Grenzgänger: Was Sie steuerrechtlich zu berücksichtigen haben

Grenzgänger werden Personen genannt, die in einem Land arbeiten und in einem anderen Land leben. Damit auf die erwirtschafteten Einkünfte nicht in beiden Ländern Steuern anfallen, hat Deutschland mit allen umliegenden Staaten (außer Liechtenstein) ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Was das bedeutet und was Sie als Grenzgänger steuerlich beachten müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Grenzgänger

Inhalt

    Was müssen Grenzgänger in Bezug auf die Steuer beachten?

    Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer unbeschränkt steuerpflichtig und muss sein Einkommen in dem Land versteuern, in dem er arbeitet. Eine Ausnahme gilt für Grenzgänger in Bezug auf die Steuern. In ihrem Fall bestimmt das Abkommen zur Doppelsteuer, in welchem Land die Steuerlast zu erbringen ist: Wenn Sie in Deutschland an der Grenze wohnen und in einem benachbarten Staat arbeiten, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig, also grundsätzlich in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Nähere Bestimmungen für das Arbeiten in Grenzländern

    In Bezug auf das Arbeiten in den Grenzländern Frankreich, Österreich und der Schweiz sind im DBA detaillierte Regelungen festgelegt.

    Im deutsch-französischen DBA gelten Sie als Grenzgänger, wenn Sie im Grenzgebiet arbeiten. Dazu gehören alle Gemeinden, die maximal 20 km von der Grenze entfernt liegen. Eine Ausnahme gibt es für die französischen Grenz-Departements:

    • Haut-Rhin

    • Bas-Rhin

    • Moselle

    Wenn Sie hier leben, gelten Sie auch als Grenzgänger, wenn Ihre Arbeit in Deutschland bis zu 30 km von der Grenze entfernt liegt. Eine weitere Voraussetzung, als Grenzgänger anerkannt zu werden ist, dass Sie an mindestens 45 Tagen im Jahr an Ihren Wohnort zurückkehren.

    Arbeiten als Grenzgänger in Österreich

    Für das Arbeiten in Österreich mit deutschem Wohnsitzstaat gelten Regelungen analog zu Frankreich. Hier wird die Grenzzone allerdings durch eine 30 km-Luftlinie auf beiden Seiten der Grenze definiert. Was die Anzahl der Tage betrifft, an denen Sie mindestens an Ihren deutschen Wohnort zurückkehren müssen, verhält es sich hier analog zu Frankreich: Es gilt die 45-Tage-Regel.

    Arbeiten als Grenzgänger in der Schweiz

    Für die Schweiz gibt es eine solche Grenzzone nicht, wohl aber bestimmte andere Regelungen: Wenn Sie in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, behält Ihr Arbeitgeber 4,5 Prozent Ihres Bruttolohns als sogenannte Quellensteuer ein. Den Rest Ihres Lohns versteuern Sie in Deutschland. Hier können Sie sich auch die abgezogene Quellensteuer anrechnen lassen. Um in diesem Fall als Grenzgänger anerkannt zu werden, müssen Sie an mindestens 60 Tagen im Jahr von Ihrem Arbeitsplatz an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren.

    Die Steuererklärung von Grenzgängern

    Wichtig für die Besteuerung als Grenzgänger ist, dass Sie sich rechtzeitig beim deutschen Finanzamt als solcher melden. Dort erhalten Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Was die Einkommenssteuererklärung von Grenzgängern betrifft, gilt dann folgendes:

    • Nach dem Einreichen der Ansässigkeitsbescheinigung wird die Einkommenssteuer einmal pro Quartal vorausgezahlt.

    • Um die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer zu berechnen, benötigt das deutsche Finanzamt des Weiteren eine Verdienstbescheinigung, auf deren Grundlage die Steuer berechnet werden kann.

    • Fahrtkosten zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

    Was sollten Grenzgänger noch berücksichtigen?

    Günstigere Lebenshaltungskosten – bessere Verdienstmöglichkeiten

    Teilweise unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten zwischen Deutschland und den Nachbarländern stark. In der Schweiz müssen Sie für Lebensmittel, Kleidung und Restaurantbesuche rund 20 bis 30 Prozent höhere Kosten kalkulieren als in Deutschland. Gleichzeitig liegt das Lohnniveau mit einem durchschnittlichen Lohn von 6.100 Schweizer Franken (etwa 5.200 Euro) deutlich über den deutschen Durchschnittslöhnen (etwa 2.800 Euro). Weitere deutsche Nachbarländer, die mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten punkten sind je nach Branche:

    • Dänemark

    • Luxemburg

    • Niederlande

    • Belgien

    Tipp: Am besten, Sie informieren sich vorher im Land Ihrer Wahl über die Höhe der Lebenshaltungskosten, um Ihre Einnahmen und Ausgaben zu überblicken und Ihre Finanzen langfristig kalkulieren zu können.

    Günstigere Mieten

    Besonders in Ländern wie der Schweiz oder Dänemark müssen Sie oft mit höheren Mietkosten rechnen. Da kann es sich durchaus lohnen, in Deutschland wohnen zu bleiben. Zudem gestaltet sich die Wohnungssuche im Ausland oft als kompliziert: Häufig werden einheimische Mieter bevorzugt und in Grenzgebieten gibt es meist ohnehin nicht viel freistehende Immobilien. Wenn Sie allerdings in Deutschland wohnen bleiben und zum Arbeiten in eines der Grenzländer fahren, müssen Sie an das tägliche Pendeln denken. Die Kosten dafür können Sie zwar in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Überdenken Sie aber auch die Zeit, die für die Fahrten anfällt und überlegen Sie, ob Sie diesen Aufwand in Kauf nehmen können.

    Bild: photo.ua/Shutterstock*