Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Card und Apple Pay

Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Card (Debitkarte)

Sie haben Ihre Sparkassen-Card in Apple Pay registriert und bezahlen auf diesem Weg in Apps und im Internet.  Mit dem Online-Käuferschutz sind Sie auf der sicheren Seite.

Der Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

  • Die Ware wurde nicht geliefert

  • Die Ware wurde beschädigt geliefert

  • Es wurde falsche Ware geliefert

  • Die Ware wurde zurückgesendet, es erfolgte jedoch keine Gutschrift

Bitte kontaktieren Sie im ersten Schritt vor der Meldung eines Versicherungsfalles zuerst den betreffendem Online-Händler. Kommt keine Einigung zustande, so ist im Online-Käuferschutz Ihrer Sparkassen-Card der Kaufpreis versichert. Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Fragen und Antworten

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Im Versicherungsfall ist der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle) abgesichert.

Beim Einkauf mit der Sparkassen-Card sind physische Gegenstände versichert –  keine Dienstleistungen wie Reisen oder Veranstaltungen. Außerdem muss der Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card bezahlt oder der Rechnungsbetrag von Ihrem Sparkassen-Girokonto als berechtigter Karten- und  Kontoinhaber abgezogen worden sein.

Versicherte Person sind Sie als Sparkassenkunde oder -kundin (ausschließlich natürliche Personen) mit einer heute oder in der Zukunft ausgegebenen und gültigen girocard einer begünstigten Sparkasse. Sie müssen lediglich einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben. Außerdem darf Ihre Sparkasse nicht auf ihr Recht auf Versicherungsschutz verzichtet haben.

Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kunden und Kundinnen durch den Versicherer Deutsche Assistance Versicherung AG  bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG.