KfW-Förderung und Wohn-Riester

Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim – das sind Ihre Möglichkeiten

Darlehen, Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen: Wer sich gut informiert, spart bei der Baufinanzierung bares Geld. Egal, ob Sie kaufen, bauen, modernisieren oder sanieren: Der Staat hat verschiedene Programme entwickelt, um Sie bei Ihrem Weg ins Eigenheim zu unterstützen.

Wohl am bekanntesten: die KfW-Bank mit ihren günstigen Darlehen und hilfreichen Zuschüssen. Aber wussten Sie, dass auch die Bundesländer und Kommunen günstige oder sogar zinslose Darlehen für Bauvorhaben anbieten? Finden Sie heraus, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

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Unterstützung durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) entstand 1948 und hatte nach Ende des Zweiten Weltkriegs die Aufgabe, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Günstige Kredite und Zuschüsse für Privatpersonen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer gehörten zu ihrem Geschäft. Das ist bis heute so geblieben. Ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeit: Die KfW fördert den Wohnungsbau, unterstützt energieeffiziente Immobilien sowie erneuerbare Energien.

KfW-Darlehen und -Zuschüsse für Ihre Immobilie: Das wird gefördert

Wer seine Immobilienfinanzierung mit einem KfW-Darlehen kombiniert, kann einen Teil an Zinskosten sparen. Für diese Zwecke bietet die KfW ein Darlehen an:
 

  • Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung
  • Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus
  • Modernisierung, bei der die Energieeffizienz im Vordergrund steht
  • Altersgerechter Umbau einer Immobilie
  • Umbau, um den Einbruchschutz zu verbessern


Zudem gibt es eine Reihe von Zuschüssen, die die KfW bei ihren Krediten bewilligt. Beim Kredit „Energieeffizientes Bauen” erhalten Kreditnehmer beispielsweise bis zu 15.000 € für die Tilgung dazu, bei „Energieeffizientes Sanieren” sogar bis zu 27.500 €.

Ein weiterer Vorteil: Sie profitieren von einer tilgungsfreien Zeit zu Beginn der Laufzeit Ihrer Finanzierung. In dieser Zeit zahlen Sie nur die Kreditzinsen, nicht aber die Tilgung.

So beantragen Sie ein KfW-Darlehen

KfW-Darlehen werden nicht direkt über die KfW beantragt, sondern über Ihren Baufinanzierer. Sie haben Interesse an einer Förderung durch die Kreditbank für Wiederaufbau und möchten mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren? Unsere Experten klären Sie gerne über die Zinssätze und sonstigen Konditionen für Ihre Baufinanzierung im Zusammenspiel mit einem KfW-Darlehen auf.

Förderprogramme der Bundesländer

Auch in den Bundesländern gibt es Förderbanken und Förderinstitute, die Immobilienkredite und Zuschüsse vergeben. Diese sind zumeist speziell für Familien gedacht, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Je nach Bundesland sehen die Förderungen ganz unterschiedlich aus – Ihre Familiensituation und Ihr Einkommen spielen eine Rolle.

Des Weiteren gibt es mitunter auf kommunaler Ebene Vergünstigungen für Ihr Bauvorhaben. Viele Städte und Gemeinden bieten zinsverbilligte Darlehen an, zahlen Zuschüsse oder vergeben für Familien vergünstigte Bauplätze.

So beantragen Sie Förderungen der Länder und der Kommunen

Um an ein Darlehen oder an Zuschüsse der Bundesländer, Gemeinden oder Städte zu kommen, wenden Sie sich direkt an die Verwaltungen oder Anbieter vor Ort.
 

Förderungen aller Bundesländer finden Sie hier:

Bauförderer >

Über lokale Fördermaßnahmen können Sie sich hier informieren:

Pro Eigenheim >
 

Zulage bei Riester-Verträgen

Die eigene Immobilie kann ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge sein. Durch das Eigenheimrentengesetz unterstützt der Staat deshalb Bauherren und Häuslekäuferinnen beim Weg in die eigene Immobilie – mit Wohn-Riester. Und so funktioniert es: Sie zahlen einen Teil Ihres Einkommens in einen Bausparvertrag oder ein Baudarlehen. Der Staat bezuschusst Ihr Sparvorhaben. Den Höchstbetrag erhalten Sie, wenn Sie jedes Jahr vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (maximal 2.100 €) einzahlen:

  • 175 € Grundzulage
  • 185 € pro Kind (geboren vor 2008)
  • 300 € pro Kind (geboren nach 2008)
  • 200 € (einmaliger Berufseinsteigerbonus bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren)

Das Geld, das Sie mit Wohn-Riester ansparen, muss für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bauen, kaufen oder eine bestehende Baufinanzierung ablösen. Sie können das Geld auch nutzen, um Ihr Eigenheim barrierefrei umzubauen.

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss der Bundesregierung, mit dem die Regierung beim Bau oder Kauf Ihrer Immobilie unterstützt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist für jedes Ihrer Kinder eine jährliche Förderung von 1.200 € möglich – insgesamt also 12.000 € pro Kind. In Bayern gibt es mit dem Baukindergeld plus sogar 1.500 €, ebenfalls pro Kind. Wie auch beim Wohn-Riester haben kinderreiche Familien somit einen finanziellen Vorteil.

Sie haben ein Anrecht auf Baukindergeld, wenn

  • Sie den Kaufvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet haben, Ihnen im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde oder Sie bei einem nach dem jeweiligen Landesbaurecht nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben im genannten Zeitraum mit der Ausführung des Vorhabens beginnen durften
  • Sie nur diese eine Immobilie besitzen und auch darin wohnen
  • Sie Kinder haben, die bei der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind
  • Sie ein jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € haben. Ab Kind Nummer zwei dürfen Sie jeweils 15.000 € mehr verdienen

Gut zu wissen: Einen Antrag auf Baukindergeld können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 bei Einhaltung aller Förderbedingungen stellen.

So beantragen Sie Baukindergeld

Die KfW hat die Rahmenbedingungen für die Antragstellung gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium festgelegt und ist nun für die Abwicklung der Zulage zuständig. Ihren Antrag stellen Sie, nachdem Sie in Ihr Eigenheim gezogen sind. Melden Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde an und füllen Sie dann das Online-Formular bei der KfW aus.

Noch mehr Informationen zum Baukindergeld erhalten Sie in unserem Artikel im 1822direkt-Magazin

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Die BAFA fördert erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Neu- und Altbauten, bei denen Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen oder Pelletkessel eingebaut werden sollen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie kann sich das für Sie lohnen – etwa, wenn Sie die bestehende Heizung auf erneuerbare Energien umstellen. Doch auch bei einem Neubau rentiert sich eine Förderung durch das BAFA durchaus. Zuschüsse ab 500 Euro gibt es zum Beispiel für Solarthermien bei Mehrfamilienhäusern, energieeffiziente Wärmepumpen oder emissionsarme Holzheizungen.

Übrigens: Sollten Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus planen, können Sie die Förderungen von BAFA und KfW kombinieren. Das gilt ebenfalls, wenn Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Bei allen anderen Heizungserneuerungen ist eine Entscheidung zwischen BAFA und KfW nötig.