Das Abkommen zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) regelt den Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen Deutschland und den USA. Vergleichbare Abkommen wurden oder werden von den USA mit über 80 Staaten weltweit geschlossen.
Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland verpflichtet, ihre Konto- und Depotinhaber nach Hinweisen für eine mögliche US Steuerpflicht zu überprüfen und ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dazu werden sämtliche zu diesem Stichtag bereits bestehenden und alle danach neu eröffneten Kundenkonten und -depots untersucht. Dabei werden folgende Informationen übermittelt:
Name und Adresse,
ggf. US-Steuernummer,
Konto- oder Depotsaldo zum Ende des Jahres bzw. der Saldo unmittelbar vor einer Kontoschließung während des Jahres (im ersten Meldejahr),
Zinsen, Dividenden und andere Erträge (folgende Meldejahre).
Weisen Sie eines der folgenden Merkmale auf, ist die Frankfurter Sparkasse gesetzlich dazu verpflichtet, die oben aufgeführten Daten weiterzugeben:
US-Staatsbürgerschaft,
Geburtsort, Wohnsitz, Postanschrift oder Telefonnummer in den USA,
Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos,
Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung für eine Person mit US-Anschrift,
einzige Anschrift des Kontoinhabers ist eine c/o- oder postlagernde Adresse,
US-Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 25 Prozent an einem nicht-US-amerikanischen Unternehmen beteiligt sind und dessen Erträge überwiegend aus Finanzanlagen (sog. passive „non-financial foreign entity“, NFFE) erwirtschaftet werden
Konten natürlicher Personen mit Eröffnungsdatum ab dem 01.07.2014 und einem Saldo oder Wert von mehr als 50.000 US-Dollar zum 31.12. eines Jahres.
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, müssen Sie selbst nicht aktiv werden – die Frankfurter Sparkasse kommt rechtzeitig mit einer hierfür erforderlichen Selbstauskunft auf Sie zu. Bei Bestätigung einer US-Steuerpflicht wird die Frankfurter Sparkasse jährlich eine Meldung an das BZSt vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):
Umsetzungsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Förderung der Steuerehrlichkeit: Bundeskabinett beschließt Abkommen mit den USA