Finanztipps für Ehepaare: Gemeinschaftskonto, Ehevertrag und Co.

Spätestens nach der Hochzeit hat man als Paar gemeinsame Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise die Miete, Lebensmittel, Stromkosten oder Ausgaben für das Auto.

Einen bestmöglichen Überblick über die Finanzen bietet ein gemeinsames Konto für die Ehe, auf das beide Partner gleichermaßen Zugriff haben. Welche Vor- und Nachteile eine gemeinsame Veranlagung Ihrer Finanzen bringt sowie weitere Finanztipps für Ehepaare, finden Sie im Folgenden.

Inhalt

    Gemeinschaftskonto – die beste Lösung für Ehepaare?

    Lange Diskussionen, wer für welche Ausgaben aufkommt, sind mit einem Gemeinschaftskonto passé. Ein solches führen die Eheleute nämlich gleichberechtigt. Ein Girokonto, das als gemeinsames Konto nach der Hochzeit geführt wird, gibt es in zwei Varianten:

    • Und-Konto
      Bankgeschäfte, wie beispielsweise die Tätigung von Überweisungen oder das Einrichten von Daueraufträgen, können nur dann abgewickelt werden, wenn alle Inhaber ihre Zustimmung dazu gegeben haben.

    • Oder-Konto
      Ein Oder-Konto ist der Regelfall, bei dem jeder Kontoinhaber verfügungsberechtigt ist. Dies setzt selbstverständlich ein gewisses Vertrauen der beiden Partner voraus.Ob ein Gemeinschaftskonto für die eigenen Ansprüche geeignet ist sollten Ehepaare individuell entscheiden.

    Ob ein Gemeinschaftskonto für die eigenen Ansprüche geeignet ist sollten Ehepaare individuell entscheiden.

    Pro Gemeinschaftskonto

    • Ausgaben, die Sie als Paar zusammen tragen, können über das Gemeinschaftskonto unkompliziert abgewickelt werden. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für die Miete oder die Telefonrechnung.

    • Im Todesfall eines Partners ist bei einem Oder-Konto der jeweils andere Partner weiterhin verfügungsberechtigt.

    • Ein gemeinsames Konto während der Ehe schafft für beide Partner Transparenz: Es kann zum Beispiel als Grundlage für eine solide Haushaltsplanung dienen. So können beide genau kalkulieren, welches Budget zur Verfügung steht und welche Summen für welche Zwecke ausgegeben werden.

    • Sie sparen sich mögliche Kontoführungsgebühren.

    • Wenn ein Partner kurz vor einer Trennung das gesamte Geld abgehoben hat, kann der jeweils andere Partner seine Ansprüche geltend machen (beachten Sie dazu aber auch den letzten Punkt unter „Nachteile“).

    Contra Gemeinschaftskonto

    • Wenn sich einer der Partner verschuldet, kann es bei einem Oder-Konto dazu kommen, dass dieses gepfändet wird.

    • Bei der Einzahlung größerer Summen, zum Beispiel eines Erbes, auf ein Oder-Konto kann die Schenkungssteuer fällig werden. Der Freibetrag umfasst bei verheirateten Paaren eine Summe von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Für Beträge, die darüber hinausgehen, werden Steuern erhoben.

    • Falls einer der Partner verstirbt, geht dessen Verfügungsberechtigung an seine Erben über. Diese können fortan gemeinsam mit dem anderen Kontoinhaber über die Finanzen verfügen.

    • Oft ist es schwierig, bei einer Trennung Rückforderungen des Vermögens geltend zu machen, wenn der Partner das Geld abgehoben und bereits ausgegeben hat.

    Alternative zur ausschließlich gemeinsamen Veranlagung der Finanzen

    Ein gemeinsames Konto für die Ehe hat Vor- aber auch Nachteile. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie beide Konten zusammenlegen möchten, gibt es eine Alternative: Beide Ehepartner behalten jeweils ihr eigenes Konto. Zusätzlich dazu wird ein Gemeinschaftskonto eröffnet, über das sämtliche Kosten laufen, die das Paar gemeinsam trägt. So erhält sich jeder ein Stück Eigenständigkeit und kann sich zum Beispiel auch mal etwas leisten, ohne das vorab mit dem Partner besprechen zu müssen.

    Weitere Finanztipps für Ehepaare

    Auch wenn direkt nach der Hochzeit erst mal die Flitterwochen anstehen, sollten Sie sich als Paar rechtzeitig Gedanken über die Regelung der Finanzen machen. Mit folgenden Finanztipps für Ehepaare können Sie Ihr Vermögen entspannt gemeinsam regeln.

    Schließung eines Ehevertrags

    Eine Trennung ist keine wünschenswerte Erfahrung, lässt sich aber manchmal nicht vermeiden. Um alle vermögens- und unterhaltsrechtlichen Themen vorab geregelt zu haben, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Sie können einen solchen übrigens auch nach der Eheschließung noch vereinbaren.

    Absicherung durch Mietvertrag

    Wenn einer der Partner nach der Hochzeit vorhat, in die Wohnung des anderen zu ziehen, sollten Sie das rechtzeitig planen. In der Regel sind im Mietvertrag drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen. Denken Sie also daran, eine der Wohnungen rechtzeitig zu kündigen, um nicht unnötig doppelt zahlen zu müssen. Grundsätzlich sollten bei einer gemeinsamen Wohnung immer beide Partner im Mietvertrag stehen. Zum einen sind dann auch beide zur Zahlung der Mietkosten gleichermaßen verpflichtet. Zum anderen kann Sie ein Partner im Falle einer Trennung dann nicht einfach zum Ausziehen verpflichten, weil beide mietberechtigt sind.

    Absicherung durch private Altersvorsorge

    Je früher Sie beginnen, in eine private Altersvorsorge zu investieren, desto höher fällt am Ende in der Regel die Rendite aus. Informieren Sie sich über gesetzliche Fördermaßnahmen, die es für Ehepaare oft gibt.

    Kündigung doppelter Versicherungen

    Prüfen Sie, ob Versicherungen doppelt bestehen. Haftpflichtversicherungen erkennen eine Hochzeit gelegentlich als Kündigungsgrund an. Legen Sie Versicherungen zusammen, indem Sie den Partner in den jeweils besseren Versicherungsschutz mit aufnehmen. So sparen Sie doppelte Ausgaben.

    Abschließen einer Risikolebensversicherung

    Wenn Sie bereits eine Lebens- oder Unfallversicherung haben: Denken Sie daran, das Bezugsrecht zu ändern. Nur wenn Sie den anderen Partner als Begünstigten einsetzen, erhält dieser im Todesfall des anderen auch die Leistungen. Kalkulieren Sie von Anfang an auch einen eventuell auftretenden Notfall mit ein. Verfügen Sie noch nicht über eine solche Versicherung, sollte der Hauptverdiener in einer Partnerschaft nach der Eheschließung unbedingt eine Risikolebensversicherung abschließen. Nur so sind Partner und etwaige Kinder im Todesfall finanziell abgesichert. Andernfalls erhält der hinterbliebene Partner lediglich Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe beläuft sich auf einen Betrag zwischen 25 und 55 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners.

    Scheidung einer Ehe

    Im Falle einer Scheidung müssen in der Regel beide Partner wieder selbst für ihre Ausgaben aufkommen. Mutter oder Vater haben nur Anspruch auf Unterhalt, solange die Kinder unter drei Jahre alt sind.

    Bild: IVASHstudio/Shutterstock*