fenstern und Türen im Innenbereich

    Das kann eine Sanierung oder Modernisierung umfassen

    • Dämmung des Daches, der Fassade oder des Kellers
    • Einbau oder Modernisierung einer (neuen) Heizungsanlage
    • Einbau neuer Fenster und Eingangstüren

    Sonderfall Sanierungspflicht beim Altbau

    Das Gebäudeenergiegesetz geht an Bestands- und Altbauten nicht spurlos vorbei. Wenn Sie einen Altbau kaufen, sind Sie verpflichtet innerhalb von zwei Jahren eine Modernisierung vorzunehmen und eine etwaige alte Ölheizung auszutauschen. „Energetische Ertüchtigung“ nennt sich das im Fachjargon.

    Sie wollen Genaueres wissen? Unser Ratgeber über Energetische Sanierung  informiert Sie über die gesetzlichen Vorschriften, energetische Sanierungsmaßnahmen und die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten. Außerdem geben wir hier auch eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten Ihrer Sanierung.

    Renovierungspflicht für Mieter: ja oder nein

    Was für Eigentümer älterer Gebäude gilt, lässt sich in Teilen auch auf Mieter übertragen. Zwar gibt es keine generell gültige Regelung im Mietrecht, welche Renovierungsarbeiten durch den Mieter erfolgen müssen, mit entsprechenden Klauseln im Mietvertrag kann der Vermieter die Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen aber auf seine Mieter übertragen. Darunter fällt vor allem die Beseitigung normaler Gebrauchs- und Abnutzungsspuren. Aber auch der Anstrich von Wänden oder Decken und die Lackierung von Heizkörpern bei Bedarf, kann im Mietvertrag festgehalten und mit einem Fristenplan versehen werden.

    Gibt es eine Renovierungspflicht bei Auszug

    Ob bei Auszug eine Renovierungspflicht besteht, ist abhängig von einer Renovierungsklausel im Mietvertrag und der Frage, ob sie in dieser Form gültig ist. Die erste Voraussetzung für die Gültigkeit solcher Renovierungsklauseln ist die Übernahme einer renovierten Wohnung. Unrenovierte Wohnungen müssen bei Auszug dementsprechend auch nicht renoviert übergeben werden.
    Generell gilt: sind die Renovierungsklauseln im Mietvertrag gültig und verlassen Sie Ihre Wohnung ohne Renovierung, kann es Probleme geben. Der Vermieter kann dann die hinterlegte Kaution gänzlich oder teilweise einbehalten oder Ihnen die Renovierungskosten in Rechnung stellen.

    Wohnung renovieren: Das sind die Kosten

    Wie immer im Leben gilt: Mit Pauschalisierungen lassen sich bei einer Renovierung keine konkreten Aussagen treffen. Vielmehr sind genaue Angaben bei Renovierungskosten gar nicht möglich, denn die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

    • Wie ist der Zustand von Haus oder Wohnung vor der Renovierung?
    • Wie umfangreich sind die geplanten Renovierungsmaßnahmen?
    • Welche Qualitätsansprüche werden an die Materialien gestellt?
    • Wie außergewöhnlich oder anspruchsvoll ist das zu renovierende Gebäude (beispielsweise komplizierte Grundrisse)?
    • Wie groß ist die eigene fachliche Kompetenz in der Umsetzung bestimmter Gewerke?
    • Wie viele Fachkräfte müssen hinzugezogen werden?

    Ein genereller Richtwert bei einer Renovierung ist der Quadratmeterpreis. Er liegt bei einer umfassenden Renovierung im Schnitt bei 400 bis 650 Euro. Und auch bei der Renovierung des Bades lassen sich zumindest Richtwerte angeben: Für ein Haus aus den 80er Jahren liegen die Kosten für eine Renovierung zwischen 25.000 und 50.000 Euro.

    Förderung Ihrer Renovierung: Sparen mit KfW

    Planen Sie bei Ihrer Renovierung Modernisierungen, die zu mehr Barrierefreiheit führen, können Sie in den Genuss von Fördermitteln kommen. Die KfW fördert beispielsweise den Abbau von Barrieren mit einem eigenen Förderprogramm: dem „KfW 159 - Altersgerecht Umbauen“. Dazu zählt auch, wenn Sie für einen gesteigerten Wohnkomfort und verbesserten Einbruchschutz sorgen. Die Zinsen für einen Renovierungskredit lassen sich mit den Krediten der KfW für bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit günstig gestalten.

    Die KfW fördert folgende Renovierungen:

    • Einbau einer bodengleichen Dusche
    • Austausch von Waschbecken
    • Modernisierung von Toilettenschüsseln
    • Austausch von Bidets und Badewannen

    Renovierungskosten bei der Steuer absetzen: Das ist möglich

    Die gute Nachricht direkt vorweg: Renovierungskosten von Privathaushalten können bei der Steuer abgesetzt werden! Sowohl der Arbeitslohn und die Fahrtkosten von Fachkräften wie auch die Maschinenkosten und Verbrauchsmaterialien sind absetzbar. Dabei sind übrigens alle gängigen Renovierungen von Malerarbeiten über Verlegearbeiten bis hin zu Modernisierungen von Sanitärobjekten und Heizungen abgedeckt.

    Wichtig: die Rechnungen für die Arbeiten müssen Ihnen vorliegen und Sie können maximal 1200 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Leistungen von Handwerkern sind in Höhe von 20 % der entstandenen Kosten absetzbar. Die abgesetzten Renovierungskosten vermindern nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern senken direkt Ihre Steuerschuld.

    Modernisierungskredit: Ihre Möglichkeiten

    Wer Rücklagen gebildet hat, ist in einer komfortablen Situation, um eine Renovierung zu finanzieren. Erst recht, wenn zusätzlich ein KfW-Förderkredit in Anspruch genommen werden kann. Doch ob mit oder ohne Rücklagen: Günstige Renovierungskredite können Ihre kleineren oder größeren Maßnahmen immer unterstützen.

    Gerne beraten wir Sie zu unseren Ratenkrediten für kleinere Maßnahmen und unserer Baufinanzierung, die sich bei größeren Veränderungen wie einer neuen Küche oder einem neuen Badezimmer eignet.
    Wir empfehlen, immer 10-15% mehr für Ihren Renovierungskredit einzuplanen, damit Sie Mehrkosten, die nicht vorhersehbar waren, weich abfangen und Ihre Renovierung am Ende auch wirklich genießen können.


    Quelle:

    www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

    baugorilla.com/sanierungskosten-renovierungskosten

    www.sanier.de/altbausanierung/renovierungskosten-richtig-einschaetzen

    www.doozer.de/ratgeber/sanierungskosten/

    praxistipps.focus.de/renovierungskosten-von-der-steuer-absetzen-so-gehts_103790

    www.immobilienscout24.de/wissen/kaufen/renovierungskosten.html