Endlich eine neue Wohnung gefunden? – So geht das mit der Wohnungskündigung

Wie Sie mit möglichst wenig Ausgaben aus dem alten Mietvertrag herauskommen

Neues Jahr, neue Wohnung: Sie haben endlich eine größere Wohnung gefunden oder schaffen 2016 gar den Sprung in die eigenen vier Wände? Dann stellt sich sofort die Frage: Wie können Sie die alte Wohnung richtig kündigen?

Wer dabei alles richtig macht und die Regeln kennt, kann unnötige Kosten und Ärger vermeiden. Hier einige wichtige Tipps für die Kündigung des Mietvertrags:

Wohungskündigung

Inhalt

    Wie schnell Sie aus dem Mietvertrag heraus sind

    Doppelte Mietzahlungen sind meist ein großes Ärgernis bei einem Umzug. Wer ohnehin schon viel Geld für die neue Einrichtung, Renovierung und Umzugsunternehmen ausgibt, will die doppelte Miete möglichst vermeiden. Doch der Vermieter der neuen Wohnung will oft einen sofortigen Mietbeginn, wenn Sie die neue Wohnung ergattert haben. Doch dann haben Sie eine Kündigungsfrist bei Mietverträgen von drei Monaten. Diese beiden Tipps könnten dann helfen:

    • Tipp 1 – Kündigungsfristen einhalten: Die übliche Dreimonatsfrist beginnt erst am dritten Werktag. Das kann wichtig sein, wenn Sie zu einem Termin am Monatswechsel kündigen. Die gesetzliche Regelung lautet: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ (§ 573c Abs. 1 BGB)

      Beispiel: Der 1.2.2016 ist ein Montag, also kann die Kündigung bis zum Mittwoch, 3. Februar, beim Vermieter sein, damit der Mietvertrag am 30. April endet. Ist der Mietvertrag am Donnerstag beim Vermieter, läuft der Vertrag noch bis zum 31. Mai.

    • Tipp 2 – Doppelte Miete vermeiden: Wenn die doppelte Miete droht und Sie deshalb schneller aus Ihrer alten Wohnung herauswollen, haben Sie jetzt größere Chancen, wenn Sie dem Vermieter einen passenden Nachmieter finden, der die Wohnung übernehmen will. Ein Vermieter muss zwar keinen Nachmieter akzeptieren und kann darauf pochen, dass Sie den Vertrag erfüllen und bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Denken Sie aber daran:

      Früher konnten Vermieter einfach einen Makler einschalten, um die Wohnung erneut zu vermieten. Die Maklerkosten zahlte ja der neue Mieter. Seit 2015 muss der Vermieter die Maklerkosten selbst bezahlen. Deshalb sind Vermieter heute eher dazu bereit, einen Nachmieter zu akzeptieren, wenn der passt und einen guten Eindruck macht. Dann müssen sie keinen Makler bezahlen und können sich den Aufwand sparen, den eine Ausschreibung mit Besichtigungsterminen erfordert. Es kann also lohnenswert sein, sich im Freundes- und Kollegenkreis herumzuhören, ob jemand die Wohnung kurzfristig übernehmen will.

    Wenn eine Modernisierung mit Mieterhöhung droht

    Mieter, die in einer älteren Wohnung mit günstiger Miete wohnen, müssen mit einer Modernisierungsankündigung vom Vermieter rechnen. Denn danach kann er oft eine Mieterhöhung nehmen und ist nicht an die Mietpreisbremse gebunden, die in vielen Ballungsgebieten Mieterhöhungen deckelt.

    Die gute Nachricht ist: Wenn Sie nach Modernisierungsankündigung aus der Wohnung herauswollen, weil Sie die Mieterhöhung nicht zahlen wollen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und kommen damit schneller aus dem Mietvertrag heraus, wenn Sie zügig eine andere Wohnung gefunden haben. Die Spielregeln lauten dann so:

    Wenn die Modernisierungsankündigung eingeht, können Sie bis Ablauf des folgenden Monats kündigen. Der Mietvertrag endet dann am Ende des übernächsten Monats.

    Beispiel: Im Februar kündigt der Vermieter die Modernisierung und Mieterhöhung an. Dann können Sie bis zum 31. März kündigen. Der Mietvertrag endet dann also am 30. März.