Baukindergeld 2018: So funktioniert die neue Eigenheimförderung

Baukindergeld ist eine Förderung von 1200€ pro Kind, die nicht zurückgezahlt werden muss. Alle Voraussetzungen für das erste Eigenheim ► Hier informieren!

Baukindergeld

Inhalt

    Was ist Baukindergeld?

    Mit dem Baukindergeld 2018 möchte der Staat Familien beim Erwerb eines Eigenheims finanziell unterstützen. Geplant ist ein Zuschuss in Höhe von 1.200 € pro Kind und Jahr. Insgesamt soll die Förderung dann über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren in Anspruch genommen werden können. Grundsätzlich allerdings nur so lange, wie Familien Kindergeld beziehen (maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes). Besonderheit: Der Freistaat Bayern zahlt 300 € zusätzlich sowie eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 €. Die ausgezahlte Summe muss nicht zurückgezahlt werden. Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob das Geld monatlich oder jährlich ausgezahlt werden soll. Um das Baukindergeld 2018 beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

    Die aktuellen Voraussetzungen für das Baukindergeld:

    • Mindestens ein Kind

    • Das Kind/die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre sein

    • Haushaltseinkommen von maximal 75.000 € im Jahr zuzüglich Kinderfreibetrag von 15.000 € pro Kind. Für eine Familie mit einem Kind ergibt sich daraus ein maximal zu versteuerndes Einkommen von 90.000 € im Jahr, das nicht überschritten werden darf, um Baukindergeld beantragen zu können.

    • Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie (Neubau oder Bestand/Haus oder Wohnung)

    Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern würde dann entsprechend 2.400 € pro Jahr erhalten. Über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich daraus eine Summe von insgesamt 24.000 €, mit der sich Familien den Traum vom Wohneigentum verwirklichen können.

    Baukindergeld 2018 beschlossen – ab wann können Sie es beantragen?

    Da der Beschluss zum Baukindergeld noch nicht endgültig ist, kann es derzeit auch noch nicht beantragt werden. Ab wann das möglich ist, ist aktuell noch unklar. Fest steht: Einen Antrag können Sie bis einschließlich 31.12.2020 stellen. Das Baukindergeld kann dann ebenso rückwirkend ab dem 01.01.2018 beantragt werden. Das bedeutet: Wenn Sie 2018 bereits ein Haus gekauft haben, können Sie die Förderung zur Baufinanzierung durch Baukindergeld auch im Nachhinein noch beantragen.

    Fazit: Ab wann das Baukindergeld 2018 beantragt werden kann, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Das hängt unter anderem davon ab, wann das Gesetz endgültig beschlossen wird. Offen ist zudem noch die Frage, wo ein möglicher Antrag gestellt werden muss. Bis zum Jahr 2006 gab es als staatliche Förderung von Wohneigentum die Eigenheimzulage. Diese musste beim Finanzamt beantragt werden. Die Beantragung des Baukindergeldes wird möglicherweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

    nd3000/Shutterstock*